Ich arbeite in einer Personalstelle in einer Bundesbehörde. Man darf schon früher wieder anfangen zu arbeiten, wenn man sich vorher schon wieder gesund fühlt. Falls der AG sich Kranheitstage von der KK erstatten lässt, muss der AG natürlich entsprechen weniger Tage melden. Bezüglich Wegeunfall/Arbeitsunfall gibt es kein Problem, man ist ganz normal unfallversichert, auch wenn man früher wieder zur Arbeit kommt.
Die TK hat das gut zusammen gefasst: