Hier ein "verhandelter Fall "
Kampfhund-Attacke in Butzbach vor Gericht
https://www.google.com/url?sa=…Vaw2FjKZIlwZfVHtG6WWXd9Dk
Ihre drei Kampfhunde haben einen fünf Monate alten Artgenossen brutal totgebissen und dessen Halterin so schwer verletzt, dass sie ihren Beruf bis heute nicht ausüben kann. Nun wurde die Besitzerin der drei Tiere verurteilt.
Mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Woche, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie einer Schmerzensgeldzahlung von 3000 Euro ahndete das Strafgericht des Amtsgerichts Friedberg einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und eine daraus resultierende fahrlässige Körperverletzung. Verurteilt wurde die Angeklagte, eine 30-jährige zweifache Mutter aus Butzbach, weil ihre drei Kampfhunde vom unzureichend gesicherten Grundstück wiederholt ausbrachen, schließlich einen fünf Monate alten Hund brutal totbissen und dessen Halterin so schwer verletzten, dass sie ihren Beruf bis heute nicht ausüben kann.
In seiner Urteilsbegründung attestierte Richter Dr. Markus Bange der 30-Jährigen die »charakterliche Ungeeignetheit« zur Hundehaltung und verhängte deshalb auch ein dreijähriges Hundehaltungsverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Beschreibung dessen, was sich am Morgen des 4. November 2022 in Butzbach abspielte, rührt an Urängste des Menschen. Gegen 6.30 Uhr hatte sich das spätere Opfer, eine 49-jährige Frau, wie jeden Morgen mit ihrem fünf Monate alten Hund auf einen kurzen Spaziergang gemacht. Der Rückweg führte sie auf einen Weg an dem Grundstück vorbei, das die Angeklagte mit Mann und zwei Kindern bewohnt und auf dem sie auch drei Kampfhunde hielt - die American Staffordshire Terrier Amy (damals fünf Jahre alt), der seinerzeit einjährige Rambo sowie Buddy (damals zwei).
»Unvermittelt und ohne jede Vorwarnung« wie Gebell, erinnerte sich die 49-Jährige, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, sei einer der Kampfhunde über die Grundstückshecke gesprungen und habe sich in ihrem Hund festgebissen. Kurze Zeit später seien drei weitere Hunde (die Angeklagte hatte an diesem Tag einen weiteren Hund in Pflege) dazugekommen und hätten sich ebenfalls in ihren Hund verbissen. Beim Versuch, ihren Schützling zu retten, erlitt die 49-Jährige zahlreiche Hämatome sowie multiple Bisswunden an beiden Händen und Knien, ein Ringfinger brach, ein Nagel wurde aus dem Nagelbett gerissen.
Panikattacken und Albträume
Auf ihre Hilferufe seien zunächst die Angeklagte, dann deren neunjährige Tochter gekommen, hätten gegen die rasenden Hunde jedoch nichts ausrichten können, nicht einmal mit einem Eimer Wasser, den die Angeklagte über das am Boden liegende Knäuel aus Mensch und Hund goss. Erst der herbeigerufene Ehemann der Angeklagten als »Rudelführer« (Richter Dr. Bange) habe die Kampfhunde von dem jungen Hund zu lösen vermocht. Inzwischen waren 20 Minuten vergangen, der junge Hund an seinen »martialischen Verletzungen« gestorben und die 49-Jährige lag blutüberströmt am Boden. Bis heute hat sie Schmerzen in den Händen, eine Fehlstellung am Ringfinger und immer wiederkehrende Panikattacken und Albträume und musste von ihrem erlernten Beruf unter Einkommenseinbußen in eine andere Tätigkeit wechseln.
Erschwerend hatte Oberstaatsanwältin Yvonne Vockert in ihrer Anklageschrift geltend gemacht, dass sich bereits eine Woche zuvor, am 28. Oktober 2022, ein ganz ähnlicher Vorfall ereignet hatte. Damals war der Ehemann der Angeklagten sofort zur Stelle gewesen, sodass der Hund der damals betroffenen 61-jährigen Spaziergängerin »nur« in die Hinterläufe gebissen wurde, bevor der angreifende Kampfhund weggezerrt wurde.
Erst im Rudel aggressiv
Nach dem 4. November 2022 wurden die Kampfhunde sofort beschlagnahmt. Eine Begutachtung ergab für alle drei, dass sie alleine und für sich vergleichsweise ruhig und normal reagieren, im Rudel aber völlig entgegengesetzt mit »ungehemmter Aggressivität«. Empfohlen wurde eine Einzelhaltung durch eine erfahrene Person.
Zugunsten der Angeklagten wurden ihr umfängliches Geständnis, ihre sichtliche Reue sowie ihre Entschuldigung gewertet. Mit seinem Urteil blieb Richter Dr. Bange unter den Anträgen der Oberstaatsanwältin, die eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung gefordert hatte, und der Nebenklage (zwölf Monate). Verteidiger Hans Georg Kaschel hatte auf Verhängung einer Geldstrafe plädiert.