So unlogisch finde ich es jetzt nicht.
Das Recht darauf, dass ein Mensch von einem Hund nicht verletzt oder getötet wird ist einfach höher anzusehen als das Recht darauf, dass du (mit deinem Hund) dein Eigentum verteidigst.
Wenn jemand in eine Wohnung einbricht und gebissen wird, wird dem Einbrecher meist ja wohl durchaus Mitschuld gegeben - und der Hundehalter hat eher wenig zu befürchten.
Gegenbeispiel: Ernsthaft gefährlicher Hund, bei dem es bereits Beißvorfälle gab, kleiner Zaun, Tor, das einfach zu öffnen ist... Und dann machen zwei Achtjährige aus der Nachbarschaft eine Mutprobe.
Die Situation von @KrissiMia ist ja ein Mittelding.