Beiträge von expecto.patronum

    soo, hab noch mit der Zuchtberaterin geredet. Die lässt auch beides Röntgen allerdings wird nur HD bei unserem Verein ausgewertet. ED lässt sie eben so drüber schauen ob es in Ordnung ist.
    Machen wir dann auch so.

    Hab extra bei uns im Verein nachgefragt wo ich am besten hingehe. Mir ist ein Tierarzt lieber der das auch öfter macht.
    Der empfohlene ist auch sparsam mit der Narkose, hat Erfahrung mit der Rasse.
    Auf den Preis bin ich gespannt.

    Die Polizei wird dann tätig, wenn gegen Recht und Gesetz verstoßen wird und nicht bei "hätte, wäre, könnte". ;)


    Zitat

    Zweiter Abschnitt
    Tierhaltung


    § 2

    Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

    1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

    finde schon, dass das nicht verhaltensgerecht untergebracht ist.

    Zitat

    Erster Abschnitt
    Grundsatz


    § 1


    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


    Natürlich Auslegungssache wo Leid und Schaden anfängt, aber da dieser Grundsatz auch Fälle auffangen soll (Auffangtatbestand), die bei den anderen Paragraphen nicht strafbar wären, kann er in der Regel sehr weit ausgelegt werden.

    Also könnte hier evtl gegen das Tierschutzgesetz verstoßen worden sein und die Polizei sollte das überprüfen. Oder?


    Quelle:
    TierSchG - Tierschutzgesetz

    Was hätte man denn machen können ? Es ist doch nicht verboten seinen Hund nachts im Garten zu lassen, glaubt Ihr wirklich Polizei oder Tierheim hätten hier etwas unternommen ? Wobei ich betonen möchte das der Hund mir natürlich leid tut und dies für mich niemals in Frage kommen würde. Nachbars Hündin im Zwinger tut mir auch leid, aber ich kann nichts dagegen tun.

    Zum Thema Labbi und Schussfest, das ist doch nicht angeboren. Meine Schäferhündin hat mit 1,5 Jahren die Begleithundprüfung mit Schuss ohne Probleme bestanden. Trotzdem entwickelte sie mit ca. 3 Jahren eine solche Geräuschempfindlichkeit das sie panisch wurde. Mit sowas rechnet man als Junghundbesitzer nicht. Es hat schon seinen Grund warum der häufigste Abgabegrund von Jagdhunden die fehlende Schussfestigkeit ist.

    denke schon, dass die Polizei da zumindest irgendwas sagen könnte.
    Es besteht immerhin eine größere Gefahr für das Tier wenn da Böller geworden werden oder Raketen in den Garten knallen. Und man schafft auch eine größere Gefahrenlage. Der Hund könnte ausbüxen, könnte sich aus Angst aggressiv verhalten...

    Wofür sollte ich hier eine Quelle brauchen?!
    Ein wesensfester Labrador (zum Beispiel) ist schussfest. Ist er das nicht, besteht er den Wesenstest nicht und ist damit raus aus der Zucht.

    Natürlich kommt es in seltenen Fällen mal vor, dass auch ein Labrador, der aus einer seriösen Zucht stammt, nicht wesensfest ist. Aber meiner Meinung nach spielt da auch die weitere Aufzucht im neuen Zuhause eine Rolle.

    Ehm joa. Natürlich hat es ein Hund aus einer Wesensfestenser Verpaarung mit Sicherheit leichter.
    ABER das der Hund den Wesenstest mit Schussfestigkeit besteht ist noch kein Hexenwerk und wie du ja selbst festgestellt hast was anderes als Silvester.
    Ich denke da an unserer Labradorhündin, die sollte ursprünglich eigentlich auch bei der Züchterin bleiben und in die Zucht gehen. Bis ungefähr 4 hätte die die Schussfestigkeit mit Sicherheit bestand und wäre in die Zucht. Ab dann entwickelt sie aber plötzlich Angst vor Gewitter, Silvester und ähnlichem. Und das habe ich schon öfter gehört, dass Hunde das mit zunehmendem Alter erst entwickeln.

    Wie du ja auch selbst am Ende sagst. Die Aufzucht, beim Züchter und beim späteren Besitzer spielt ebenfalls eine Rolle. Der Grundstein ist mit Sicherheit eine gute Verpaarung, aber bestimmt keine Garantie.