ZitatWieso Nutztiere gemeint, wo steht das denn
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Das TS Gesetz gilt für alle Tiere.
Nur schnell zum rechtlichen Aspekt noch. Liest man die entsprechenden Kommentare zum TschG dann stellt man fest, dass mit "zur Nutzung und Haltung" gemeint ist, dass eine Unfruchbarmachung dann erlaubt ist, wenn die vorgesehene Nutzung oder Haltung nur so möglich ist.
Elkuber
Überleg dir das gut. Ich denke, gerade einem Gassigänger sollte man doch soweit vertrauen können, dass er ordentlich auf die Hündin aufpasst in dieser Zeit.
Von welcher Zeit reden wir hier überhaupt? Wie lange ist deine Hündin in der Standhitze? 3/4 Tage? Wie wahrscheinlich ist es, dass du an diesen Tagen gerade arbeiten musst und nicht vllt sogar Wochenende ist. Deine Hündin wird auch nicht daran sterben, wenn sie an diesen 3/4 Tagen mal etwas kürzer treten muss, weil der Gassigänger mit ihr nur ein oder zwei kurze Extrarunden einmal um den Block schafft.
Ich denke, man kann das Problem auch überdramatisieren. Sprich mit dem Gassigänger, er weiß doch, dass deine Hündin nicht kastriert ist. Ich denke, für so ein, im Verhältnis wirklich kleines Problem, gibt es eine andere Lösung als die Kastration.