Beiträge von sara

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    Dann bist du sicher noch nicht ganz freigeschaltet! Warte einfach ein paar TAge, das wird schon.

    Nee, ich bin doch schon ewig lang Mitglied, hab ja auch schon Beiträge geschrieben. Sehr seltsam...


    @ Hummel: Früher war es gesetzlich vorgeschrieben, den Hund einmal im Jahr gegen Tollwut impfen zu lassen. Jetzt heißt es, dass der Impfschutz so lange als ausreichend angesehen wird, wie vom Hersteller angegeben. Bei den meisten sind das 2 - 3 Jahre. Also soweit ich weiß, sind das noch genau die gleichen Impfstoffe, nur die gesetzliche Regelung hat sich geändert.

    Und Deine zweite Frage, die tät mich auch interessieren! :D

    Zitat


    Im Gesundehunde-Forum gibt es eine Liste mit Tierärzten, die anstandslos 3jährig impfen!

    Echt?? Hast Du einen Link?
    Meine TÄ hat die Plakette natürlich falsch ausgestellt, nachdem ich mich erstmal ewig dafür rechtfertigen musste, dass ich keine Komplett-Jahresimpfung möchte, sondern nur Tollwut. :/

    Ein ausreichender Impfschutz ist sehr wichtig. Aber dafür braucht man keine jährlichen Impfungen.

    Beim nächsten TA-Besuch lasse ich eine Titerbestimmung machen, dann sehen wir, was nachgeimpft werden muss.

    LG, Caro

    Sagen wir's mal so: wenn ich sie ließe, dann würde meine Hündin alleine Gassi gehen! :D

    Ab und zu schaut man mal, wo's Frauchen bleibt, vielleicht gibt's ja auch ein Leckerlie.
    Blickkontakt draußen, das ist etwas, was ich ihr erst mühsam beibringen musste.

    An unübersichtlichen Stellen darf sie sich nicht weiter als ein paar Meter von mir entfernen, ansonsten gibt es keinen festgelegten Radius.

    Meine Hündin ist sehr selbständig, und das ist auch okay, solange sie auch aus weiter Entfernung kommt, wenn ich rufe.

    LG, Caro


    PS: Um mal aufs Wesentliche zurückzukommen, Walter :D : Was denn für ein Zweithund?? Erzäääähl! =)

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    Nee, B hat den anderen Hund ohne Buchstaben von C quasi gestohlen, während dieser auf den Hund D aufpasste, den nun wiederum B, obwohl eigentlich laut Vertrag von A an B übergeben und somit Eigentum von B ist, nicht mehr haben will und derzeit immer noch in Besitz von C ist. Um den Hund ohne Buchstaben gibt es schon einen Rechtsstreit zwischen B und C, der aber hier ja nichts zur Sache tut, da es ja hauptsächlich um A und D geht.

    Ach soooo. :D

    Nee, so ganz kapier ich das immernoch nicht.

    Dem Anwalt wünsche ich auf jeden Fall viel Spaß beim Entwirren! :D

    Ich kapier's irgendwie nicht so ganz:

    Im ersten Beitrag steht, die Hündin wurde mit diesem Schutzvertrag vermittelt.

    In dem anderen Beitrag steht, dass B die Hündin von A gestohlen hat??

    Ja, was denn nu?


    Es geht doch aber um die ursprüngliche Hündin von A, oder? Und der andere Hund (D) lebt doch jetzt bei ihr? Sorry, aber wenn mein Hund gestohlen werden würde, wäre ich sofort bei der Polizei!!!!

    Naja, wenn der Hund jetzt tatsächlich gestohlen wurde, dann ist A nämlich noch Eigentümerin ihres Hundes, da sie mit B ja gar keinen Eigentumsübergang vereinbart hat.

    Dann hat B den Hund an C weitervermittelt, aber dieser Eigentumsübergang ist unwirksam, weil B dazu gar nicht nicht berechtigt war, und ein gutgläubiger Erwerb durch C kommt nicht in Betracht, wenn die Sache gestohlen wurde.

    Also ist A noch Eigentümerin, sie kann den Hund an C veräußern, oder ihn wieder herausverlangen, wie sie möchte.

    Ganz unabhängig von irgendwelchen Verträgen, weil es in diesem Schutzvertrag im ersten Beitrag doch gar nicht um den ursprünglichen Hund ging, oder??? :???:

    Ehrlichgesagt ist das ganze aber so verworren, dass man da kaum irgendwas näheres sagen kann. Die soll einen Anwalt zu Rate ziehen und dann kann man in einem persönlichen Gespräch das ganze klären. Übers Hörensagen werden Fakten ja ganz gerne verdreht, und es muss nur eine Kleinigkeit abweichen, schon ist der Fall ein völlig anderer.

    Schöne Grüße, Caro