Beiträge von Mikkki

    Hi,

    @schokokekskruemel :

    Schau vielleicht einfach auch mal hier um Anhaltspunkte für eine objektivere Betrachtung zu bekommen..

    Gewichts-/Figurbewertungsthread - Teil 2

    Zur Versicherung: Ich glaube zu wissen, dass eine Versicherung für den Fall des Eintritts des abgesprochenen Haftpflichtschadens quasi in die Position des Verursachers eintritt, es sei denn der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden.

    Möglicherweise stehen noch andere Ausschlüsse in der Police , da muss man schauen. Lehnt die Versicherung die Wiedergutmachung des Schadens ab, kann man natürlich die Versicherung verklagen. Man haftet aber so lange selber.


    Meinem Schwager ist mal unberechtigterweise Fahrerflucht vorgeworfen worden. Ich war Zeuge ( Beifahrer) und konnte glaubhaft bestätigen, das überhaupt kein Schadensereignis stattgefunden hat. Auch die Untersuchungen der Polizei haben das ergeben.

    ( Sein Fahrzeug war zufällig komplett gleichmäßig verstaubt, jeglichen Kontakt hätte man also sehen müssen).

    Die Versicherung hat sich mit der Versicherung des anderen kurzgeschlossen und trotz eindeutiger Rechtslage bezahlt.

    Der Schwager ist darauf hin hochgestuft worden. Trotz großem Ärger darüber hat er sich überlegt keine Klage gegen die Versicherung einzureichen. Dies hätte nämlich möglicherweise mehrere Jahre Ärger bedeutet. Zudem hatte er seine Rechtsschutzversicherung bei derselben Gesellschaft. Auch irgendwie blöd..

    LG

    Mikkki

    Hi,

    das ist doch tatsächlich ein Großteil der ganzen Kunst. Bleibt das obere Teil der Leine völlig ruhig und gibt dem untern Teil der Leine ruhige Anweisungen und- weil man so ruhig ist bleibt der unter Teil auch sehr häufig ruhig, hat man doch schon dick mehr eingefahren als die halbe Miete. Dahin zu kommen dauert allerdings manchmal..

    LG

    Mikkki

    Hi,

    Sino ist auch sofort besonders aufmerksam wenn sich mal ein Betrunkener nähert. Er hat halt was von einem Hausmeister der Ordnung in seinem Revier haben will. Was er nicht einschätzen ( und somit auch nicht kontrollieren kann) wird genauestens beäugt. Ich nehme ihn dann an die der Person abgewandten Seite und zeige Sino so, dass auch ich beobachte, das macht ihn dann- so hab ich zumindest den Eindruck -ruhiger. Sind wir dann an der Person vorbei erwartet Sino aber dass ich mich öfter noch umdrehe. Mache ich das nicht übernimmt er sofort , es könnte ja etwas nicht stimmen.

    LG

    Mikkki

    Hi,

    ich könnte mir vorstellen, dass man lediglich einen Schadenersatzanspruch hat. Wird gezahlt, ists egal wo es her kommt.

    Ergo keine Verpflichtung Versicherungsdaten mitzuteilen. Beim Auto ist ja der Nachweis einer Haftpflichtversicherung bei Anmeldung des Fahrzeugs obligatorisch, da ists dann bei größeren Schäden zumindest üblich die Versicherungsdaten auszutauschen.

    LG

    Mikkki