Demnach müsste auch er keinen Hundeführerschein mehr machen, oder? So entnehme ich das diesem Absatz:
"(6) 1Die nach Absatz 1 Satz 1 erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich1. innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung oder Betreuungfür eine juristische Person über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahrenununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat" Hundegesetz
Das ist richtig, es ist ausreichend wenn Du z.B.
den HFS machst, alle anderen brauchen dann
innerhalb einer Familiengemeinschaft/Partnerschaft
keinen zu machen.
Soweit ich das richtig gelesen habe, gelten alle Hunde innerhalb eines Hauses als Hausgemeinschaft. Es würde uns also auch keine finanziellen Vorteile bringen, wenn mein Mann den Zweithund auf sich anmeldet, oder? Wird das in der Tat so praktiziert? Was wäre denn, wenn ich ausschließlich den einen und mein Mann den anderen Hund besitzen würden, ohne aufeinander einzuwirken? Und wie machen das z.B. WGs mit mehreren Hunden? Mir kommt diese Klausel hier so vor, als würde man nur noch mehr abkassieren wollen:
"Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist."
Auf ein Haus/Hausgemeinschaft wird nicht abgestellt,
eher auf den Haushalt und der dazu gehörigen Hunde
und insofern würde es keine Vorteile bringen, wenn Dein
Mann den Hund auf seinen Namen als Ersthund anmeldet.
Der 2. Hund und jeder weitere gilt für den Haushalt, nicht
pro Person, in aller Regel. Wie es Deine Gemeinde hält, kannst
Du aber per Nachfrage genau erfahren. Zu Zeiten knapper
Kassen, würde ich pro Haushalt annehmen, aber fragen kostet
ja nichts.
Ob die Hunde- Gesamt-Schuldenhaftung für die Gemeinden wirklich so positiv und einfach geht, wage ich mal zu bezweifeln.
Vermutlich würde sie im E-Fall einer grichtlichen Prüfung nicht
stand halten, denn ähnlich einer ehelichen Gemeinschaft haftet
der Partner nur dann, wenn er sich ausdrücklich per Unterschrift
verpflichtet. Hast Du einen Kaufvertrag auf Deinen Namen und
der Hund ist dazu auch nur über Deinen Namen angemeldet, muss der Partner nicht haften. So einfach ist das alles nicht.
Und dann habe ich noch eine Frage zu den lieben Steuern...
Ja, dann kommen die lieben Steuern und da ist es
schließlich egal, wo Du den Hund anmeldest, wenn es
einen starken Bezug und Grund für die Anmeldung in
einer anderen Gemeinde gibt. Das sind Deine Eltern,
vielleicht noch Geburtsort und mit zunehmenden Alter
der Eltern hält man sich automatisch etwas mehr dort
auf. Es gibt keinen Zwang und Vorschrift den Hund bei
Deiner Wohnort-Gemeinde zu versteuern, wichtig ist:
der Nachweis, dass der Hund in der Gemeinde xy versteuert
wird, wo spielt überhaupt keine Rolle.
Und solange der Hund nicht alleine bei "Mama" bleibt, also Du
ihn immer mit führst, braucht auch keine weitere Person den
HFS. Mache Dir nicht so viele Gedanken. Vor den europäischen
Gerichtshof liegt ohnehin ein Klage auf Wegfall der Hundesteuer
in D vor, die gute Aussichten auf Erfolg hat, da in fast allen
Ländern der EU keine Hundesteuer existiert, nur die haben sehr
viel zu tun. Damals hieß es: nicht vor 2015, nun bin ich mal gespannt. Ich glaube nicht, dass sie für den kleinen Mann stimmen,
sonst wäre die ganze EU ja nicht da, aber das ist eine andere Abt.