Beiträge von Monstertier

    Das finde ich ganz spannend... wie würdet ihr das denn machen, wenn für eine Stelle explizit Leitungserfahrung gefordert wird und ihr die noch nicht habt? Ich frage mich ja immer, wo man überhaupt Leitungserfahrung sammeln soll wenn für alle entsprechenden Stellen schon diese Erfahrung vorausgesetzt wird. Also- trotzdem bewerben und klar machen, dass man sich alles nötige aneignen wird?

    Kommt drauf an, was das für eine Stelle ist. Die Leitung eines großen Teams kannst du dir nicht nebenbei aneignen, einige Aufgaben müssen ja bereits erledigt werden. Ein kleines Team ist dagegen vielleicht besser "nebenbei" zu bewerkstelligen.

    Ich habe beispielsweise in meinem alten Job innerhalb des Teams dann eine Leistungsposition inoffiziell und eine offiziell erhalten. Bei der inoffiziellen war vorher nicht mal so richtig klar, dass da dann auch Leitung erforderlich ist, bei der offiziellen war es aber nochmal innerhalb eines größeren Teams, ergo hatte ich nicht die endgültige Verantwortung. So bekommt man die Erfahrung, die dann auch zu noch höheren Stellen qualifiziert.

    Für die Berufsneuwilligen mit Selbstbewusstseinsproblemen (so wie ich :ugly: ):

    Erstellt euch ein aussagekräftiges Profil auf einschlägigen Jobbörsen wie indeed. Dort kann man sich auch über Kurzbewerbung bewerben, da schickt man dann quasi nur den Lebenslauf hin. Meist sind es Headhunter, die melden sich dann mitunter und nehmen einen auch in die Kartei auf, selbst wenn es akut nicht passt. Damit habe ich meinen aktuellen Job gefunden, und da war ich noch nicht mal in der "Jetzt bewerbe ich mich richtig"-Phase. Und ihr könnt direkt ein wenig sondieren, was es auf dem Markt gibt und was in Frage kommt.

    Lässt sich schwer begründen.


    Die Ausgangslage ist: bis dato unauffällige Halterin, bis dato unauffällige Hunde, die Situation war bestmöglich im Vorhinein reguliert (alle an der Leine, zwei mit Maulkorb).

    ich finde schon, daß man, wenn man mit Hunden in die Öffentlichkeit geht, die man im Notfall nicht mehr halten kann, eine höhere Gefährdung in Kauf nimmt, weil man auch selbst weiß, daß man 3 Hunde mit dieser Kraft nicht mehr von irgendwas abhalten kann, wenn diese Hunde das nicht wollen.

    Hier gibts ja auch einen Gassigeher, der ist allein! mit ca 8 bis 10 Hunden unterwegs und ja, ich finde es fahrlässig, wenn dieser Mensch glaubt, in einem Notfall diese Hunde noch kontrollieren zu können. Und wenn da was passiert wie in dem Fall in Österreich, wäre ich durchaus für lebenslanges Berufsverbot + maximum der möglichen Strafe.

    Trotzdem muss es noch eine Möglichkeit zur Steigerung geben.

    Lässt sich schwer begründen.

    Die Ausgangslage ist: bis dato unauffällige Halterin, bis dato unauffällige Hunde, die Situation war bestmöglich im Vorhinein reguliert (alle an der Leine, zwei mit Maulkorb).

    Wenn du hier bereits das Maximum gibst, wie willst du beispielsweise jemanden bestrafen mit: vorbestraft, Hunde hatten schon Beißvorfälle, waren nicht an der Leine und ohne Maulkorb?

    Für grobe Fahrlässigkeit gibt es vermutlich einen anderen Strafrahmen.

    Die drei Jahre waren doch grobe Fahrlässigkeit?

    Was wäre denn nun ein gerechtes Urteil?

    das mögliche Maximum.

    Lässt sich schwer begründen.

    Die Ausgangslage ist: bis dato unauffällige Halterin, bis dato unauffällige Hunde, die Situation war bestmöglich im Vorhinein reguliert (alle an der Leine, zwei mit Maulkorb).

    Wenn du hier bereits das Maximum gibst, wie willst du beispielsweise jemanden bestrafen mit: vorbestraft, Hunde hatten schon Beißvorfälle, waren nicht an der Leine und ohne Maulkorb?