Alles anzeigenWo gefährdet denn ein bellender Hund Spaziergänger?
Ja erschrecken ist doof. Aber das ist für mich echt allgemeines Lebensrisiko.
Stimmt schon, sehe ich auch so.
Aber ich frage mich wie die Rechtslage aussieht, wenn ein Hund bekanntlicherweise am Zaun randaliert und die Halter das billigend in Kauf nehmen, dann aber jemand vor Schreck stürzt oder einen Unfall verursacht (Jogger/Passant hüpft vor Schreck auf die Straße vor ein Auto, alter Mensch stürzt vor Schreck, etc.).
Weiß das hier jemand?
Ich meine, selbst wenn jemand in meiner vereisten Einfahrt stürzt kann das blöde Rechtsfolgen haben.
Versicherungstechnisch:
Nach 823 bgb kein fahrlässiges, oder grob fahrlässiges Verschulden des Grundstückseigentümers
Dafür hat derjenige, der gestürzt ist, die eigene Sorgfaltspflicht vernachlässigt.
Ggf käme allerdings die Tiergefahr in Frage. Das wäre aber sehr individuell zu klären, weil eigentlich hat sie sich nicht unbedingt verwirklicht.
Der Mann würde allerdings geringfügig die Tiergefahr anrechnen
Hauptschuld ist aber ganz klar beim Geschädigten
Sagt zumindest der Mann, der die Schäden dann bearbeiten darf, wenn sie bei den Versicherungen eingereicht werden