Ich hab gerade nochmal nachgelesen. Die einzige Regelung hier ist:
ZitatAllgemeine Pflichten eines Hundehalters
Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
wäre jetzt natürlich zu überlegen, denn Gefahr für die Gesundheit des Tieres sehe ich durchaus. Und wie lang der das noch mitmacht ... Ich rede auf jeden Fall nochmal mit den Hundehaltern.
Die StVO sagt was dazu aus§ 28 glaube ich
Aber halt nur dieses schwammige "geeignet"
Das mit den Erwachsenen zu diskutieren ist sicher lustig.