Alles anzeigenWo gefährdet denn ein bellender Hund Spaziergänger?
Ja erschrecken ist doof. Aber das ist für mich echt allgemeines Lebensrisiko.
Stimmt schon, sehe ich auch so.
Aber ich frage mich wie die Rechtslage aussieht, wenn ein Hund bekanntlicherweise am Zaun randaliert und die Halter das billigend in Kauf nehmen, dann aber jemand vor Schreck stürzt oder einen Unfall verursacht (Jogger/Passant hüpft vor Schreck auf die Straße vor ein Auto, alter Mensch stürzt vor Schreck, etc.).
Weiß das hier jemand?
Ich meine, selbst wenn jemand in meiner vereisten Einfahrt stürzt kann das blöde Rechtsfolgen haben.
Hier habe ich eine Einzelfallentscheidung gefunden
"Vorfall deutet nicht auf typische Tiergefahr hin Der in erster Instanz entscheidende Amtsrichter gab ihr Recht und sprach ihr 3.500 DM zu. Im Berufungsverfahren beurteilte das Landgericht Ansbach jedoch den Fall anders und wies die Klage mit folgender Begründung ab: Mit einem Unfall, wie er der Klägerin widerfahren sei, habe der beklagte Hundebesitzer nicht rechnen müssen. Auch habe sich mit dem Geschehensablauf keine typische Tiergefahr verwirklicht, für deren Folgen der Hundehalter sogar ohne vorwerfbares Verschulden gehaftet hätte, nämlich allein schon auf Grund der gesetzlichen Gefährdungshaftung. Denn schließlich sei der Schäferhund in einem Hausgarten eingesperrt gewesen, und zwar so, dass ihn der Gartenzaun mit Sicherheit am Verlassen des Grundstücks hinderte. Er habe mit seiner Schnauze oder seinen Pfoten weder über noch durch den Zaun langen und dadurch Schaden stiften können. Auch sei nichts dafür ersichtlich, dass der Schäferhund schon früher Passanten erschreckt oder gar gefährdet habe."