Alles anzeigenDies ist nicht richtig. Nach Aussteuerung stellst den ALG I Antrag und bekommst auch ALG I, auch wenn du weiterhin krank bist.
Falsch.
Bei Beantragung des ALG I mußt Du arbeitsfähig, also nicht krankgeschrieben sein.
Nach 6 Wochen Krankheit entfällt das ALG I, dann hast entweder gar nix oder mußt Bürgergeld beantragen.
Und ja bzw. nein, der Rentenversicherungsträger schafft es NIE, noch während des Bezuges von ALG I den EU-Rentenantrag zu gewähren.
Denn als allererstes wird grundsätzlich erstmal abgelehnt.
Weil dann die Zeit spielt....
Ich mache den Job jetzt über 20 Jahre….die ersten Jahre ALG I und Arbeitslosenhilfe, danach ALG II und jetzt Bürgergeld….ich denke, ich kenne die Gesetzgebung ……nach Aussteuerung tritt dieser §145 SGB III Nahtlosigkeitsregelung in Kraft https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html