Mal ne ganz doofe Frage. Bin ich als HH eigentlich bei Körperlichen einschränkungen noch verpflichtet den Hundekot meines Hundes einzusammeln.
Ich frage, weil ich momentan nach einem Arbeitsunfall auf Krücken laufe und ich mich etwas quäle den Kot aufzusammeln (An Krücke abstützen, Hund festhalten und nebenbei irgendwie versuchen mit der halben freien hand (Muss ja den Hund auch festhalten) den Kot in die Tüte zu bekommen). Und mir heute ein anderer HH sagte, wenn ich gesundheitlich so eingeschränkt wäre bräuchte ich das nicht.
Ich sehe es aber eigentlich als meine Pflicht, auch wenn es etwas länger dauert und recht kompliziert ist. Ich mache es trozdem
Ich wüsste jetzt nicht, was dich davon befreien sollte, nur weil du eingeschränkt bist. Das ist ungefähr so, als ob man sagen würde, jemand müsste seinen Müll nicht in den Mülleimer werfen, weil er dazu körperlich nicht in der Lage ist. Du bist als Hundehalter verpflichtet, deinen Hund so zu halten und zu führen, dass andere davon nicht belästigt werden - wie du das nun machst, trotz körperlicher Einschränkung, ist deine Sache, aber eine Befreiung davon kann ich mir nicht vorstellen.
Würdet ihr im Vorstellungsgespräch fragen, ob Hunde im Unternehmen erlaubt sind? Also falls das Internet diesbezüglich nix her gibt.
Kommt drauf an. Wenn es für dich nötig ist, den Hund mitzunehmen, würde ich direkt fragen. Wenn es nicht zwingend nötig ist, würde ich abwarten, wie das Gespräch verläuft, und am Ende entscheiden, ob du das erst bei Einstellung (oder vielleicht nach der ersten Arbeitswoche) oder schon am Ende des Gesprächs fragst.