Hi,
@schokokekskruemel :
Schau vielleicht einfach auch mal hier um Anhaltspunkte für eine objektivere Betrachtung zu bekommen..
Gewichts-/Figurbewertungsthread - Teil 2
Zur Versicherung: Ich glaube zu wissen, dass eine Versicherung für den Fall des Eintritts des abgesprochenen Haftpflichtschadens quasi in die Position des Verursachers eintritt, es sei denn der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden.
Möglicherweise stehen noch andere Ausschlüsse in der Police , da muss man schauen. Lehnt die Versicherung die Wiedergutmachung des Schadens ab, kann man natürlich die Versicherung verklagen. Man haftet aber so lange selber.
Meinem Schwager ist mal unberechtigterweise Fahrerflucht vorgeworfen worden. Ich war Zeuge ( Beifahrer) und konnte glaubhaft bestätigen, das überhaupt kein Schadensereignis stattgefunden hat. Auch die Untersuchungen der Polizei haben das ergeben.
( Sein Fahrzeug war zufällig komplett gleichmäßig verstaubt, jeglichen Kontakt hätte man also sehen müssen).
Die Versicherung hat sich mit der Versicherung des anderen kurzgeschlossen und trotz eindeutiger Rechtslage bezahlt.
Der Schwager ist darauf hin hochgestuft worden. Trotz großem Ärger darüber hat er sich überlegt keine Klage gegen die Versicherung einzureichen. Dies hätte nämlich möglicherweise mehrere Jahre Ärger bedeutet. Zudem hatte er seine Rechtsschutzversicherung bei derselben Gesellschaft. Auch irgendwie blöd..
LG
Mikkki