Wenn der Hund den offiziellen Status als Familienmitglied hätte (zum Beispiel indem Hundebesitzer die Möglichkeit hätten, ihren Hund zu adoptieren) sollten damit besondere Rechte einhergehen. Der Hund wäre zum Beispiel strafrechtlich geschützt und nicht nur durch das viel zu lasche Tierschutzgesetz, das ihn kaum mehr schützt als eine Maus. Der Hund dürfte mit ins Krankenhaus, Altersheim, o.ä.
Wenn du das nicht brauchst, weil dein Hund für dich nur irgendein Tier ist, musst du das nicht machen. Aber wer es will, sollte die Möglichkeit haben.
Spinnen wir den Gedanken mal durch, den du vorschlägst:
Hundebesitzer könnten ihren Hund adoptieren. Dann ändert sich, dass der Hund wie ein Kind erbberechtigt wäre. Ansonsten ändert sich durch eine Adoption nichts. Damit könnte ich mich notfalls anfreunden, wobei es ja heute schon die Möglichkeit gibt, durch den Umweg einer Auflage im Testament den Hund als Quasi-Erben einzusetzen.
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Der Hund wäre zum Beispiel strafrechtlich geschützt und nicht nur durch das viel zu lasche Tierschutzgesetz, das ihn kaum mehr schützt als eine Maus.
Strafrechtlich geschützt durch eine Adoption? Weil er dadurch wie ein Mensch behandelt wird? Oder wie stellst du dir das vor?
Wenn ein Mensch einen adoptierten Hund tötet, dann gelten die §§ des StGB über Tötungsdelikte an Menschen für diesen adoptierten Hund analog, und die Tötung eines nicht adoptierten Hundes wird weiter als Tierquälerei behandelt bzw. nach dem Tierschutzgesetz geahndet?
Unterliegt der adoptierte Hund dann auch dem Strafrecht, wenn er eine Straftat begeht? Zum Beispiel, er verursacht fahrlässig einen Verkehrsunfall mit Todesfolge, weil er vor ein Auto läuft, wird er dann auch nach dem StGB ein Gerichtsverfahren bekommen?
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Der Hund dürfte mit ins Krankenhaus, Altersheim, o.ä.
In dem Altersheim, für das ich arbeite, dürfen Hunde durchaus zu Besuch kommen. Wenn sie nicht länger am Stück bellen oder sonstiges machen, was den Pflegeheimablauf oder andere Bewohner stören kann.
Wie auch Familienmitglieder des Heimbewohners zu Besuch kommen dürfen, oder andere Menschen (Freunde, Nachbarn), die der Heimbewohner sehen will.
Weiter beim Bewohner leben vor vorher, das geht logischerweise nicht in einem normalen Alters-Pflegeheim, da sich die Bewohner dort nicht mehr selber um den Hund kümmern können. Aber ein Bewohner kann ja auch nicht seinen Enkel mit ins Heim nehmen als Mitbewohner.
Es gibt inzwischen viele Modelle von "betreutem Wohnen" für Senioren. Da gibt es sicherlich auch genug Möglichkeiten, dass der Hund weiter mit einem leben kann. Man muss nur sich eine entsprechende Einrichtung suchen und vermutlich dafür bezahlen.
Aber das ist ja auch logisch. Wie gesagt, auch Familienmitglieder dürfen nur zu Besuch kommen in Pflegeheime und nicht dort wohnen zusammen mit dem Bewohner.