Beiträge von *Sascha*

    Jetzt bin ich verwirrt, du hast dir doch die Frage gestellt, ob du deinen Hund in deinem 5qm Zimmer einsperren darfst.

    Nein, ich hab mich gefragt, ob die Regeln, auf die hier so energisch verwiesen werden, echt mit dem ganz normalen Leben so einfach vereinbar sind.

    Unsere Gesetze sind häufig gar nicht so schlecht. Manchmal wirken sie wie theoretische Monster, aber im Alltag stellen sie sich meist viel praxisnaher dar, als man das zunächst erwartet. Es gibt so viele Lebensbereiche, in denen wir die Gesetze gar nicht kennen und uns trotzdem ganz automatisch mit dem ganz normalen Menschenverstand so gut wie immer daran halten.

    Zitat

    Und ob folglich jeder, der sich daran (oft wahrscheinlich auch unwissentlich) nicht hält, deshalb gleich ein schlechter Hundehalter ist.

    Natürlich nicht.

    @san94 Ich sag mal so: Mir geht bei mancher Aussage halt die alte Redensart durch den Kopf, "man sollte auch mal die Kirche im Dorf lassen"...

    Jetzt bin ich verwirrt, du hast dir doch die Frage gestellt, ob du deinen Hund in deinem 5qm Zimmer einsperren darfst. Ich hätte mir eine solche Frage gar nicht gestellt, sondern die Tür einfach zu gemacht. Wobei es für meinen Hund sicherlich etwas zu klein wäre, so dauerhaft.

    Montagsmodell
    Es sind ja auch explizit Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, ausgenommen. Sicherlich, damit niemand sich Gedanken machen muss, ob man nun die Küchentür schließen darf, wenn der Hund auch drin ist. Es geht doch nicht darum, dass man jeden Kleinkram regeln will oder verfolgen muss.

    Und die Relation stimmt sehr wohl, denn ein Mensch kann doch jederzeit seine Wohnung verlassen und sich die Füße vertreten. Wird der Mensch weggeschlossen, gelten sogar 9qm Mindestmaß.

    Ich finde es jetzt halt ein wenig "albern" darüber zu diskutieren, ob der Hund auch mal auf 5qm eingesperrt werden kann, wenn es mMn eher um die Frage geht, ob man seinen Hund regelmäßig in einer Transportbox "parken" darf.

    Ist die Frage, ob man es darf, oder ob das Jugendamt nur nicht reagiert, weil es davon nichts weiß ...

    es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Mindestgröße von wohnraum

    Sorry, bei "pferchen" habe ich doch direkt an "abschließen" gedacht. Aber eingeschlossen werden Heimkinder und Pflegekinder ja hoffentlich auch nicht. xD

    Gibt aber bestimmt auch Mindestgrößen für Gefängniszellen, also jetzt wieder in Bezug auf den Hunderaum gedacht.
    EDIT 9qm sagt Google

    Solange der Hund sich in Räumlichkeiten aufhält, in denen du auch lebst, gibt es ohnehin keine Mindestmaße. Wo der Mensch wohnen kann, darf es der Hund auch.

    Genau das meine ich, da kriegt mein Gehirn eine kleine Errorschleife. Zumal es auch noch reichlich Zwischenfragen gibt: Wie sieht es aus, wenn mein Hund sich nun durch ein Kindergitter eingesperrt in diesem Kinderzimmer aufhält? Ich bin mit in der Wohnung und es ist ok, ich geh einkaufen und es ist nicht mehr ok? Oder wie? :???:

    Noch mal, alles rein theoretisch gesprochen, aber wie gesagt, meine Logik sagt immer öfter "error" je mehr ich darüber nachdenke...

    Ich frage mich die ganze Zeit, in welcher Wohnsituation man wohl leben muss, dass die Wohnung die Mindestmaße für den Hund unterschreitet. :thinking_face: Aber gut, wenn man in einem 5qm Zimmer lebt, dann darf der Hund da auch noch mit drin wohnen, wenn es einem dann nicht selbst zu eng wird. :thinking_face:
    Kindergitter fällt unter Raumeinheit. Ist also prinzipiell erstmal egal, ob du die Tür schließt oder ein Gitter davor stellst. Ebenso ist es prinzipiell erstmal egal, ob du dich in der Wohnung aufhältst. Entscheidend ist nur, ob du den Hund in dem Zimmer hältst. In dem Gerichtsurteil, das ich verlinkt habe, wurde eine Haltung bejaht bei 3-4x die Woche für 4 Std. Das heißt aber nicht, dass alles unter diesem Zeitrahmen keine Haltung ist, darüber wurde nur nicht entschieden.
    Aber wir reden hier einerseits über Boxen, die eine Grundfläche von weniger als 1qm haben und andererseits jetzt über ein Zimmer, das vllt nur 5,5qm groß ist (und evtl. sowieso nicht erfasst ist, weil es dem Wohnzweck dient. Ich denke, kein Amtsveterinär wird ein Verfahren gegen dich einleiten, weil du deinen Hund mal für zwei Std. mit einem Kindergitter abtrennst, weil du die Wohnung putzt. Wenn du deinen Hund aber in eine Box sperrst und dann für eine Std. das Haus verlässt, dann ist das tierschutzrelevant. Es kann doch nicht so schwierig sein, dem eigenen Hund ein Mindestmaß an Platz zuzugestehen. Verhaltensgerechte Unterbringung nennt sich das.

    Ich überlege jetzt gerade ganz praktisch: Das in meiner Wohnung als Kinderzimmer ausgewiesene Zimmer gehört schon zu den eher klein bemessenen, wie es bei 50er-Jahre-Bauten oft der Fall ist. Davon sind nun die Wände auch noch mit Möbeln zugestellt. Der Restraum ergibt ganz gewisslich keine 6qm, wäre aber für ein Kind durchaus zugelassen, auch zum Schlafen. Allerdings dürfte ich einen Hund dort nicht nachts schlafen lassen, wenn ich das jetzt hier richtig verfolgt habe? Irgendwie finde ich diesen Gedanken komisch. :ka: (Wobei, um das noch mal zu betonen: Ich würde dort kein Kind einpferchen wollen, und mein Hund schläft eh bei mir. Aber so rein theoretisch gedacht?)

    Sperrst du deine Kinder ein? :thinking_face: :grinning_squinting_face: Solange der Hund sich in Räumlichkeiten aufhält, in denen du auch lebst, gibt es ohnehin keine Mindestmaße. Wo der Mensch wohnen kann, darf es der Hund auch. Wenn du das Zimmer aber z.B. zum Hundezimmer/Innenzwinger machst, klar, dann gelten die Mindestmaße.

    Interessant. Ist es dann verboten, den Hund ca. 3 Stunden im Kofferraum zu "parken"? Ich gehe dabei von Belüftung des Autos und moderaten Temperaturen aus.

    Dieses Gericht hatte damals zu beurteilen, ob eine Unterbringung von 3-4 Std an (ich weiß es nicht mehr genau) ca. 3 Tagen die Woche gegen die Hundehalterverordnung verstößt und hat dies mit dem Hinweis auf eine "Haltung" bejaht. Ich hatte das Urteil damals mit Aktenzeichen hier gepostet. Ist aber gelöscht worden, da es keine Onlinequelle gab. Das AZ habe ich heute leider nicht mehr.

    Was man alles doch noch so findet, wenn man etwas sucht.
    Da haben wir das Urteil (Heutzutage sogar mit Onlinequelle):
    Hessischer VGH, Beschluss vom 19.08.2008 - 8 UZ 2673/07 - openJur