Beiträge von tail action

    So,ich habe gerade mit Leiterin der Geschäftsstelle des LCD gesprochen. Ich zitiere mich nochmal

    ......Antrag auf Änderung der Zuchtordnung §24

    §24 Mehrfachbelegung einer Hündin
    Grundsätzlich darf die Hündin während der Läufigkeit nur von einem Rüden belegt werden.
    Die Mehrfachbelegung einer Hündin während einer Läufigkeit bedarf der Einzelgenehmigung durch die Zuchtkommission und einer Meldung der Genehmigung an den VDH. Mehrfachbelegungen erfordern Elternschaftsnachweise (DNA-Tests) für jeden Welpen aus dem Wurf auf Kosten des Züchters.

    Begründung:
    Änderung der VDH-ZO und Übernahme der neuen Möglichkeit in unsere ZO. Siehe hierzu auch den GKF-Artikel von Prof.Dr. Bostedt.
    Frau Lehnen verweist auf den Artikel von Prof. Dr. Bostedt, dessen Intention sei, ein Forschungsprojekt zu begleiten, das darauf abzielt, eine größere Genvielfalt zu erhalten, indem zwei Rüden pro Läufigkeit eingesetzt werden können. Der Wortlaut" grundsätzlich" impliziere, dass eine Ausnahme möglich ist.

    Abstimmung: 53 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 15 Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen

    So ist es von der Züchterversammlung beschlossen und auch nochmal in der Mitgliederversammlung bestätigt worden.

    Die Mehrfachbelegung ist also zukünftig unter bestimmten Vorausetzungen und mit speziellen Zuchtzielen erlaubt (Forschungsprojekt Prof. Dr. Bostedt).

    Weiterhin nicht erlaubt sind Mehrfachbelegungen ala ich kann mich nicht zwischen zwei Rüden entscheiden oÄ

    Alle anderen Aussagen sind schlicht falsch und das wird den betreffenden Personen auf der nächsten Vorstandssitzung nochmal erklärt :D (Aussage der Geschäftsstellenleitung)

    Also ich kann nur weitergeben, was die Vorsitzende der Zuchtkommission und der Pressewart unabhängig voneinander auf dem Seminar gesagt haben...

    Die übrigens eine von den 7 Leuten war, die den Antrag auf Änderung gestellt haben :ka:

    Ich werde die Tage mal in der Geschäftsstelle nachfragen- Das interessiert mich ja jetzt doch sehr

    Ich bin gerade auch etwas überrascht über diese Aussage. Wie gesagt, mir liegt das Protokoll der Züchterversammlung vor und Herr Röhrig war anscheinend auch anwesend.

    Da es "öffentlich" in der CZ steht stelle ich den Abschnitt jetzt einfach mal hier rein. Falls es nicht erwünscht ist, bitte löschen @Poco Loco oder @Helfstyna

    Auszug Züchterversammlung LCD vom 04.03.2017

    ......Antrag auf Änderung der Zuchtordnung §24

    §24 Mehrfachbelegung einer Hündin
    Grundsätzlich darf die Hündin während der Läufigkeit nur von einem Rüden belegt werden.
    Die Mehrfachbelegung einer Hündin während einer Läufigkeit bedarf der Einzelgenehmigung durch die Zuchtkommission und einer Meldung der Genehmigung an den VDH. Mehrfachbelegungen erfordern Elternschaftsnachweise (DNA-Tests) für jeden Welpen aus dem Wurf auf Kosten des Züchters.

    Begründung:
    Änderung der VDH-ZO und Übernahme der neuen Möglichkeit in unsere ZO. Siehe hierzu auch den GKF-Artikel von Prof.Dr. Bostedt.
    Frau Lehnen verweist auf den Artikel von Prof. Dr. Bostedt, dessen Intention sei, ein Forschungsprojekt zu begleiten, das darauf abzielt, eine größere Genvielfalt zu erhalten, indem zwei Rüden pro Läufigkeit eingesetzt werden können. Der Wortlaut" grundsätzlich" impliziere, dass eine Ausnahme möglich ist.

    Abstimmung: 53 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 15 Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen

    Der Paragraph wurde dahin abgeändert, dass es eben erlaubt ist, die Hündin mèhrfach zu belegen.
    Es steht zwar drin, dass die Hündin grundsätzlich nur einmal belegt werden darf. Die Mehrfachbelegung bedarf der Einzelgenehmigung durch die Zuchtkommission und einer Meldung an den VDH und der Züchter muss auf eigene Kosten für jeden Welpen einen DNA Test vorlegen.

    Ist im Protokoll angemerkt, dass das Wort "grundsätzlich" impliziert, dass Ausnahmen möglich sind. Eben um der Änderung der VDH- Zuchtordnung Rechnung zu tragen und das Forschungsprojekt von Prof. Bostedt zu unterstützen.

    Daher meine Frage, ob du das richtig verstanden hast.

    @RafiLe1985 Bist du dir sicher,dass du das richtig verstanden hast?

    Am 04.03.2017 würde auf der Züchterversammlung der Antrag auf Änderung des §24 angenommen.

    Ich habe das Protokoll vorliegen,bin mir aber nicht sicher,ob ich den betreffenden Abschnitt hier posten darf :ka: