ZitatIch versuch es mal kurz zu fassen.
Hatten heute einen Termin mit unserem neuen Vermieter. Er ist Eigentümer der Wohnung. Ich habe natürlich die Haustierhaltung angesprochen und er meinte, Tiere stören ihn nicht. Soweit so gut. I-wann hat er noch vor sich hingebrabbelt, dass der Hauseigentümer keine Haustiere im Haus möchte, aber er ,der Wohnungseigentümer, erlaubt es mir. Wie sieht das da jetzt aus? Ich bekomme den Mietvertrag vermutlich leider erst am Freitag zur Sichtung. Aber ich wollte Fragen, ob da jemand vl Ahnung von hat?
Ich zitiere dein Eingangsposting nochmal, weil da was rechtlich nicht stimmt. Keine Kritik an dir als vermutlichem Nicht-Fachmann in Wohnungs- und Mietrecht, nur eben eine Ergänzung zu meinem Vorschlag, die Eigentumsverhältnisse mit dem Hausverwalter zu klären.
WENN dein Vermieter Wohnungseigentümer im rechtlichen Sinne ist (eingetragen im Grundbuch als Wohnungseigentümer), kann es keinen Hauseigentümer mehr geben. Andersherum genauso.
Soll sich bitte nicht nach Korinthenkackerei anhören, ist nämlich wichtig für die Einschätzung der Lage.