Das Töten eines wildgewordenen Tieres, das eine Gefahr für seine Umwelt darstellt, ist für mich etwas ganz anderes als das -Gottbewahre- Töten eines Menschen.
Ob ich einen bissigen Hund töten könnte, weiss ich natürlich auch nicht, und ich möchte auch never ever in diese Situation kommen. Aber es könnte ja auch versehentlich geschehen, wenn ich meinen Hund retten will, und zb das Halsband zu lange zu eng festhalte oder den Angreifer mit der Leine zu lange stranguliere.
Da Tiere rechtlich Dinge sind, ist es in meinen Augen halt ziemlich verzwickt. Dann sehe ich eher keine Notwehr, außer ich selber werde bedroht. Und das finde ich ganz schön doof.
Aber ok, das ist dann wohl etwas,was man von Fall zu Fall entschieden bekommt und dafür hab ich dann meine Versicherungen, Haftpflicht (versehentlich fremden Hund verletzt/ getötet) und Rechtsschutz (Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche)
wofür hat man die denn sonst...
PS: Vielen Dank füŕ eure Antworten
da nochmal die Fragestellung für die Jura erstsemester
Vielleicht hilft dir das ein wenig