Ich finde interessant, wie unterschiedlich das so ist.
Hier ist es bei den meisten Genossenschaften, so, dass jeder einzelne Hund genehmigungspflichtig ist. Eine allgemeine Erlaubnis, die direkt im Mietvertrag festgehalten wird, ist eher eine Seltenheit.
Sollte Milow irgendwann versterben und wir möchten uns einen neuen Hund holen, bräuchten wir eine erneute Genehmigung (inkl. Unterschriften aller anderen Mietparteien).
Nur weil einmal ein Hund genehmigt wurde, heißt es noch lange nicht, dass auch der nachfolgende Hund genehmigt wird.
Ein Zweithund bedarf ebenfalls jedes Mal einer (erneuten) Zustimmung seitens des Vermieters (inkl. Unterschriften aller anderen Mietparteien).
Katzenhaltung ist dafür inzwischen bei vielen Genossenschaften nicht mehr genehmigungspflichtig.
Wie es hier so bei privaten Vermietern aussieht, weiß ich nicht. Da hatten wir bisher keinerlei Berührungspunkte.