Frist beachten, in der man Klage einreichen kann. Ich glaube, das waren nur 3 Wochen. Also zeitnah zum Anwalt. In meinem Fall hatte ich mit dem abgesprochen, dass er die Klage möglichst spät - nach dem Gehaltsdurchlauf beim AG - einreichen sollte. Das Geld hätte ich sonst nämlich garantiert nicht mehr gekriegt. Falls du keine Arbeitsrechtsschutzversicherung hast, gibt es auch finanzielle Hilfen.
Dann kam irgendwann eine Klageerwiderung vom AG. Ich habe mich herrlich amüsiert, meine ehemalige Arbeitskollegin hat die ziemlich fertig gemacht. Man liest halt auf mehreren Seiten, wie scheiße man ist. Logisch, der AG rechtfertigt ja seine Kündigung. Ich hatte mich da ziemlich genau durchgearbeitet und konnte gut dagegen argumentieren. Nur auf einen Absatz darin konnte ich selber nicht kontern. Aber dafür hat man ja schließlich auch noch sein Anwalt. Der muss ja auch noch was zu tun haben
. Wobei später in der Verhandlung der Richter selber ausgerechnet diesen Absatz als "irrelevant" quasi übersprungen hat
. In der Situation brauchte ich das ganz einfach, meinem ehemaligen AG kontra zu geben. Und ich kannte ja auch die Situation und musste meinem Anwalt zumindest Munition liefern.
In der eigentlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht hatte ich noch eine Änderung meines Zeugnisses verlangt. Hätte man auch im Vorfeld machen können, war aber taktisch so mit meinem Anwalt abgesprochen. Ist halt eine vom Richter moderierte Diskussionsrunde. Man darf auch selber was sagen, wenn man mag und sich nicht selbst ins Bein schießt.
Geklagt hatte ich auf Wiedereinstellung, obwohl ich die nicht wollte. Ging natürlich um eine Abfindung, üblicherweise 1/2 Gehalt pro Beschäftigungsjahr.
Ich habe bestimmt den einen oder anderen Schriftsatz während der Zeit vergessen. Aber das sind so die Hauptpunkte, die bei mir wirklich hängen geblieben sind.