Beiträge von Sarah1

    Gewerbliche Züchter, eigentlich sind sehr viele Züchter gewerblich. Liegt an unseren Ämtern, ab einer gewissen Anzahl Würfe muss man ein Gewerbe anmelden. (Oder wars die Anzahl an Hündinnen?)
    Dennoch werden diese Züchter in erster Linie weiter als Hobbyzüchter angesehen, weil sie eben als Hobby züchten und nicht als (Rein-)Erwerb.

    Ab 3. Zuchthündin und 3 Würfe im Jahr
    ist man verpflichtet den Befähigungsnachweis
    nach § 11 TschG zu machen, ab da gilt man
    als "gewerbsmäßig". Zuvor ist es Hobby.

    Sobald gewerbsmäßig gezüchtet wird, steht finanzieller Druck dahinter (man muss ja Geld verdienen). Ich kenne nicht einen Züchter, der nicht einen "richtigen" Beruf hat. Züchten muss ein Hobby sein, kein Beruf.

    Nein, Druck steht noch nicht dahinter.
    Oben habe ich erklärt, ab wann man als
    "gewerbsmäßig" zählt, nicht "gewerblich".

    Die Frage ist, wie man "gewerbsmäßig" definiert.
    Das VetAmt hat da ja zB ganz andere Kriterien als das Finanzamt.

    Der § 11 TschG und Befähigungsnachweis teilt in
    "gewerbsmäßig", die Gewerbeordnung in "gewerblich" ein.

    Beides.
    Ab drei zuchtfähigen Hündinnen (dabei ist es egal ob diese Tiere auch wirklich zur Zucht eingesetzt werden) und/oder einer bestimmten Anzahl an Würfen (die krieg ich nicht mehr hin) gilt es als gewerblich.

    Zunächst wirst Du als "gewerbsmäßig" erfasst,
    ab 3 Z.-hündinnen und/oder 3 Würfen pro Jahr,
    ab da empfiehlt sich alle Unterlagen/Rechnungen
    aufzuheben und mitzurechnen, wann es finanz-
    technisch bzw. nach Gewerbeordnung "gewerblich"
    anzumelden ist.

    Warum ist eine gewerbsmäßige Hundezucht so unbeliebt bei mancher Menschen und betiteln diese als 'Vermehrer' oder 'unseriös', 'nicht aus Liebe zum Hund handelnd' etc.pp. Ohne die jeweiligen Zuchtstätten zu kennen, wie kann man zu so einem Urteil dem gegenüber kommen? Warum werden diejenigen, die mehrere Rassen züchten oder vielleicht sogar, Hunde UND Katzen züchten, sofort beschimpft?

    Die gewerbsmäßige Hundezucht ist nicht
    unbedingt gleich zu setzen mit "Vermehrer".

    Wir müssen den Begriff "Vermehrer" erst mal allein
    sehen, denn keiner weiß, ob dieser Vermehrer die
    11 absolviert hat und als gewerbsmäßig zählt, dann
    wäre er kein Vermehrer mehr, sofern er in einem
    seriösen Verein unter der FCI züchtet.

    Ansonsten besteht der Unterschied darin, dass ein
    regulärer Züchter in einem seriösen Verein zum
    Erhalt der Rasse beiträgt und sich vereinsinternen
    Gesetzen und Regel unterwirft im Gegensatz zu
    Vermehrer, der privat für sich allein züchtet oder in
    einen wenig seriösen Verein, den Namen einer Rasse
    nimmt und unter diesen Hybrid-Mischlinge, meist nach
    Farbe sortiert, produziert und für horentes Geld verklickert.

    Da hört m.E: die Liebe zum Tier auf, da es nur um's Geld
    geht und Rassen kaputt gezüchtet werden.
    Es sind meist reine Hybriden und dafür hat der dhd24 folge-
    richtig eine Rubrik aufgemacht, die hat man nur z.T.
    wohl verstanden.


    Nur als Beispiel dafür. Gehen wir von der Ausgangssituation aus, der angehende Züchter hat ein sehr großes Grundstück und eine riesige Immobilie und Mitarbeiter bzw. Dogsitter die darin ebenfalls ihre eigene Wohnung drin haben bzw. sie die Möglichkeit haben darin zu leben mit den Hunden. Es sind mehrere Hunde dabei und auch Katzen. Es sind alles reinrassige Tiere. Er würde gerne mit jedem Tier züchten und hat genug Kapital und finanzielle Mittel dafür zu sorgen, dass alle artgerecht gehalten werden, wie in einer riesigen Familie. Alle Tiere gesundheitlich im Topzustand und die nötigen Fachkenntnisse hat dieser auch. Er hat dann durch die mehreren Tiere auch mehrere Würfe im Jahr und erzielt damit ein gewissen Gewinn wovon er durchaus leben könnte. Wäre das dann trotzdem verwerflich? Was hätten 'Gegner' ihm dann vorzuwerfen?

    Wenn das alles so bombastisch ist, spricht nichts
    dagegen sich ein Ziel zu setzen/Rasseerhalt und
    Verein(en) beizutreten oder aber, er wird Privat-
    Züchter mit Befähigungsnachweis, dann wird die
    "Tierstätte" vom Vet.-amt. abgenommen, ob das
    Interessenten stört, wenn es keine oder selbstgemachte
    AT gibt, bleibt abzuwarten, aber grundsätzlich sehe ich da
    kein Problem.

    Da bekommt man schon einen Schreck,
    ist ja eine völlig ungewohnte Situation,
    kann ich mir gut vorstellen.
    Man wächst mit den Aufgaben und ihr
    schaffts es schon. Wichtig ist das absaugen,
    das er nicht erstickt, dann hast Du schon
    die halbe Miete drin.

    Zum Aufbau gibt es doch versch. Elektrolyte/
    Oralade oder von Virbac. Die sollten zuvor
    mit dem TA abgestimmt werden.
    Wir drücken alle Pfötchen.

    Oh je, aber besser so, als wenn sie den
    Darm aufgerissen hätten, da hatte ich schon
    so meine Bedenken.

    Vielleicht ist nach der Diät, der "Pottkieker"
    Thread was für Euch.
    Wie es danach weiter geht, wird der TA
    sagen, wobei TF nicht meine Wahl wäre.
    Ich kann mir vorstellen das vielleicht in der
    1.Phase püriert wird, aber vlt. meldet sich
    noch jemand, der ähnliches schon hinter
    sich hat. Alles Gute.

    Nein, der Absauger ist allein zu benutzen.
    Auf dem Bild sind 2 Stck. und schwer zu
    erkennen.
    Es besteht aus 2 Schläuchen: das eine mit
    Mundstück nimmst man in den Mund, das andere
    ohne etwas dran, schiebe ich seitlich bei Welpen,
    in's Mäulchen und sauge alles ab, in der Mitte hängt
    der Behälter. Bei der Nase braucht man es nur vorn
    dran halten.
    Kaufe besser gleich 2, man kann nie wissen...
    Alles Gute !

    Wenn Du Recht hättest, müßte jeder Aussteller bevor er seinen Hund meldet, den Züchter fragen, ob es ihm genehm ist.

    ...ebenso Meldeschein, Ausstellungskatalog
    u.v.a.m. also auch nicht Telefon und Co.&KG
    alles nicht Gegenstand der Frage.

    Es geht um private Daten in Foren-
    beiträgen, die nicht vom Namensträger
    veranlasst sind.
    Persönlichkeitsrechte gehen vor allg.
    Meinungsfreiheit und - äußerung.

    Zur Zeit kenne ich auch kein Forum,
    wo die Nennung des Namens erlaubt
    ist. Dieses mal ausgenommen.