Oh den Fall mit dem "Hund beißt jmd. vom Grundstück aus" hatte mein Opa (DSH).
Er musste dafür haften, denn egal ob es Privatgrundstück ist oder nicht: Der Halter muss dafür sorgen, das das Tier niemanden verletzten kann. Selbst wenn jmd. auf dem Grundstück einbricht - so lächerlich es auch klingt.
Hier war es auch ein Kind, das den Arm durch den Zaun gesteckt hatte. Trotz Warnschilder etc...
Da kam die Haftpflicht auch nur für die Arztkosten auf. Der Rest (Ordnungsamt) musste selbst übernommen werden.Es war zum Glück keine tiefe Wunde - eher ein Zwicken/ Kneifen, trotzdem:
Der Hund wurde damals leider eingeschläfert.
Angeordnet vom Amt aus?