Könnte schlimmstenfalls nachträglich ein Verbot zur Hundehaltung ausgesprochen werden? Und falls ja - ist so was dann ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung? Muss das einstimmig sein (da würde zumindest die eine Partei bestimmt nicht mitmachen) - oder kommt es dabei auf die Satzung an?
Ja, wobei Bestandshunde für gewöhnlich bleiben dürfen.
Und ich schätze, das kommt auf die Satzung drauf an (sonst wäre es schwierig, die Hundebesitzer würden ja eher nicht zustimmen).