ZitatAlso das wäre schon cool! Aber unser Vermieter erlaubt trotzdem keine Hunde! :| Schade eigentlich! Und klagen wollen wir beim besten Willen nicht!!
Genau das hat das OLG nicht gesagt. Sondern nur, dass ein generelles Verbot von Haustierhaltung für den Eigentümer nicht zulässig ist.
Zum einen geht es darum, dass für manche Tiere, von denen unter Umständen eine größere Störung ausgeht, sehr wohl ein Verbot ausgesprochen werden kann, aber nur wenn dieser Störung nicht durch andere Mittel der Hausverwaltung abgeholfen werden kann. Nur ein Verbot aller Haustiere ist nicht zulässig.
Zum anderen geht es um Eigentümerwohnungen in einem Mehrparteienhaus. Das Urteil bezieht sich nicht auf Verbote an den Mieter in vermieteten Wohnungen. Es geht nur darum, dass der Eigentümer in seiner Wohnung grundsätzlich machen kann, was er will. Wenn er Haustiere in seiner Wohnung halten will, darf er dies; wenn er seinem Mieter die Hundehaltung verbieten will, darf er dies auch! Ein von der Wohnungseigentümergemeinschaft an den einzelnen Eigentümer gerichtetes Verbot ist aber unzulässig.
Hoffe, ich hab mich jetzt verständlich ausgedrückt.
Schöne Grüße, Caro