Ach, die Sache ist schon vor Gericht?
Dann rate ich Dir, wende Dich am besten an einen Anwalt, der kann Dich weitaus besser beraten als wir hier übers Internet. ![]()
LG, Caro
Ach, die Sache ist schon vor Gericht?
Dann rate ich Dir, wende Dich am besten an einen Anwalt, der kann Dich weitaus besser beraten als wir hier übers Internet. ![]()
LG, Caro
@ waldichen:
Hmm, naja, ganz so ist es nicht.
Denn gerade zB Züchter haben ein großes Interesse daran, dass ihre Hunde, wenn sie - aus welchen Gründen auch immer - von ihren jetzigen Haltern abgegeben werden, nicht irgendwo landen, sondern wieder zu ihnen zurückkommen.
Ähnlich verhält es sich bei den meisten Tierschutzvereinen und auch vielen Privatpersonen, die ihre Verantwortung für ihren Hund nicht mit der Abgabe als beendet ansehen.
So wird zB ein Vorkaufsrecht vereinbart, oder eben, dass der neue Halter nur Besitzer des Hundes ist, nicht Eigentümer.
Die Beantwortung der Frage, ob Du rechtmäßiger Eigentümer Deines Hundes bist, und dem früheren Eigetümer nicht zur Herausgabe verpflichtet, hängt ganz entscheidend davon ab, was Du mit Deiner Bekannten vereinbart hat - somit ist dieser Aspekt der Knackpunkt des gesamten Falles. ![]()
Mit einer Anfechtung des Schutzvertrags hat das eigentlich gar nichts zu tun.
LG, Caro
Zitataber die Netiquette sollte doch noch gewahrt bleiben, oder??
Diesen Satz möchte ich an dieser Stelle mal besonders betonen - insbesondere, da er für beide Seiten gilt. ![]()
Zum Thema:
Lisa braucht sowieso das Einverständnis ihrer Eltern, wenn sie sich ein bisschen Taschengeld dazuverdienen will. Die werden dann sicherlich auch das Thema Versicherung abklären.
Ich denke im Übrigen, dass man nicht pauschal sagen kann, ob man einer 13-Jährigen einen Hund zum Gassi gehen anvertrauen kann oder nicht.
Wenn es sich hier - wovon ich ausgehe - um eine engagierte, verantwortungsbewusste junge Dame handelt, und man ein paar Dinge beachtet (kein Freilauf, keine zu großen Hunde, Herrchen/Frauchen jederzeit zu erreichen etc), spricht doch absolut nichts dagegen.
Es gibt doch zB genug junge Mädels die Babysitten - ein Job, der mit mindestens ebensoviel Verantwortung verbunden ist. ![]()
LG, Caro
Was hast Du denn mit Deiner Bekannten vereinbart?
Wenn ihr vereinbart habt, dass der Hund in Dein Eigentum übergeht, ist's so wie von Jana beschrieben. Du warst in gutem Glauben bezüglich der Eigentümerstellung Deiner Bekannten (bloß nicht erwähnen, dass Du von dem Schutzvertrag wusstest!! ;)), und der gilt grundsätzlich auch gegenüber dem ursprünglichen Eigentümer.
Wenn Du allerdings nur Besitzer bist, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. ![]()
Übrigens, nicht immer, wenn Geld fließt, deutet dies auf einen Kaufvertrag hin. Im Zivilrecht gilt ja der Grundsatz der Privatautonomie, und somit sind auch die Vertragstypen, die im BGB erwähnt sind, nicht abschließend.
LG, Caro
Murmeli, das Bild von Pepper find'sch richtig klasse!! ![]()
Suuupi!! ![]()
Hm, hat das jemand geschrieben, dass eine Kastra bei Katzen keine Auswirkungen hätte? :?
Als Denkanstoß: Inwieweit lässt man Erwägungen über die negativen Folgen einer Kastration seines Hundes überhaupt die Entscheidung beeinflussen, wenn diese zB aus gesundheitlichen Gründen zwingend notwendig ist? ![]()
Die Diskussion um die Vor- und Nachteile einer Kastration ist doch überhaupt nur möglich, solange es um das "Ob" geht.
Wenn dies aber aus nachvollziehbaren Gründen bereits feststeht, kann man sich Ausführungen zwecks Aufklärung über mögliche unerwünschte Nebenfolgen dieses operativen Eingriffs sparen.
Allerdings, und da gebe ich Dir recht :D, schießen an dem Punkt viele Diskussionen um das Thema Kastration ein wenig über das Ziel hinaus. ![]()
LG, Caro
ZitatDanke genau der gleiche Gedanke kam mir auch schon...
Katzen sind halt keine Hunde. ![]()
Und neben diesem kleinen Unterschied würde es meiner Meinung nach hier ebenso auf Verständnis stoßen, wenn jemand seinen Hund kastrieren lässt, weil er nicht sicher verhindern kann, dass dieser sich unkontrolliert vermehrt (zB bei einem Hofhund, bei Mehrhundehaltung etc),
wie die Empfehlung, Freigängerkatzen aus eben diesem Grund zu kastrieren.
Ich sehe das Thema Kastration sicherlich nicht unkritisch. Doch wenn es einen vernünftigen, nachvollziehbaren Grund für eine Kastra gibt, kann man das "Dagegen"-Schild durchaus auch mal weglegen. ![]()
LG, Caro
Ich achte bei Kauartikeln ganz besonders auf die Herkunft, weil es da wirklich erhebliche Qualitätsunterschiede gibt.
Mir ist zB wichtig, dass die Produkte aus deutscher Herstellung stammen, und dass keine Chemikalien zugesetzt sind.
LG, Caro
Also...
Mangold kleinschneiden und dünsten.
Tomaten enthäuten, Kerngehäuse entfernen, und kleinschneiden.
Etwas Vollkorngetreide fein mahlen (ca 1 EL), mit ein wenig Sahne glattrühren.
Restliche Sahne (insges. ca 50 ml) mit etwas Kochwasser erwärmen, die Getreide-Sahne-Creme einrühren, dazu 1 EL Senf. Köcheln, bis die Sauce eindickt, ggf noch etwas vom Kochwasser zugeben. Mit Salz und schwarzem Pfeffer abschmecken.
Das Gemüse mit der Sauce vermengen - feddisch! ![]()
Dazu passen zB Getreideküchlein.
Bei mir gab's heute Mangold mit Tomaten und Senf-Sauce. :^^: