Beiträge von Sarah1

    Vor dem Selbstkochen hatte ich auch
    Hap...Flocken und meine bekamen
    Erbrechen und Durchfall davon.
    Auf Nachfrage haben die selbst in diesen
    Gemischt-Flocken K3 drin. Mir wollte
    damals eine Fr.Dr. G....einen "vom Blatt
    erzählen" aber mir ging es nur darum:
    ob drin oder nicht. Darauffolgend hatte
    ich nur zu tun mit MedizinTee, Elektrolyt
    und AB die Tiere wieder in Reihe zu bekommen.
    Eine Recherche im Internet hat ergeben, dass
    alle Gemischt Flocken mit K3 versetzt werden.
    Reis-Gemüse-Flocken sind davon ausgenommen.
    Seither koche ich selbst und weiß was drin ist.
    Da muss man schon vorsichtig sein, die Firma
    gibt ausnahmslos in alles K3 rein, was in HF nichts
    zu suchen hat.

    Also Geduld Geduld....

    Das muss Du auch haben, ansonsten hört sich das
    sehr positiv an und in der Kürze der Zeit ist auch
    kein Wunder zu erwarten.
    Die ganze Sache kann (fast) vollständig heilen,
    das ist aber mit ein paar Stunden nicht getan.
    Weißt Du ja selbst.
    Normal kann man NutriCal geben u.a. schöne
    Dinge, hier aber musst Du vorsichtig dosieren,
    wenn er immer wieder erbricht.
    Vielleicht etwas weniger auf mehrere Portionen
    verteilt.
    Sonst macht Ihr Eure Sache sehr gut. :respekt:

    An sich wundert mich das auch.
    Da kann die Naht doch aufplatzen und das
    alles innerlich? Egal was man früher machte
    oder auch nicht, es wird die OP und Naht
    nicht besser machen.
    Ich würde es nicht machen, vorsorglich, besser
    erst mal pürieren.

    Worauf man bei der Fütterung achten sollte
    Der rekonvaleszente Hund sollte lieber mehrere kleine Portionen über den Tag verteil bekommen, als eine oder zwei große Mahlzeiten. Nach einer Darmoperation muss der Hund zunächst Nahrung in breiiger Konsistenz erhalten, also diätische Fertigfutter oder selbst gemachter Reis- oder Haferschleim oder Babybrei mit püriertem Muskelfleisch.

    Der Link dazu:

    Ernährung nach Krankheiten - Lumpi4

    Auch ein Vereinszüchter muß sich eine Zuchterlaubnis vom Vet.-Amt einholen, wenn er drei oder mehr zuchtfähige Hündinnen hält. Auf eine Eigungsprüfung und das Einreichen von Skizzen der Wohnsituation/Zwingeranlagen wird in der Regel verzichtet, da Vereinszüchter durch den Verein geschult, der Zwinger durch Zuchtwarte abgenommen und kontrolliert wird.

    Ja, machen müssen sie ihn alle, egal ob organisiert
    oder nicht. Die Vereinszüchter hat ja niemand hier
    ausgeschlossen, dass ist wohl jeden klar.

    Bei Vereinszüchtern tritt das Veterinäramt sehr wohl auf, nämlich dann, wenn der Züchter den § 11 TSCHG ablegen will und wenn Beschwerden vorliegen.

    Nein, bei Vereinszüchtern wird der Zwinger bei Eintritt
    in den Verein, vom Verein abgenommen und durch die
    Würfe vom Zuchtwart permanent kontrolliert.
    Die Züchter werden darüber belehrt, ab wann sie verpflichtet sind,
    den Befähigungsnachweis nach § 11 des TschG beim Vet.-amt
    abzulegen.
    Was Du beschreibst, ist ein Zufallsfall, der viel zu wenig
    in D passiert und sich deshalb Vermehrer aller Coleur
    entwickeln können.

    An sich wird vorausgesetzt, dass vor Antritt als Züchter
    dieses Allgemeinwissen vorhanden ist.
    Analog dem, wenn einer heute sich selbstständig macht weiß
    er auch, dass das die "Gewerbeordnung" bestimmt und er den
    Antrag bei der Stadt/Gemeinde bekommt.
    Unwissen schützt vor Strafe nicht.

    Nur als Beispiel dafür. Gehen wir von der Ausgangssituation aus, der angehende Züchter hat ein sehr großes Grundstück und eine riesige Immobilie und Mitarbeiter bzw. Dogsitter die darin ebenfalls ihre eigene Wohnung drin haben bzw. sie die Möglichkeit haben darin zu leben mit den Hunden. Es sind mehrere Hunde dabei und auch Katzen. Es sind alles reinrassige Tiere. Er würde gerne mit jedem Tier züchten und hat genug Kapital und finanzielle Mittel dafür zu sorgen, dass alle artgerecht gehalten werden, wie in einer riesigen Familie. Alle Tiere gesundheitlich im Topzustand und die nötigen Fachkenntnisse hat dieser auch. Er hat dann durch die mehreren Tiere auch mehrere Würfe im Jahr und erzielt damit ein gewissen Gewinn wovon er durchaus leben könnte. Wäre das dann trotzdem verwerflich? Was hätten 'Gegner' ihm dann vorzuwerfen?

    Ich schiebe das Beispiel des TE nochmal hoch und für ihn bedeutet das:

    er wird nicht beschimpft und keiner wirft ihm was vor wenn er es ordentlich
    macht. Dazu hat er 2 Möglichkeiten:

    -er tritt in den Verein/e ein und wird ordentlicher Züchter, wo
    er sich den Regeln des Vereins unterwirft, die auch dem Schutz
    des Tieres dienen, oder aber:

    -er bleibt "Privat-Züchter" und lässt sich durch das Vet.-amt
    verifizieren, incl. Befähigungsnachweis. Es gibt auch die
    Möglichkeit in dieser Position AT ausstellen zu lassen.

    Macht er es einfach so, brauchen wir uns über "Vermehrer"
    nicht mehr zu unterhalten, dann ist er schlicht einer, der
    unkontrolliert sein "Unwesen" treibt.

    Und genau hier liegt nämlich der Fehler in D, dass jeder
    ohne Wissen sofort los züchten kann, dementsprechend
    wird "Schindluder" betrieben und das ist in keiner Tier-
    branche so ausgeprägt wie bei Hunden.
    Da es auch in keinster Weise unter Kontrolle ist, bilden
    sich immer mehr "Vermehrer", kann Tiere "anhäufen"
    und züchten wie er lustig ist, ohne jeden Befähigungs-
    nachweis.

    Man müsste eine "Züchter-Ausbildung" mit Abschluß
    einführen, die wenigstens ab einem halben Jahr läuft
    und bezahlt werden muss. Erst dann, dürfte diese
    inserieren und verkaufen.

    Verpasst wurde m.E. auch ein "Rasseschutz/Markenschutz",
    denn die Vermehrer nehmen sich den Rassenamen und
    züchten darunter, gefühlte 100 Farbschläge, bestehend
    aus weiteren Rassen und Hybridverbindungen.
    Davon sind sehr viele Rassen betroffen.
    Ein Beispiel für Markenschutz ist der Elo in D und einen
    befreundeten Rassezüchter im Ausland habe ich inspiriert,
    seine neue Langhaarrasse "schützen" zu lassen, der Antrag
    läuft, auch dort ist es also möglich.

    Bevor Du weiter falsche Behauptungen aufstellst,
    beantworte doch erst mal Fragen und dann wäre
    es von Vorteil, wenn Du Dich einlesen würdest,
    dann wären viele Dinge schon geklärt.

    Nochmal: das Finanzamt legt gar nichts fest.
    Es beginnt, wie ich bereits schrieb, mit
    der 11 und den Befähigungsnachweis, den
    Du beim Vet.-amt machst und automatisch
    als gewerbsmäßig erfasst bist.
    Das Finanzamt regelt alles rund um die Steuern
    bei gewerblichen Unternehmen, nur das hat
    mit gewerbmäßig nichts zu tun.

    Bis zu 2 Z.-Hündinnen und 2 Würfen im Jahr
    legt das Vet.-amt gar nichts fest, danach sollte
    man wissen, dass ab 3. Hündin usw., der
    Befähigungsnachweis beim Vet.-amt fällig wird.

    Sie erteilen nicht nur die Erlaubnis zur Hundehaltung,
    sondern laden dich ein zum Befähigungsnachweis nach §11,
    wenn Du mehr als 2 Hündinnen hast und es festgestellt wird.
    Wichtig ist nur die Anwesenheit von Hündinnen und es
    wird unterstellt, dass mit der 3. und jeder
    weiteren auch gezüchtet wird. Wichtig ist nur, dass
    es Hündinnen sind, Kastraten ausgeklammert.

    Die Aufgaben des Vet.-amtes beschränken sich nicht
    nur auf die Erlaubnis zur Hundehaltung in bes. Fällen,
    denn bei Vereinszüchtern treten sie diesbez. gar nicht auf.

    Das Finanzamt legt fest wer gewerbsmässig züchtet; das richtet sich nach den Einkünften und nicht nach der Anzahl der Zuchthunde bzw. Hunde überhaupt.

    Wie kommst Du darauf ? Hast Du mal einen Beleg/Nachweis
    dafür?

    Der § 11 des TschG legt fest, welcher Personenkreis
    einen Befähigungsnachweis braucht. Wird der gemacht,
    bist Du automatisch gewerbsmäßig tätig.
    Ab wann der fällig wird, ab 3. Hündin und/oder 3 Würfe
    im Jahr, wird auch bestimmt. Zuständig dafür ist das jew.
    Vet.amt.