Beiträge von Undhund

    Undhund es geht nicht um Genugtuung etc..


    Man kann aber die Frage aufwerfen, ob diese Verurteilung in irgendeiner Weise spürbare Folgen hat. Daher meine Frage nach Auswirkung einer Bewährung.

    Ein Vorfall Tage zuvor, hat ja augenscheinlich nicht gereicht.

    Es heißt ja nur " zur Bewährung ausgesetzt"

    Es wird einen Grund geben für das Maß

    6 Monate und 1 Woche,also mehr als 6 Monate

    Zusätzlich wurde gesagt keine Hundehaltung für 3 Jahre


    Bewährung heißt lediglich das dem verurteilten

    nicht die Freiheit entzogen wird sofern es keinen

    Bewährungsbruch gibt


    Es ist also keine nette plauderei bei Gericht

    Sondern hat tatsächlich Auswirkungen bei

    Nicht entsprechend zukünftigen Verhalten

    miamaus2013 danke dir! Leider finde ich das wirklich als Auswirkung wenig. Denn wenn ein festes Anstellungsverhältnis besteht, stellt sich da die Frage nicht. Aber das ist ja nix, was wir hier ändern könnten.

    Ein festes Anstellungsverhältnis wäre doch sogar sehr wünschenswert im Hinblick auf "Wiedergutmachung "

    Und entsprechende Leistung einer Entschädigung


    Was würde es "nutzen" die Mutter

    einer 9 jährigen ins Gefängnis zu verbringen?


    Genugtuung ist tatsächlich ein heikles Thema

    Hier ein "verhandelter Fall "


    Kampfhund-Attacke in Butzbach vor Gericht


    https://www.google.com/url?sa=…Vaw2FjKZIlwZfVHtG6WWXd9Dk





    Ihre drei Kampfhunde haben einen fünf Monate alten Artgenossen brutal totgebissen und dessen Halterin so schwer verletzt, dass sie ihren Beruf bis heute nicht ausüben kann. Nun wurde die Besitzerin der drei Tiere verurteilt.


    Mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Woche, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie einer Schmerzensgeldzahlung von 3000 Euro ahndete das Strafgericht des Amtsgerichts Friedberg einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und eine daraus resultierende fahrlässige Körperverletzung. Verurteilt wurde die Angeklagte, eine 30-jährige zweifache Mutter aus Butzbach, weil ihre drei Kampfhunde vom unzureichend gesicherten Grundstück wiederholt ausbrachen, schließlich einen fünf Monate alten Hund brutal totbissen und dessen Halterin so schwer verletzten, dass sie ihren Beruf bis heute nicht ausüben kann.

    In seiner Urteilsbegründung attestierte Richter Dr. Markus Bange der 30-Jährigen die »charakterliche Ungeeignetheit« zur Hundehaltung und verhängte deshalb auch ein dreijähriges Hundehaltungsverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


    Die Beschreibung dessen, was sich am Morgen des 4. November 2022 in Butzbach abspielte, rührt an Urängste des Menschen. Gegen 6.30 Uhr hatte sich das spätere Opfer, eine 49-jährige Frau, wie jeden Morgen mit ihrem fünf Monate alten Hund auf einen kurzen Spaziergang gemacht. Der Rückweg führte sie auf einen Weg an dem Grundstück vorbei, das die Angeklagte mit Mann und zwei Kindern bewohnt und auf dem sie auch drei Kampfhunde hielt - die American Staffordshire Terrier Amy (damals fünf Jahre alt), der seinerzeit einjährige Rambo sowie Buddy (damals zwei).

    »Unvermittelt und ohne jede Vorwarnung« wie Gebell, erinnerte sich die 49-Jährige, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, sei einer der Kampfhunde über die Grundstückshecke gesprungen und habe sich in ihrem Hund festgebissen. Kurze Zeit später seien drei weitere Hunde (die Angeklagte hatte an diesem Tag einen weiteren Hund in Pflege) dazugekommen und hätten sich ebenfalls in ihren Hund verbissen. Beim Versuch, ihren Schützling zu retten, erlitt die 49-Jährige zahlreiche Hämatome sowie multiple Bisswunden an beiden Händen und Knien, ein Ringfinger brach, ein Nagel wurde aus dem Nagelbett gerissen.

    Panikattacken und Albträume

    Auf ihre Hilferufe seien zunächst die Angeklagte, dann deren neunjährige Tochter gekommen, hätten gegen die rasenden Hunde jedoch nichts ausrichten können, nicht einmal mit einem Eimer Wasser, den die Angeklagte über das am Boden liegende Knäuel aus Mensch und Hund goss. Erst der herbeigerufene Ehemann der Angeklagten als »Rudelführer« (Richter Dr. Bange) habe die Kampfhunde von dem jungen Hund zu lösen vermocht. Inzwischen waren 20 Minuten vergangen, der junge Hund an seinen »martialischen Verletzungen« gestorben und die 49-Jährige lag blutüberströmt am Boden. Bis heute hat sie Schmerzen in den Händen, eine Fehlstellung am Ringfinger und immer wiederkehrende Panikattacken und Albträume und musste von ihrem erlernten Beruf unter Einkommenseinbußen in eine andere Tätigkeit wechseln.

    Erschwerend hatte Oberstaatsanwältin Yvonne Vockert in ihrer Anklageschrift geltend gemacht, dass sich bereits eine Woche zuvor, am 28. Oktober 2022, ein ganz ähnlicher Vorfall ereignet hatte. Damals war der Ehemann der Angeklagten sofort zur Stelle gewesen, sodass der Hund der damals betroffenen 61-jährigen Spaziergängerin »nur« in die Hinterläufe gebissen wurde, bevor der angreifende Kampfhund weggezerrt wurde.


    Erst im Rudel aggressiv

    Nach dem 4. November 2022 wurden die Kampfhunde sofort beschlagnahmt. Eine Begutachtung ergab für alle drei, dass sie alleine und für sich vergleichsweise ruhig und normal reagieren, im Rudel aber völlig entgegengesetzt mit »ungehemmter Aggressivität«. Empfohlen wurde eine Einzelhaltung durch eine erfahrene Person.

    Zugunsten der Angeklagten wurden ihr umfängliches Geständnis, ihre sichtliche Reue sowie ihre Entschuldigung gewertet. Mit seinem Urteil blieb Richter Dr. Bange unter den Anträgen der Oberstaatsanwältin, die eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung gefordert hatte, und der Nebenklage (zwölf Monate). Verteidiger Hans Georg Kaschel hatte auf Verhängung einer Geldstrafe plädiert.

    Hm, das hat für mich jetzt ein bisschen viel von "Selbst Schuld, dass du mit deiner Designerhandtasche durchs Ghetto gelaufen bist und überfallen wurdest". Die andere Assoziation hierzu lass ich mal außen vor, die kann sich jeder selbst denken.

    Nicht unbedingt


    Wenn ich mir die Frage stelle was ich

    "in eine Situation mitgebracht " habe

    Ergibt es durchaus auch entlastende Aspekte

    Jenseits von "selbst schuld "


    Tatsächlich ist das was man "mitgebracht hat "

    Meistens sehr deutlich von "der Persönlichkeit "

    Zu trennen und somit einfacher aufzuarbeiten

    Vermutlich wird man sich an Niedersachsen anpassen

    Davon gehe ich auch aus. Scheinbar wird die Änderung des Hundegesetzes nun auch nur beschleunigt, geplant war sie sowieso schon und stand wohl auch bereits im Koalitionsvertrag.

    Es scheint tatsächlich zb auch in Rpl

    interessanter zu sein als die NRW Lösung



    Ist interessant gelegentlich "kleine anfrage hund " zu googeln

    sofern nicht bestimmte Parteien andererweitige zusätzliche Ziele verfolgen

    In NRW gibt es ja für größere Hunde (40 cm, 20 Kilo) so einen Test, den man machen muss.


    Ich hoffe, die Bremer finden was Besseres und nehmen sich den nicht zum Vorbild - denn der Test ist absolut lächerlich. (Teilweise sind die "richtigen Antworten" auch sehr, sehr eigenartig.)

    Vermutlich wird man sich an Niedersachsen anpassen

    Bei einer hartnäckigen Anhäufung von gelockerten Assoziationen eher mit Kuchen

    Vielleicht hilft dir das hier weiter


    https://www.google.com/url?sa=…Vaw1M0IDfA5QtjNSJi3N0Dylp

    Ich habe jetzt nochmal einige Meldungen angeschaut

    Die meisten Hunde sind nach schweren Vorfällen eingeschläfert worden

    Einige sind durch Polizei erschossen worden

    Ein paar "anderweitig " getötet worden



    Die gesetzlichen Voraussetzungen sind doch gegeben


    Hier ist zb etwas dazu


    https://www.google.com/url?sa=…Vaw1W6-yt1PzdBTaW5mR_Ynn7


    Amtliche Tötung eines Hundes / Euthanasie von Amts wegen: Einschläfern eines gefährlichen Hundes

    In welchen Fällen darf die Behörde einen als gefährlich geltenden Hund töten? Nachdem ein Hund einem Kind lebensgefährliche Hundebiss -Verletzungen zugefügt hatte, verfügte die Behörde die Euthanasie des gefährlichen Hundes. Ein Hund, der unvermittelt angreift, Personen durch lebensgefährliche Hundebisse schwer verletzt und sich nicht therapierbar zeigt, muss eingeschläfert werden, so entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster.

    Es ist und bleibt für mich

    ein gesamtgesellachaftliches Problem

    Wenn alle Tierschutz wollen

    bzw sicher sein wollen vor gefährlichen Hunden

    sind auch alle zuständig


    Menschen machen Menschen machen Hunde


    Ich bin nicht für den Deppen verantwortlich

    der einen ungeeigneten Hund den er von einem Deppen zusammengezüchtet und verkauft bekommt

    Nicht genügend geeignet "hält "


    Allerdings bin ich persönlich verantwortlich

    Wenn ich einer dieser Deppen bin

    Auch wenn es im Prinzip eine Art Unfall ist


    Ich bin dafür "verantwortlich "

    als Teil dieser Gesellschaft. Ja

    Aber nicht weil ich selbst einen Hund besitze

    Aber durchaus weil ich sicher sein möchte

    vor Gefahren.Und damit alle anderen auch