@Strandläufer
Eigentlich müsste sich die Arbeitszeit auch in den Urlaubstagen widerspiegeln. Bzw für eine komplette Woche müsste sie dann sechs Tage nehmen, müsste im Vertrag aber auch Minimum 24 Urlaubstage haben (vier Wochen). Dann kommt es noch drauf an, wie vertraglich die Arbeitsstunden festgelegt sind - also zehn Stunden auf einen Tag? Zwei? Drei? Täglich?
Die Arbeitszeit wäre dann abhängig davon. Wenn sie also zwei Tage in der Woche vertraglich festgelegt arbeitet, wäre am sechsten Tag die Regelzeit 5 Stunden, alles darüber hinaus sind Überstunden. Wenn es keine feste Regelung gibt, dann ist es immer sinnvoll, die gesamte Woche auch Urlaub zu nehmen, wenn man die gesamte Woche frei haben möchte.
Wobei man das auch dann auf den gesamten Monat runterbrechen kann. Also, sie arbeitet dann an dem Samstag 10 Stunden, dafür in der nächsten Woche nur ein Mal fünf Stunden oder so, so dass sie im gesamten Monat auf 30 Stunden kommt, dann wäre der Urlaub auch mitberücksichtigt.
Kurz gesagt: ohne den Vertrag zu kennen kann man kaum sagen, wie der einzelne Urlaubstag gewichtet wird.