Allerdings hast du deinen Hund hochgehoben. Dadurch bleibst du auf allen Kosten und Verletzungen die an dir geschehen sind, sitzen.
Also das halte ich rechtlich für mehr als grenzwertig. Selbst, wenn eine Versicherung sich rausredet frei dem Motto: "Wir zahlen nicht, weil die Geschädigte ihren Hund hochgehoben hat" heißt das noch lange nicht, dass sie im Fall einer Klage kein Recht zugesprochen bekäme. Wo kämen wir denn da hin? Das wäre ja die Legitimation gebissen zu werden, nur weil ich meinen Hund hoch hebe! Und das kann jede Menge Gründe haben, nicht nur, dass ich ihn vor einem anderen Hund schützen will.
Nein, sorry, dass mag ein Konstrukt einer Versicherung sein, wenn es aber hart auf hart kommt sollte es doch relativ egal sein, ob und wann der andere Hund hoch gehoben wurde.