Ich kapier's irgendwie nicht so ganz:
Im ersten Beitrag steht, die Hündin wurde mit diesem Schutzvertrag vermittelt.
In dem anderen Beitrag steht, dass B die Hündin von A gestohlen hat??
Ja, was denn nu?
Es geht doch aber um die ursprüngliche Hündin von A, oder? Und der andere Hund (D) lebt doch jetzt bei ihr? Sorry, aber wenn mein Hund gestohlen werden würde, wäre ich sofort bei der Polizei!!!!
Naja, wenn der Hund jetzt tatsächlich gestohlen wurde, dann ist A nämlich noch Eigentümerin ihres Hundes, da sie mit B ja gar keinen Eigentumsübergang vereinbart hat.
Dann hat B den Hund an C weitervermittelt, aber dieser Eigentumsübergang ist unwirksam, weil B dazu gar nicht nicht berechtigt war, und ein gutgläubiger Erwerb durch C kommt nicht in Betracht, wenn die Sache gestohlen wurde.
Also ist A noch Eigentümerin, sie kann den Hund an C veräußern, oder ihn wieder herausverlangen, wie sie möchte.
Ganz unabhängig von irgendwelchen Verträgen, weil es in diesem Schutzvertrag im ersten Beitrag doch gar nicht um den ursprünglichen Hund ging, oder??? 
Ehrlichgesagt ist das ganze aber so verworren, dass man da kaum irgendwas näheres sagen kann. Die soll einen Anwalt zu Rate ziehen und dann kann man in einem persönlichen Gespräch das ganze klären. Übers Hörensagen werden Fakten ja ganz gerne verdreht, und es muss nur eine Kleinigkeit abweichen, schon ist der Fall ein völlig anderer.
Schöne Grüße, Caro