Das ist einfach nur dreist!
Und nein, auch bei einem guten Markler würde es nie zu so einer Situation kommen. Denn der klärt auch alles genau ab, bekommt vielleicht eine Gebühr bevor er das Haus bewirbt vom "Vorbesitzer", lässt ihn etwas unterschreiben dass dieser den Markler nicht überhen darf und die Marklerkosten vom Neukäufer entrichtet werden müssen... Übergeht der "Vorbesitzer" dann den Markler hat er eine Strafgebühr zu zahlen...
Ich würde an so einen Verein auch nichts spenden, ehrlich gesagt.
Natürlich kann und sollte ein guter Tierschutzverein dem Vorbesitzer dazu raten dass er den Hund nicht gleich jedem mitgibt und am besten die Übergabe auch schriftlich festhalten sollte. Aber gerade wenn der Vorbesitzer sehr bemüht war, das neue Zuhause auf jeden Fall selber ansehen wollte, den Hund nicht einfach an die Orga zu übergeben wollte... All das zeigt doch dass ihm das Tier noch am Herzen lag. Und
genau da ist der Punkt, an dem man als seriöse Orga dann sagt: "Es macht uns überhaupt keine Umstände Ihren Hund auf unsere Seite zu setzen und einfach nur so dabei zu helfen dass noch mehr Menschen sehen dass der Hund ein Zuhause braucht!" oder man sagt klipp und klar: "Wir helfen nur dann, wenn Sie den Hund abtreten!" Oder manche nehmen auch eine Gebühr von 5-10 Euro für das Schalten der Anzeige
Und dann müssen solche Dinge aber auch sehr deutlich auf der Seite des Tierheimes/der Orga zu lesen sein! Nämlich dass der Hund zwar noch beim Besitzer ist, aber bereits an den Verein abgetreten wurde und der Neubesitzer daher eine Gebührzu entrichten hat. Dann sollte es auch einen Vertrag zwischen Vorbesitzer und Tierheim geben. Denn dazu rät ja auch dieser Verein, um den es hier geht. Bei einer bezahlten Anzeige gibt man den Vorbesitzer auch eine Rechnung für die Dienstleistung mit. Genau so wie beiAbgabe und Aufnahme.
Das wäre seriös! So wissen Vorbesitzer, Tierheim/Tierschutzverein und Neubesitzer ganz genau welche Leistung erbracht und bezahlt wurde. Und von wem die zu bezahlen ist.
Mündliche Verträge haben zwar auch ihre Gültigkeit und ihre Berechtigung, aber sie sind halt sehr dünn.
Wenn ich beim Bäcker für morgen früh 30 Brötchen vorbestelle, dann gehe ich theoretisch schon einen Vertrag ein. Und zwar, dass ich die Sachen morgen auch abhole und bezahle. Die schreiben da auch meine Daten auf. Ich kenne aber kaum einen Bäcker, der seine Kunden bezahlen lässt wenn die das Abholen vergessen. Lohnt sich schlicht nicht das Geld zu verlangen die Summe für einen Rechtsstreit zu gering ist und die Beweislast auch viel zu dünn. Außerdem ist es natürlich kundenfeindlich. Und wenn es um höhere Beträge geht, wie eine Torte, nehmen die aus dem selben Grund dann auch mindestens eine Anzahlung, wenn nicht gleich komplett Vorkasse. Oder als absolutes Minium muss man halt so einen Vordruck auf dem die Sonderbestellung festgehalten wird unterschreiben. Und genau so ist es auch seriös.