Vorhin kam das Thema auf, wie das in Deutschland ablaufen würde, wenn ein Diensthund einen Täter stellt und mit den Zähnen festhält, und der Täter dann mit einer Waffe auf den Hund zielt, mit der Absicht ihn zu erschließen.
In den USA wurde in dieser Konstellation ein (mutmaßlicher?) Täter erschossen. Wie wäre das in Deutschland?
Gilt da der Hund als "Beamter" und schützenswert, dürfte der Hund überhaupt beißen/festhalten oder ist er lediglich "Dienstmittel" und deshalb würde nicht geschossen werden ![]()