Versuche einfach auszublenden die Gesetzeslage und die evtl Hunderasse.
Nicht nur an Hektorine , deren Zitat ich jetzt stellvertretend für alle anderen Ratschläge die in die gleiche Richtung gingen aufgeführt habe:
Es ist nicht euer Ernst, den Ratschlag zu geben, die Gesetzeslage außer acht zu lassen?
Das ist ja mal ein toller RatSCHLAG - nämlich ein Schlag für alle in die Fresse ins Gesicht, die sich an gesetzliche Vorgaben halten und alle Anstrengungen unternehmen, das Richtige für ihren Hund zu tun.
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Für das Halten dieses Hundes wird augenscheinlich eine besondere Genehmigung benötigt.
Halter ist in diesem Fall aber wohl der Bruder, d.h., auch die Schwester, die den Hund ja wohl durchgehend betreut, benötigt eine solche Genehmigung.
Diese befasst sich aber wohl mehr mit ihrem Handy, als dieser "besonderen Verpflichtung" nachzukommen.
Da soll die Fragestellerin also jetzt hingehen, erst mal herausfinden was an diesen dubiosen Verstrickungen jetzt dran ist, und auf Vernunft und Einsicht hoffen - immer mit der Vorgabe, bloß nicht die bestehende Gesetzeslage anzusprechen? Womit sie sich zur Mitwisserin macht, nur mal am Rande...