Beiträge von Sambo71

    Ich habe mal eine Frage zur Hundeverordnung in NRW und finde auf die Schnelle nichts konkretes dazu im Netz.

    Mich hat heute jemand gefragt, ob ich Interesse an einem Rottweiler-Mix-Mix-Welpen hätte. Habe ich natürlich nicht, aber ich frage mich: In NRW steht der Rottweiler auf der Liste. Wie sieht das eigentlich mit Mixen in zweiter Generation aus? Das Muttertier ist offenbar schon ein Mix, den Rotti in ihr sieht man aber ganz gut - ich habe Fotos gezeigt bekommen.

    Die Anbieterin der Welpen ist Ausländerin und kennt sich höchstwahrscheinlich gar nicht mit der Gesetzeslage hier aus. Wenn ich was dazu sage, möchte ich, dass es Hand und Fuß hat, daher suche ich seriöse Infos. Bitte kein Geschrei wegen bescheuerter Vermehrung, ich selber bin auch absolut dagegen.

    Im Gesetz finde ich nur, dass alles an Staffordshire- und Pitbull-Mixen automatisch als gefährlicher Hund eingestuft wird, aber wie sieht das mit den anderen Rassen auf der Liste aus?

    §10 Hunde (“Liste 2“)
    Unter dem §10 (umgangssprachlich Liste 2) werden Hunde und Kreuzungen mit den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu gelistet.
    Bei Hunden dieser Rassen gilt kein Zuchtverbot, auch kann man sie von Privat erwerben.
    Den Wesenstest zur Maulkorb- und Leinenbefreiung darf nicht nur von einem Amtstierarzt, sondern auch von einer hier in NRW anerkannten sachverständigen Stellen (Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW) abgenommen werden.
    Die theoretische Sachkundebescheinigung kann auch der o.g. Sachverständige abnehmen (sachverstaendige_lhundg_nrw.pdf)
    Ansonsten gelten hier die die selben Auflagen wie bei einem §3 Hund.
    Das bedeutet, dass man folgende Dinge vor der Anschaffung erfüllen muss:

    • Schriftliche Erlaubnis des Vermieters, dass er mit der Haltung des Hundes der Rasse (z.B. Standart Bullterrier) einverstanden ist (Entfällt bei Eigentum)
    • “Sauberes Führungszeugnis” und ein Mindestalter von 18 Jahren
    • Hundehaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden)
    • Haltegenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt
    • Chip- Pflicht und Registrierung beim zuständigen Ordnungsamt
    • Großer Sachkundenachweis vom Amtsveterinär oder vom Sachverständigen des Landeshundegesetzes NRW

    NRW - Soka Freunde NRW

    Auch Kreuzungen dieser Rassen stehen auf der Liste. So hab ich es zumindest verstanden

    Wir sollten tauschen :DIch finde 16 Grad und Regen genial - genau mein Wetter *hach*
    Haben wir endlich hier auch.
    Heute Nacht war mir tatsächlich mal wieder kalt *freu*

    Wobei "ihr im Ruhrpott" doch eigentlich Regen gewohnt seid?
    Mein Mann (jaja, nicht 100% Ruhrpott aber grob die Ecke ;) ) meinte, da oben gibts mindestens 50 verschiedene Abstufungen von "Regen", weils sonst so langweilig wäre, das Wetter jeden Tag gleich zu beschreiben :ugly:

    Ja, so ungefähr und wir haben diesen "Sommer" über mindestens alle 50 schon gehabt :lol: