@l'eau Naja, verboten sind
a)Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder oder elektrisierende oder chemische Dressurgeräte verwendet oder
b)
technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen oder
c)
Halsbänder mit einem Zugmechanismus verwendet, der durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren kann;
Also kann man theoretisch schon interpretieren, dass die geworfene Leine ein Hilfsmittel ist, um mit Härte und Strafreiz das Verhalten des Hundes zu beeinflussen - Allerdings ist dann ja jeder Gegenstand ein potentieller "verbotener", weswegen ich das Gesetz ja auch nicht so optimal finde
Allgemeine Interpretationen nennen hier aber explizit Gegenstände, die den alleinigen Zweck des aversiven Strafreizes haben, wie eben Discs, und eben wennder Strafreiz im Training angewendet wird.
Sprich, wenn du einmal eine Leine nach Jin wirfst, weil sie einen Chihuahua zerlegen will, ists "ok", wenn du Jin regelmäßig aus Trainingsgründen Leinen nachwirfst, ist es verboten
Aber wo kein Kläger, da kein Richter..
Wobei es in der momentanten Hunde-Hysterie-Lage eh kein Fehler wäre, sich von Österreich fernzuhalten.... 