Wenn ich das richtig sehe, dann haben Ordnungsamt und Veterinäramt gemeinsam den Hund und wohl auch dessen Haltung begutachtet und entsprechende sofort zu vollziehende Auflagen gemacht, die nun erstmal bis zur endgültigen Prüfung des Falles gelten. Ich sehe da wirklich keinen Anlass von fehlender Handlungsfähigkeit zu sprechen oder über nicht dem Fall angepasste Sofortmaßnahmen zu klagen. Ich behaupte jedenfalls nicht, den Fall, den Hund und die Haltungsumstände besser beurteilen zu können als die Fachkräfte, die sich vor Ort ein Bild gemacht haben.
Beiträge von *Sascha*
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Ich würde ein Tier nicht grundlos kastrieren lassen und natürlich nur den innenliegenden Hoden entfernen lassen. Was wäre denn die Begründung für eine vollständige Kastration?
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Ich hatte nicht ohne Grund das Amt Amtannt.
Und was genau erwartest du vom Amtsveterinär, das die Situation für die Schwester der TS einfacher oder finanziell leichter machen könnte?
Sollte der Hund dadurch sogar noch als gefährlich eingestuft werden, so wird eine Vermittlung nur noch viel unwahrscheinlicher.
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Zum Thema verhaltensbedingter Einschläferung hier übrigens einmal die Rechtseinschätzung eines Juristen in einem Tierärzteblatt.
https://vet.thieme.de/team-praxis/pr…verhaltens-1215
Und der Blogbeitrag eines Tierarztes zum Urteil gegen eine Tierärztin, die eben keine ausreichende Diagnose und Abwägung durchgeführt hat.
https://www.ralph-rueckert.de/blog/gerichtsu…enftigen-grund/
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Sobald Geld geflossen ist, ist die Schwester Eigentümerin.
Nicht zwangsläufig. Es gibt ja durchaus Vertragsgestaltungen, bei denen Geld fließt, aber man kein Eigentum erwirbt.
Zb Leasingverträge oder Mietverträge.
Im Bereich des Auslandstierschutzes werden wohl häufig atypische Verwahrungsverträge geschlossen, da geht dann auch kein Eigentum über.
Aber da muss sich wie gesagt ein Profi den genauen Wortlaut des Vertrages anschauen.
Genau so ist es! Als erstes ist zu klären, wer Eigentümer des Hundes ist.
Ist es der der Tierschutzverein, dann Vertrag kündigen und Frist zur Abholung setzen. (Wer Rechte will, der muss auch Pflichten ertragen können.)
Ist das Eigentum mit dem Vertrag übergegangen, dann muss man selbst sehen, wo man nun mit dem Hund bleibt. Das nennt sich Verantwortung übernehmen. Am Einfachsten ist es dann, den Hund einfach irgendwie bei ebay zu verticken, das machen ganz viele HH so, wenn sir erst vergessen zu erziehen, sich dann keine Hilfe holen und schließlich alles so eskaliert, dass der Hund jetzt schnell weg muss ... sorry für den Zynismus ...
A...backen zusammendrücken, Erspartes zusammenkratzen und schauen, welche Lösungen man selbst leisten und/oder finanzieren kann. Das würde es heißen, endlich Verantwortung zu übernehmen. Vielleicht kann auch jemand im Bekanntenkreis den Hund übernehmen.
Eine rechtliche Grundlage für eine Einschläferung sehe ich hier nicht und ein Amtsveterinär wird einem nur insofern helfen, dass er entsprechende Auflagen macht, sodass endlich im Sinne des Hundes und der Kinder gehandelt wird. Die Kosten dafür wird die HH tragen müssen.
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WorkingDogs Ging in den zitierten Passagen um den Bärenangriff in Frankreich, von paar Seiten vorher.
Auch da würde das Jagdrecht nichts ändern, weil das Bundesnaturschutzgesetz greift und das schlimme ja der Verstoß gegen dieses wäre. Das Gesetz kommt da bei großen, proaktiven Raubtieren einfach an seine Grenzen. Jagdrechtlich ist ein Schonzeitvergehen auch nicht ohne, aber man hätte dann einfach zwei Vergehen statt einem.
Ich kann nicht sagen, wie die Gesetze in Frankreich sind, aber in Deutschland wäre der Angriff eines Bären ein Notstand und es würde entsprechend geprüft werden, ob mit angemessenen Mitteln reagiert wurde.
So ist z.B. auch der niederländische Jäger, der auf einer Jagd 2019 in Deutschland einen Wolf erschoss, um Jagdhunde zu schützen mittlerweile zweimal, in erster und in zweiter Instanz, frei gesprochen worden.
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Auch, wenn ich finde, dass es im Spiegel-Artikel, der allerdings sehr dürftig ist, anders klingt:
[...]
Vielleicht gibts ja demnächst noch einen ausführlicheren Artikel.
Stern, nicht Spiegel.
Hier wird etwas ausführlicher berichtet.
Insgesamt 16 Jäger verurteilt: Braunbärin greift 80-Jährigen an – Trotzdem Strafe für Todesschüsse -
Ich würde vermuten, dass es auch eine Rolle spielte, dass sich die Jäger auch im Schutzgebiet aufhielten und evtl. den Angriff der Bärin, der dann zu ihrem Tod führte, mitverursacht haben. Aber das ist ohne Urteilsbegründung nur Spekulation.
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In Deutschland muss das nicht gemeldet werden.
Ich hab beide Male danach einen Fragebogen der Krankenkasse zugeschickt bekommen, die sich nämlich gerne das Geld für die Behandlung von der Versicherung des Halters wiederholen wollten…
Edit: Und die haben Namen und Adresse des Halters ebenso wie Beschreibung von Hund und Vorfall angefragt.
Die Versicherungen melden aber nichts der Behörde. Da geht es nur darum, die Kosten erstattet zu bekommen, in dem Umfang, in dem der Halter des Hundes haftet.
________________Ich finde die Schilderung auch etwas unübersichtlich. Der Hund hat dich schwer gebissen, aber du hast nur Angst um dich, nicht aber um dein Kind, das dort gerne wieder spielen würde auf dem Bauernhof. Und ansonsten schätzen alle anderen Personen den Hund als "lieb" ein, obwohl er dich so schwer gebissen hat? Wie erklären die sich denn diesen Vorfall?
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Jede Gemeinde kann mehr oder weniger willkürlich festlegen ob und für welche Hunderassen sie eine erhöhte Hundesteuer festlegen und das unabhängig von bestehenden oder nicht bestehenden Rasselisten im jeweiligen Bundesland.
Gefährliche Hunde sind Hunde, deren Gefährlichkeit entweder durch eine Rasseliste des Bundeslandes als widerlegbar oder unwiderlegbar gefährlich eingestuft sind oder Hunde, die durch ein Ordnungsamt/Veterinäramt als individuell gefährlich eingestuft wurden.
Leinen- und Maulkorbpflichten können theoretisch auch ohne Einstufung als gefährlicher Hund erfolgen. Üblich ist das in der Regel nach einem Vorfall bis zur Entscheidung zur Einstufung. Ansonsten wird das von Bundesland zu Bundesland eher unterschiedlich gehandhabt. In Niedersachsen z.B. kannst du auch den umgekehrten Fall haben. Einen individuell als gefährlich eingestuften Hund, der aber von Maulkorb- und Leinenpflicht befreit ist. In Hamburg z.B. werden nach Vorfällen die Hunde häufig nicht eingestuft, dafür aber Maulkorb- und/oder Leinenpflichten verhängt. Auch wird es in den Bundesländern völlig unterschiedlich gehandhabt, ob Hunde von einer Rasseliste nach einem bestandenen Wesenstest weiterhin als gefährlich gelten oder von einer Leinenpflicht befreit werden.