Der Betreuer ist fuer mich eher eine Nebensache. Ich habs nur erwaehnt, weil es halt dazu gehoert. Viel interessanter finde ich eben die Schuldunfaehigkeit wegen psychischer Erkrankung. Das passiert ja nicht mal eben so, sondern muss schon gravierend sein.
Die Schuldunfähigkeit zählt ja nur für eine Tat.
Zb eine Person hat unbekannterweise eine psychischer Erkrankung, begeht eine Straftat und wird dann begutachtet und es wird gesagt "ok, wegen Diagnose Xy ist Person nicht schuldfähig".
Danach ist die Person aber in Behandlung und medikamentös eingestellt und die psychische Erkrankung hat keinen Einfluss mehr auf die Person. Oder es ist was sehr situationsbezogenes (zb traumazeug) , dass nur in diesem einen speziellen Fall etwas getriggert hat (z.B. Flashbacks).
Dann ist die Person in allen anderen Situationen ja genauso "normal" wie jede andere Person auch.
Begeht sie nun wieder eine Straftat, wird das ganze neu begutachtet btw.