Der VDH schreibt vor, das die RZV Impfungen regeln müssen. Dementsprechend schreiben die RZV in ihre Zuchtordnung was, wann gemacht werden muss.
Ich würde mir wünschen, daß als Minimalfoderung im VDH oder zumindest in meinem RZV
- zur Wurfabnahme, die in meinem Verein zwischen der 8. und 10. Woche erfolgen muss, nur gegen S und P geimpft sein muss.
- alternativ eine Titerbestimmung durchgeführt werden kann. Bei zu hohem Titer kann auch späteres Impfen gemacht werden. Sollte der Titer so niedrig sein das ein Impferfolg gewährleistet ist, muss trotzdem zur Wurfabnahme geimpft sein.
Wer schlecht Erfahrungen mit großen Impfungen hat, kann aufteilen, oder eben nur SHP impfen.
Wer noch nie probleme mit allen Impfungen hatte, kann SHPPiL4 Impfen, da mehr wie das minimum immer geht.
Und wer Titern will, kann das auch tun und damit mit einer Impfung Immunität erreichen.
Aktuell ist in meinem RZV SHPL pflicht.