Warum Geld zurückerstattet werden sollte, verstehe ich weder bei Züchter noch Verkäufer noch TS. Der Hund wurde nicht falsch beworben. Stinknormaler Welpe. Käuferin wusste es aber natürlich viel besser als die Stimmen der Vernunft, die abgeraten haben. Warum sollte jetzt der Verkäufer dafür die Rechnung übernehmen?
da möchte ich aber schon gerne anmerken:
Es ist klar, der Kaufvertrag für den Hund ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach BGB, egal ob schriftlich oder nicht. Das heißt Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht möglich. Zur Rückerstattung des Kaufpreises gibt es rechtlich keine Verpflichtung des Verkäufers .
Aber du schreibst:
ZitatKäuferin wusste es aber natürlich viel besser als die Stimmen der Vernunft, die abgeraten haben.
Das finde ich schon etwas unfair.
Ja hier im Forum wurde sie darüber aufgeklärt, dass der Kauf eine vorsichtig gesagt ganz unvernünftige Entscheidung war.
Aber sie hatte den Hund ja schon Wochen vorher gekauft.#
Was weißt du denn, welche "Stimmen der Vernunft" sie hatte als Berater?