Beiträge von Hektorine

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    Ich versuch es mal kurz zu fassen.


    Hatten heute einen Termin mit unserem neuen Vermieter. Er ist Eigentümer der Wohnung. Ich habe natürlich die Haustierhaltung angesprochen und er meinte, Tiere stören ihn nicht. Soweit so gut. I-wann hat er noch vor sich hingebrabbelt, dass der Hauseigentümer keine Haustiere im Haus möchte, aber er ,der Wohnungseigentümer, erlaubt es mir. Wie sieht das da jetzt aus? Ich bekomme den Mietvertrag vermutlich leider erst am Freitag zur Sichtung. Aber ich wollte Fragen, ob da jemand vl Ahnung von hat?


    Ich zitiere dein Eingangsposting nochmal, weil da was rechtlich nicht stimmt. Keine Kritik an dir als vermutlichem Nicht-Fachmann in Wohnungs- und Mietrecht, nur eben eine Ergänzung zu meinem Vorschlag, die Eigentumsverhältnisse mit dem Hausverwalter zu klären.
    WENN dein Vermieter Wohnungseigentümer im rechtlichen Sinne ist (eingetragen im Grundbuch als Wohnungseigentümer), kann es keinen Hauseigentümer mehr geben. Andersherum genauso.


    Soll sich bitte nicht nach Korinthenkackerei anhören, ist nämlich wichtig für die Einschätzung der Lage.

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    Also ich weiß nicht genau, wie viele Partein im Haus leben. Es ist ein großer Altbau mitten in der Stadt. Da gibts sicher an die 20 Wohnungen, vermutlich sogar wesentlich mehr. Und dem Typen gehört halt die Wohnung, keine Ahnunung wem die anderen gehören (ihm auf jedenfall nicht). Ich werde den jetzigen Mieter mal befragen, ob noch jemand im Haus sonst vl nen Hund hat oder so und dann auch beim Vermieter nach einer Hausordnung fragen. Weil eigenltich haben wir bei der Wohnung zugesagt, weil uns eben gesagt wurde, Haustierhaltung sei erlaubt (Hund und Katze) und das hat uns jetzt etwas aus der Bahn geworfen.


    So ein großes Wohnhaus hat ganz sicher einen Hausverwalter. Dessen Telefonnummer bzw. Adresse hängt üblicherweise im Erdgeschoß aus :D
    Diesen Verwalter würde ich konktaktieren, um die Rechtsverhältnisse in diesem Haus zu klären. Wenn es sich wirklich um eine Eigentumswohnanlage handelt, in der Haustierhaltung bzw. Hundehaltung verboten ist, dann müssen diese Eigentümer das in einer Versammlung offiziell mehrheitlich so beschlossen haben.
    Dann könnte diesen Beschluss dein evtl. künftiger Vermieter nicht rechtsgültig umgehen. Das hieße, wenn es hart auf hart käme, dürfte dein Hund nicht dort wohnen bleiben.
    Du hättest allerdings Schadensersatzansprüche gegenüber deinem Vermieter, wenn dieser im Mietvertrag ausdrücklich den Hund gestattet hat, nur .... den Ärger hast du trotzdem, und Schadensersatz müsstest du vermutlich einklagen.


    Es kann aber auch sein, dass es dieses offiziell beschlossene Verbot der Haustier- oder Hundehaltung gar nicht gibt und nur der Hausmeister oder ein paar der vielen Wohnungsbesitzer sagen: "In diesem Haus wollen wir keine Hunde!"


    Also mein Rat: Hausverwalter kontaktieren und fragen, ob Hunde bzw. Haustiere in dem Haus tatsächlich verboten sind und falls ja, aufgrund welcher Grundlage.

    Ich wollte euch gerne was für mich Schönes erzählen, vielleicht erfreut es ja auch euch:


    Mir ist letzte Woche eine Frau mit einem großen wuscheligen schwarzen Hund an der Leine begegnet, sie hat mich mit Namen gegrüßt. Mein schlechtes Personengedächtnis hat etwas gebraucht - tatsächlich, wir kennen uns aus einem gemeinsam besuchten Kurs und hatten uns dort sehr gut verstanden :smile:
    Nach einiger Plauderei habe ich ihren niedlichen Hund gekrault, und wir haben uns fürs Wochenende zu einem Spaziergang verabredet.
    Tja und bei diesem Spaziergang, natürlich mit Hund, habe ich ihr von meinem Hundeproblem erzählt, Löcher in den Bauch gefragt, und genau aufgepasst, wie sie und ihr Hund sich verhalten, wenn ein anderer Hund in Sicht kam. :D
    Bei einem Hund habe ich dank meiner Mitleserei hier im Forum und Links angucken gefragt: "Das ist ein Whippet, oder?" und tatsächlich wars einer :rollsmile:


    Sie wohnt nicht weit weg von mir (und auch nicht weit von meiner künftigen Wohnung), und wir werden den Spaziergang sicher bald wiederholen :smile:


    Eine neue Frage zum Thema Hund habe ich im Moment nicht, oder doch:
    Wie gewöhnt man sich ab, ständig alle Hunde zu beobachten, denen man begegnet, und ihre Rasse(n) zu schätzen? :lachtot:

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    Weil sowas einfach nicht kosten darf...
    Hat nicht jeder Geld in Massen. Wenn jetzt die Wohnung brennt weil man die Kippe fallen gelassen hab (Beispiel Eigenverschulden) will keiner nachdenken müssen ob man sich das jetzt leisten kann die Feuerwehr zu rufen.
    Wo zieht man da dann die Grenzen?
    So wie das in Berlin ist ist das lächerlich und kein Paradebeispiel für ein funktionierendes gutes System.


    Wohnung brennt -> Feuerwehr kommt, dafür ist sie da. Dafür wird sie finanziert vom Staat.


    Wieso soll aber die Allgemeinheit (= Staat, also jeder mit Steuern) dafür zahlen für Dienste, die die Feuerwehr nebenher leistet, und die nicht zu ihrem eigentlichen, gemeinnützigen Aufgabenbereich des Feuerlöschens gehört?
    Beauftrage mal einen privaten Dienstleister, deinen Hund auszubuddeln, was meinst du was der kostet?

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    Ursprünglich war das auch mal komplett kostenlos und in vielen Bundesländern ist das noch kostenlos.
    Wenn in Hintereicholsheim (Bayern) die freiwillige Feuerwehr die Katze von Frau Mayerhuber vom Baum holt geht das ganze Dorf auf die Straße wenn das plötzlich Geld kostet. :D


    Ich bin ja in einem bayrischen Marktflecken aufgewachsen, da gab es in jedem kleinen Dörfchen eine eigene freiwillige Feuerwehr, und nach der Gebietsreform Anfang der 70er Jahre wurde gestritten, welche der Mini-Feuerwehren gemeinsam mit der Hauptfeuerwehr am Sitz der Gemeindeverwaltung löschen durfte, wenn es mal gebrannt hat :headbash:
    Dennoch: Die Feuerwehr und die immer teurere Ausstattung, Fuhrpark etc. muss irgendwie finanziert werden.
    Meines Wissen bekommt die Feuerwehr z.B. Einsätze bei Verkehrsunfällen von der Krankenkasse erstattet, also wenn ein Unfallopfer aus einem Fahrzeug geborgen werden muss.


    Wieso also nicht den Verursacher des Feuerwehreinsatzes zur Kasse bitten, wenn der Einsatz fahrlässig verursacht wurde? Darunter fällt meiner Meinung nach, wenn ein Hundehalter seinen Hund nicht an der Leine hat, wenn er dazu neigt zu jagen bzw. in Dachsbaue zu kriechen.

    Würde nicht die Hundehaftpflichtversicherung die Kosten für die Rettung übernehmen?


    Grundsätzlich finde ich es aber verständlich und auch in Ordnung, wenn die Feuerwehr eine Rechnung stellt.
    Andersherum gefragt, woher kommt das Anspruchsdenken, dass die Feuerwehr für Dienstleistungen jenseits der Brandbekämpfung kostenlos arbeiten soll?

    Das Beitrag Ändern hat nicht mehr geklappt, also hier als Extrabeitrag nochmal:
    Ich wohne in Regensburg und bin hier im Forum, weil ich zwar keinen Hund, aber etwas Angst vor Hunden habe. Hier nachzulesen:
    https://www.dogforum.de/stort-…b-und-an-mal-t184532.html


    Frische Luft und Spazierengehen tut immer gut, vor allem in der nebeligen Zeit, und wenn du oder andere Regensburger Lust hätten, mich auf Spaziergänge mit Hund mitzunehmen und mir die Gelegenheit zu geben, Hunde kennenzulernen, würde ich mich freuen :)