Vor dem Selbstkochen hatte ich auch
Hap...Flocken und meine bekamen
Erbrechen und Durchfall davon.
Auf Nachfrage haben die selbst in diesen
Gemischt-Flocken K3 drin. Mir wollte
damals eine Fr.Dr. G....einen "vom Blatt
erzählen" aber mir ging es nur darum:
ob drin oder nicht. Darauffolgend hatte
ich nur zu tun mit MedizinTee, Elektrolyt
und AB die Tiere wieder in Reihe zu bekommen.
Eine Recherche im Internet hat ergeben, dass
alle Gemischt Flocken mit K3 versetzt werden.
Reis-Gemüse-Flocken sind davon ausgenommen.
Seither koche ich selbst und weiß was drin ist.
Da muss man schon vorsichtig sein, die Firma
gibt ausnahmslos in alles K3 rein, was in HF nichts
zu suchen hat.
Beiträge von Sarah1
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Also Geduld Geduld....
Das muss Du auch haben, ansonsten hört sich das
sehr positiv an und in der Kürze der Zeit ist auch
kein Wunder zu erwarten.
Die ganze Sache kann (fast) vollständig heilen,
das ist aber mit ein paar Stunden nicht getan.
Weißt Du ja selbst.
Normal kann man NutriCal geben u.a. schöne
Dinge, hier aber musst Du vorsichtig dosieren,
wenn er immer wieder erbricht.
Vielleicht etwas weniger auf mehrere Portionen
verteilt.
Sonst macht Ihr Eure Sache sehr gut. -
Die wäre auch Diät, frisch, riecht gut,
animiert zum fressen, stärkt.
Alles was dem DF fehlt.
Aber da kann man nichts machen.
Du hast es gut gemeint.
Warten wir ab.Gib wieder "Laut" und der Maus alles
Gute. -
Was sollte er den fressen ?
Hühnchen mit Suppengrün kochen,
etwas Reis oder Kartoffel, das pürieren
und bei 37 Grad geben, z.B.Ansonsten den TA befragen.
Zu viel trinken, ist nicht normal.
Steht alles im Link. -
An sich wundert mich das auch.
Da kann die Naht doch aufplatzen und das
alles innerlich? Egal was man früher machte
oder auch nicht, es wird die OP und Naht
nicht besser machen.
Ich würde es nicht machen, vorsorglich, besser
erst mal pürieren.Worauf man bei der Fütterung achten sollte
Der rekonvaleszente Hund sollte lieber mehrere kleine Portionen über den Tag verteil bekommen, als eine oder zwei große Mahlzeiten. Nach einer Darmoperation muss der Hund zunächst Nahrung in breiiger Konsistenz erhalten, also diätische Fertigfutter oder selbst gemachter Reis- oder Haferschleim oder Babybrei mit püriertem Muskelfleisch.Der Link dazu:
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Auch ein Vereinszüchter muß sich eine Zuchterlaubnis vom Vet.-Amt einholen, wenn er drei oder mehr zuchtfähige Hündinnen hält. Auf eine Eigungsprüfung und das Einreichen von Skizzen der Wohnsituation/Zwingeranlagen wird in der Regel verzichtet, da Vereinszüchter durch den Verein geschult, der Zwinger durch Zuchtwarte abgenommen und kontrolliert wird.
Ja, machen müssen sie ihn alle, egal ob organisiert
oder nicht. Die Vereinszüchter hat ja niemand hier
ausgeschlossen, dass ist wohl jeden klar. -
Merkwürdig find ich aber seine Empfehlung schon, das er alles fressen darf...
Also doch "Pottkieker" evtl.
AudreyII beschreibt es gerade so schön, dem
ist nichts mehr hinzuzusetzen, außer das Barf
entfällt.Alles Gute und Danke für die Info.
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Bei Vereinszüchtern tritt das Veterinäramt sehr wohl auf, nämlich dann, wenn der Züchter den § 11 TSCHG ablegen will und wenn Beschwerden vorliegen.
Nein, bei Vereinszüchtern wird der Zwinger bei Eintritt
in den Verein, vom Verein abgenommen und durch die
Würfe vom Zuchtwart permanent kontrolliert.
Die Züchter werden darüber belehrt, ab wann sie verpflichtet sind,
den Befähigungsnachweis nach § 11 des TschG beim Vet.-amt
abzulegen.
Was Du beschreibst, ist ein Zufallsfall, der viel zu wenig
in D passiert und sich deshalb Vermehrer aller Coleur
entwickeln können.An sich wird vorausgesetzt, dass vor Antritt als Züchter
dieses Allgemeinwissen vorhanden ist.
Analog dem, wenn einer heute sich selbstständig macht weiß
er auch, dass das die "Gewerbeordnung" bestimmt und er den
Antrag bei der Stadt/Gemeinde bekommt.
Unwissen schützt vor Strafe nicht.Nur als Beispiel dafür. Gehen wir von der Ausgangssituation aus, der angehende Züchter hat ein sehr großes Grundstück und eine riesige Immobilie und Mitarbeiter bzw. Dogsitter die darin ebenfalls ihre eigene Wohnung drin haben bzw. sie die Möglichkeit haben darin zu leben mit den Hunden. Es sind mehrere Hunde dabei und auch Katzen. Es sind alles reinrassige Tiere. Er würde gerne mit jedem Tier züchten und hat genug Kapital und finanzielle Mittel dafür zu sorgen, dass alle artgerecht gehalten werden, wie in einer riesigen Familie. Alle Tiere gesundheitlich im Topzustand und die nötigen Fachkenntnisse hat dieser auch. Er hat dann durch die mehreren Tiere auch mehrere Würfe im Jahr und erzielt damit ein gewissen Gewinn wovon er durchaus leben könnte. Wäre das dann trotzdem verwerflich? Was hätten 'Gegner' ihm dann vorzuwerfen?
Ich schiebe das Beispiel des TE nochmal hoch und für ihn bedeutet das:
er wird nicht beschimpft und keiner wirft ihm was vor wenn er es ordentlich
macht. Dazu hat er 2 Möglichkeiten:-er tritt in den Verein/e ein und wird ordentlicher Züchter, wo
er sich den Regeln des Vereins unterwirft, die auch dem Schutz
des Tieres dienen, oder aber:-er bleibt "Privat-Züchter" und lässt sich durch das Vet.-amt
verifizieren, incl. Befähigungsnachweis. Es gibt auch die
Möglichkeit in dieser Position AT ausstellen zu lassen.Macht er es einfach so, brauchen wir uns über "Vermehrer"
nicht mehr zu unterhalten, dann ist er schlicht einer, der
unkontrolliert sein "Unwesen" treibt.Und genau hier liegt nämlich der Fehler in D, dass jeder
ohne Wissen sofort los züchten kann, dementsprechend
wird "Schindluder" betrieben und das ist in keiner Tier-
branche so ausgeprägt wie bei Hunden.
Da es auch in keinster Weise unter Kontrolle ist, bilden
sich immer mehr "Vermehrer", kann Tiere "anhäufen"
und züchten wie er lustig ist, ohne jeden Befähigungs-
nachweis.Man müsste eine "Züchter-Ausbildung" mit Abschluß
einführen, die wenigstens ab einem halben Jahr läuft
und bezahlt werden muss. Erst dann, dürfte diese
inserieren und verkaufen.Verpasst wurde m.E. auch ein "Rasseschutz/Markenschutz",
denn die Vermehrer nehmen sich den Rassenamen und
züchten darunter, gefühlte 100 Farbschläge, bestehend
aus weiteren Rassen und Hybridverbindungen.
Davon sind sehr viele Rassen betroffen.
Ein Beispiel für Markenschutz ist der Elo in D und einen
befreundeten Rassezüchter im Ausland habe ich inspiriert,
seine neue Langhaarrasse "schützen" zu lassen, der Antrag
läuft, auch dort ist es also möglich. -
Bevor Du weiter falsche Behauptungen aufstellst,
beantworte doch erst mal Fragen und dann wäre
es von Vorteil, wenn Du Dich einlesen würdest,
dann wären viele Dinge schon geklärt.Nochmal: das Finanzamt legt gar nichts fest.
Es beginnt, wie ich bereits schrieb, mit
der 11 und den Befähigungsnachweis, den
Du beim Vet.-amt machst und automatisch
als gewerbsmäßig erfasst bist.
Das Finanzamt regelt alles rund um die Steuern
bei gewerblichen Unternehmen, nur das hat
mit gewerbmäßig nichts zu tun.Bis zu 2 Z.-Hündinnen und 2 Würfen im Jahr
legt das Vet.-amt gar nichts fest, danach sollte
man wissen, dass ab 3. Hündin usw., der
Befähigungsnachweis beim Vet.-amt fällig wird.Sie erteilen nicht nur die Erlaubnis zur Hundehaltung,
sondern laden dich ein zum Befähigungsnachweis nach §11,
wenn Du mehr als 2 Hündinnen hast und es festgestellt wird.
Wichtig ist nur die Anwesenheit von Hündinnen und es
wird unterstellt, dass mit der 3. und jeder
weiteren auch gezüchtet wird. Wichtig ist nur, dass
es Hündinnen sind, Kastraten ausgeklammert.Die Aufgaben des Vet.-amtes beschränken sich nicht
nur auf die Erlaubnis zur Hundehaltung in bes. Fällen,
denn bei Vereinszüchtern treten sie diesbez. gar nicht auf. -
Das Finanzamt legt fest wer gewerbsmässig züchtet; das richtet sich nach den Einkünften und nicht nach der Anzahl der Zuchthunde bzw. Hunde überhaupt.
Wie kommst Du darauf ? Hast Du mal einen Beleg/Nachweis
dafür?Der § 11 des TschG legt fest, welcher Personenkreis
einen Befähigungsnachweis braucht. Wird der gemacht,
bist Du automatisch gewerbsmäßig tätig.
Ab wann der fällig wird, ab 3. Hündin und/oder 3 Würfe
im Jahr, wird auch bestimmt. Zuständig dafür ist das jew.
Vet.amt.