Kannst du dafür bitte ein Beispiel nennen?
Klar kann ich.
Das Jugendamt zum Beispiel kann annehmen das ein Kindeswohl gefährtet ist und die Eltern müssen beweisen das dem nicht so ist.
Die Arge kann annehmen das jemand mit jemandem Verheiratet ist, obwohl es eigendlich eine andere Person ist. Und man kann nichts dagegen machen, wenn die Arge darauf besteht. Einzigstes Mittel eine Personenfeststellungsklage.
Ein Amt legt eine willkürliche Zaunhöhe fest, die als wolfssicher gilt. Und obwohl die Natur selbst zeigt, das diese Höhe nicht sicher ist, gilt alleinig diese willkürliche Zaunhöhe als wolfssicherer Zaun.
Gibt bestimmt nochmehr Beispiele.
Ich halte es durchaus für möglich das ein OA in D einen Hund zu einem Listenhund machen kann, und dann der Halter in der Beweispflicht ist, dass es sich nicht um einen Listenhund handelt.
Alles was Anträge bei Behörden, bei Ämtern angeht, wo du als Privatperson oder auch als Vertreter einer Firma Anträge stellst, ist kein Strafrechtsverfahren, da gilt der Grundsatz Unschuldsvermutung nicht, oder nicht immer, oder auch gar nicht. Siehe Listenhunde. Das ist eine ganz andere rechtliche Sache.
Eben eben. Aber es scheint so in den Köpfen der Menschen drin zu sein, wenn es vor Gericht geht, dass einem eine Schuld bewiesen werden müsste. Aber bei Streitigkeiten mit Ämtern ist es eben genau anders herum.
Was meinst du mit: ziviler Betrieb der für Ämter arbeitet SunkaSapa?
Zum Beispiel Gutachter.