da es sich laut Gutachter sehr wahrscheinlich um genetische Erkrankungen handelt und damit der Hund bei Übergabe nicht mangelfrei war. Nachlieferung oder Nachbesserung standen für das Gericht nie zur Debatte, letztlich ging es nur um die Höhe der Minderung, nachdem der Schadensersatzanspruch hier recht schnell verworfen wurde. Gegen das Urteil wurde übrigens vom Züchter Berufung eingelegt, das Berufungsgericht schloss sich aber der Auffassung der Amtsgerichtes an.
Spannend.
Hätte das Ektopium dann nicht bei der Wurfabnahme erkannt werden müssen? Oder zumindest bei der ersten Untersuchung nach der Übergabe?