Diese Einstellung finde ich so unverschämt! Genau wegen solchen Hundehaltern wie du haben wir jetzt den Ärger! In unserem Mietshaus wohnen, jetzt rausgekommen, mind. 3 unangemeldete Hunde - logischerweise ist der Vermieter stinksauer und die Hundezahl im Haus soll drastisch reduziert werden, unser erlaubter (!) zweiter Hund eingeschlossen. Jetzt leiden wir mit darunter, weil andere zu dumm, zu faul und zu egoistisch waren ihre Hunde ordentlich dem Vermieter zu melden. Geht gar nicht! Ich hoffe niemand nimmt sich ein Beispiel an deinen Ausführungen!
@TS: Ich würde lieber auch noch ein Jahr warten und dann in eine Wohnung ziehen, wo die Hundehaltung definitiv erlaubt ist. Spart euch einiges an Nerven!
Und weil sich dein Vermieter so verhält, pöbelst du mich an? Frag deinen Vermieter lieber, auf welcher Rechtsgrundlage basierend er seine Mieter zwingen will, ihre Hunde abzugeben? Weil ER findet, dass 3 Hunde okay sind, 6 aber zuviel? Oder selbst wenn er gefragt worden wäre: hätte er mit der Begründung abgelehnt, dass bereits 3 Hunde im Haus leben und er einen vierten als zuviel erachtet, wäre auch das kein Grund, der letztlich eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen würde. Anders sieht es aus, wenn sich andere Nachbarn beschwert haben, weil sie durch die vielen Hunde belästigt werden. Wenn die Belästigungen die Grenze zur Unzumutbarkeit nachweislich überschreiten, können diese Nachbarn die Miete mindern. dies wiederum würde ein Verbot der Hundehaltung bzw. eine Kündigung aufgrund der Hundehaltung rechtfertigen - nur ist das dann nicht darauf zurück zu führen, dass vor Haltung des Hundes gefragt wurde oder nicht, sondern die vom betroffenen Hund ausgehende Belästigung ist hier die Ursache für den Ärger. Als Beispiel.
Wir leben in einem Rechtsstaat und in dem wird willkürliches Verhalten eines Vermieters nicht durch entsprechende Urteile unterstützt, ist einfach so. Wenn mir der BGH als höchstes Zivilgericht deutschlands die Haltung eines Hundes als Ausdruck meines durchs Grundgesetz geschützen Persönlichkeitsrechts generell gestattet und nur mit besonerem Grund einschränkt (zB Störung des Hausfriedens, Nachbar ist starker Allergiker ect), dann ist auch der Vermieter keine höhere Instanz, die dies (ohne besonderen Grund) verbieten könnte.
Ich hoffe, dass wir in ein paar Jahren über dieses Thema gar nicht mehr diskutieren, sondern dass sich Mieter ihrer Rechte im Hinblick auf Tierhaltung mal bewusster werden.
Ich habe auch die ersten 20 Jahre meines Lebens im Wohneigentum verbracht und habe Mietwohnungen erst durchs Studium kennengelernt; meine Mutter würde auch NIE vermieten, allerdings nicht weil sich jmd einen Hund oder eine Katze anschaffen könnte, sondern eher weil Mietausfälle, Mietnomaden, Räumungsklagen ect ein Thema sind, auf das sie keinen Bock hat.
da ist das Thema Hund schon wieder Luxus.