Gewerbliche Züchter, eigentlich sind sehr viele Züchter gewerblich. Liegt an unseren Ämtern, ab einer gewissen Anzahl Würfe muss man ein Gewerbe anmelden. (Oder wars die Anzahl an Hündinnen?)
Dennoch werden diese Züchter in erster Linie weiter als Hobbyzüchter angesehen, weil sie eben als Hobby züchten und nicht als (Rein-)Erwerb.
Ab 3. Zuchthündin und 3 Würfe im Jahr
ist man verpflichtet den Befähigungsnachweis
nach § 11 TschG zu machen, ab da gilt man
als "gewerbsmäßig". Zuvor ist es Hobby.
Sobald gewerbsmäßig gezüchtet wird, steht finanzieller Druck dahinter (man muss ja Geld verdienen). Ich kenne nicht einen Züchter, der nicht einen "richtigen" Beruf hat. Züchten muss ein Hobby sein, kein Beruf.
Nein, Druck steht noch nicht dahinter.
Oben habe ich erklärt, ab wann man als
"gewerbsmäßig" zählt, nicht "gewerblich".
Die Frage ist, wie man "gewerbsmäßig" definiert.
Das VetAmt hat da ja zB ganz andere Kriterien als das Finanzamt.
Der § 11 TschG und Befähigungsnachweis teilt in
"gewerbsmäßig", die Gewerbeordnung in "gewerblich" ein.
Beides.
Ab drei zuchtfähigen Hündinnen (dabei ist es egal ob diese Tiere auch wirklich zur Zucht eingesetzt werden) und/oder einer bestimmten Anzahl an Würfen (die krieg ich nicht mehr hin) gilt es als gewerblich.
Zunächst wirst Du als "gewerbsmäßig" erfasst,
ab 3 Z.-hündinnen und/oder 3 Würfen pro Jahr,
ab da empfiehlt sich alle Unterlagen/Rechnungen
aufzuheben und mitzurechnen, wann es finanz-
technisch bzw. nach Gewerbeordnung "gewerblich"
anzumelden ist.