Auf welche Referenzurteile beziehst du dich? Oder entsprechende Rechtsquellen? Oder ist das so das „Bauchgefühl“?
Laut Tierschutzhundeverordnung §5 (2) Satz 1 wird der Mindestplatzbedarf für einen Hund zwischen 50 und 65cm Schulterhöhe mit 8m² angegeben. Ich habe mit dem Tierschutz, dem Amtstierarzt, einem Mitarbeiter im Tierheim und dem Züchter gesprochen. Alle sagen, dass die Wohnungsgröße kein Problem sei, solang der Hund genug Auslauf bekommt.
Daher denke ich, es ist eher Bauchgefühl denn irgendwas anderes.
Du übersiehst was. §5 (2) beginnt
Zitat
Ein Hund darf in Räumen oder Raumeinheiten, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn
Das hat überhaupt nichts mit Wohnungen zu tun, sondern tatsächlich mit der Haltung in Zwingern oder sonstigen Räumen, die ausschließlich für den Hund vorbehalten sind.
Sonst dürften Hunde überhaupt nicht in Wohnungen gehalten werden, weil Satz 2 in Wohnungen fast nie gesichert ist. (Mein Hund jedenfalls kann nicht aus dem Fenster schauen.)
Ich bin auch der Meinung, dass die Wohnungsgröße für die Hundehaltung ziemlich egal ist. Aber. Dein Vermieter will höchstens einen kleinen Hund erlauben. Das darf der.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Wohnungssuche. Klingt ja so, als könnte es sowieso nur besser werden.