Man kann sich nicht einfach auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht berufen, da es kein "gewerblicher" Züchter gewesen sein wird.
Züchter im VDH züchten auch nicht gewerblich, dürfen sie gar nicht. Das Argument kann also eigentlich nicht greifen.
Ich möchte das jetzt nicht ausdiskutieren, aber irgendwo (ich weiß nicht, an welcher Stelle), stimmt da etwas nicht.
Wie gesagt, nur ein Hinweis, damit der TE eventuell doch noch diese Option hat.
@TE Bitte, Bitte. Tu IRGENDETWAS. Nicht einfach so lassen. Ja, ein vierstelliger Betrag ist heftig, aber glaub mir, jeder Cent ist es wert, wenn der Hund wieder durch die Gegend toben kann ohne Schmerzen.