Es genügt doch vollkommen, wenn du deiner Mitbewohnerin sagst, dass du diesen Hund nicht in deiner Wohnung haben willst.
Theoretisch vielleicht, aber praktisch sind beide Mieter gleichberechtigt.
Die TE kann zwar nein sagen, aber wie soll sie die Mitbewohnerin davon abhalten, den Hund trotzdem in die Wohnung zu lassen? Selbst die Polizei kann da nur an den Verstand der Mieter appellieren und am Ende muss halt einer nachgeben... Ich spreche da aus Erfahrung in einem anderen Fall mit zwei gleichberechtigten Mietern