Hi,
diese Tätigkeiten sind bereits für sich genommen zu unbestimmt.
Beispiele:Großer Hund verbellt 3 jähriges Kind aus nächster Nähe und lässt sich nicht wegrufen. Der Vorgang lässt sich beweisen anhand von Zeugen/ Video usw.
Hier könnte wohl gegen den HH vorgegangen werden.
großer Hund schnüffelt 10 m neben einer ängstlichen Person und läss sich nicht wegrufen.
Hier passiert nichts.
Du siehst die Unbestimmtheit des Ausdrucks wegrufen. Es kommt halt auf die Umstände an.
LG
Mikkki