@MadameWuff
Ja ich glaube in manchen Bundesländern geht das recht schnell,ich denke aber auch das es immer auf den Halter ankommt ,ich denke mal'wenn er die Auflagen erfüllt kann den Hund nichts passieren.
Egal welches Bundesland, ein Hund, der ein Kind (nur) in den Unterschenkel zwickt (ich möchte den Vorfall nicht kleinreden, bitte versteht das nicht falsch) wird in keinem deutschen Bundesland und vermutlich auch nicht in Österreich oder der Schweiz deswegen eingeschläfert werden.
Das "schlimmste", was passieren könnte, ist dass der Hund den Haltern entzogen wird und im Tierheim landet. Und auch das nur, wenn die Halter sich nicht an evtl. angeordnete Auflagen halten oder irgendwelche Fristen zu Stellungnahmen etc. ignorieren würden.
Falls die Halter so uneinsichtig wären, wäre ein Tierheimaufenthalt vermutlich für den Hund sogar nicht das Schlechteste, weil er dann gute Chancen hätte, einen neuen, vernünftigen HH zu bekommen.
@Angilucky2201 Ich weiß nicht recht, was dich zu diesen pessimistischen Postings veranlasst.
Ich finde es mittlerweile absolut in Ordnung, dass die TE das Ordnungsamt verständigt hat, nachdem die HH überhaupt nicht reagiert haben, und ich würde mich freuen, wenn sie uns weiter über die Sache auf dem Laufenden hält.