Beiträge von Jessica83

    Diese Einstellung finde ich so unverschämt! Genau wegen solchen Hundehaltern wie du haben wir jetzt den Ärger! In unserem Mietshaus wohnen, jetzt rausgekommen, mind. 3 unangemeldete Hunde - logischerweise ist der Vermieter stinksauer und die Hundezahl im Haus soll drastisch reduziert werden, unser erlaubter (!) zweiter Hund eingeschlossen. Jetzt leiden wir mit darunter, weil andere zu dumm, zu faul und zu egoistisch waren ihre Hunde ordentlich dem Vermieter zu melden. Geht gar nicht! Ich hoffe niemand nimmt sich ein Beispiel an deinen Ausführungen!
    @TS: Ich würde lieber auch noch ein Jahr warten und dann in eine Wohnung ziehen, wo die Hundehaltung definitiv erlaubt ist. Spart euch einiges an Nerven!


    Und weil sich dein Vermieter so verhält, pöbelst du mich an? Frag deinen Vermieter lieber, auf welcher Rechtsgrundlage basierend er seine Mieter zwingen will, ihre Hunde abzugeben? Weil ER findet, dass 3 Hunde okay sind, 6 aber zuviel? Oder selbst wenn er gefragt worden wäre: hätte er mit der Begründung abgelehnt, dass bereits 3 Hunde im Haus leben und er einen vierten als zuviel erachtet, wäre auch das kein Grund, der letztlich eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen würde. Anders sieht es aus, wenn sich andere Nachbarn beschwert haben, weil sie durch die vielen Hunde belästigt werden. Wenn die Belästigungen die Grenze zur Unzumutbarkeit nachweislich überschreiten, können diese Nachbarn die Miete mindern. dies wiederum würde ein Verbot der Hundehaltung bzw. eine Kündigung aufgrund der Hundehaltung rechtfertigen - nur ist das dann nicht darauf zurück zu führen, dass vor Haltung des Hundes gefragt wurde oder nicht, sondern die vom betroffenen Hund ausgehende Belästigung ist hier die Ursache für den Ärger. Als Beispiel.

    Wir leben in einem Rechtsstaat und in dem wird willkürliches Verhalten eines Vermieters nicht durch entsprechende Urteile unterstützt, ist einfach so. Wenn mir der BGH als höchstes Zivilgericht deutschlands die Haltung eines Hundes als Ausdruck meines durchs Grundgesetz geschützen Persönlichkeitsrechts generell gestattet und nur mit besonerem Grund einschränkt (zB Störung des Hausfriedens, Nachbar ist starker Allergiker ect), dann ist auch der Vermieter keine höhere Instanz, die dies (ohne besonderen Grund) verbieten könnte.
    Ich hoffe, dass wir in ein paar Jahren über dieses Thema gar nicht mehr diskutieren, sondern dass sich Mieter ihrer Rechte im Hinblick auf Tierhaltung mal bewusster werden.

    Ich habe auch die ersten 20 Jahre meines Lebens im Wohneigentum verbracht und habe Mietwohnungen erst durchs Studium kennengelernt; meine Mutter würde auch NIE vermieten, allerdings nicht weil sich jmd einen Hund oder eine Katze anschaffen könnte, sondern eher weil Mietausfälle, Mietnomaden, Räumungsklagen ect ein Thema sind, auf das sie keinen Bock hat.
    da ist das Thema Hund schon wieder Luxus.

    Ich habe nicht gesagt "mach einfach" sondern ausführlich darauf verwiesen, dass das was ich gemacht habe, in den Rahmenbedingungen die hier vorlagen, von höchstrichterlicher Rspr gedeckt ist. Ich habe also nichts gemacht, das nicht rechtmäßig gewesen wäre - dass der Vermieter das scheisse findet, ist egal wenn vom Gesetzgeber gedeckt ist. Und das wissen auch die Vermieter.

    Wenn DU sagst, dass du in deiner Mietwohnung nur das machst, was dein Vermieter Dir erlaubt, ist es ja okay, dann verzichtest du halt auf Rechte. Aber pöbel doch nicht andere an, weil sie die Rechte, die Ihnen zustehen, auch nutzen.

    Als starre Renovierungsfristen vom BGH für unrechtmäßig und somit unwirksam erklärt wurden, hieß es zu Beginn auch, die armen Vermieter, jetzt werden die Wohnungen "abgewohnt" und die Mieter können nicht mehr zu kalendermässig festgelegten Daten zu Renovierungsarbeiten verpflichtet werden. Hat sich aber auch durchgesetzt und mittlerweile weiß jeder, dass er über starre Renovierungsfristen lachen darf. Natürlich kann man die in den Vertrag reinschreiben - sie sind nur nicht gültig.
    Und natürlich kann jeder Vermieter in den Vertrag schreiben "keine Hundehaltung erlaubt, NIE!" - es ist nur nicht rechtlich wirksam. Und eine (wirksame) Kündigung aufgrund Hundehaltung bedarf anderer Gründe als die Befindlichkeit des Vermieters.
    Kannst Du scheisse finden, finden auch Vermieter scheisse - ist aber die aktuelle höchstrichterliche Rspr.
    Ob man die Rechte nutzt, die einem zustehen, bleibt ja jedem selbst überlassen.

    Hundehaltung und Wand einreißen ist übrigens Äpfel und Birnen, mehr sag ich dazu mal nicht :-)

    Ich schleiche ja schon eeeeeewig um den Stand von AnimalShopping rum ... Find die soooo toll! Wobei es auch immer tolle Sachen in den Reiterhallen gibt.

    Übrigens cool, dass Du auch kommst. Wann bist Du da? Vllt. sieht man sich ja mal wieder.


    Wir kommen an dem Tag, an dem die Westie-Show statt findet, bei der Hund&Katz wäre das Sonntags gewesen. Bei der Hund&Pferd konnte ich noch keinen Zeitplan sehen... würd mich freuen, dich und deine Minis mal wieder zu sehen! :-)

    Terrier sind für mich Machos, vollkommen Übertrieben, vollkommen Größenwahnsinnig... ich weiß nicht, wo ich es gelesen habe, aber so in der Art: "Jeder Mensch würde um eine aggressive, kampfbereite Ratte einen Bogen laufen - der Terrier aber stürzt sich direkt auf sie!" .
    Terrier sind grds gut gelaunt, können aber schnell "giftig" werden. Sie sind ein Herz aus Gold und vergöttern ihren Menschen. Sie haben einfach "Charakter"... und ja, die angebliche Sturheit ist eigentlich Intelligenz, ich sehe das auch so.
    Terrier sind vollkommen verrückt und liebenswert, total größenwahnsinnig und teilweise auch wahnsinnig aber auch sehr sehr zärtlich.

    Aber eigentlich kann ich ja nicht mitreden, denn mein Terrier ist ja anscheinend kein "richtiger" Terrier sondern nur auf Optik gezüchtet und dabei soll ihm ja sein Charakter abhanden gekommen sein..nun ja, den Absatz oben hab ich jedenfalls aus eigener Erfahrung geschrieben :-)

    Dann erzähl mir mal, weshalb der Widerspruch gegen die Kündigung des Vermieters, der meint "Ich WILL aber nicht, dass in der Wohnung ein Hund lebt" und ansonsten keine weiteren Gründe anführt, nicht erfolgreich sein sollte?
    Würd mich interessieren, denn die Rechtsauffassung so einiger hier ist ziemlich gruselig.
    Wenn der Vermieter Euch starre Renovierungsfristen im MV vorgibt, haltet ihr euch auch daran?!? Wenn ja, seid ihr Traummieter :-)

    Wenn ein Vermieter ohne Begründung (und "Ich will aber nicht!" ist -nach höchstrichterlicher Rechtsprechung!!!- keine Begründung) die Hundehaltung untersagt, kollidieren zwei Grundrechte und die hier mehrmals angesprochene höchstrichterliche Entscheidung hat einem Mieter in einem Einzelfall (der vergleichbar ist mit vielen anderen Fällen) Rechte zur Entfaltung seiner Persönlichkeit zugesprochen, die eben auch Hundehaltung umfasst und hat dieses Recht des Mieters über das Eigentumsrecht des Vermieters gestellt.
    Wieso sollte man diese Rechtsprechung nicht für sich nutzen? Es ist vollkommen egal, ob der Vermieter den nächsten Mietern wieder die Hundehaltung untersagt - auch die können sich einen Hund anschaffen.
    Ein Riesen Unterschied ist es aber, wenn der Hund schon VOR Unterzeichnung des MV vorhanden ist, dann kann der Vermieter den MV wegen arglistiger Täuschung anfechten.
    Aber wenn man bereits in der Wohnung wohnt und es außer dem "Hundehass" des Vermieters keinen Grund gehen die Hundehaltung gibt, wieso soll man sich denn dann in seinen Rechten beschneiden lassen? Ist ja okay, wenn jmd sagt, er möchte ein gutes Verhäkznis zum Vermieter haben und verzichtet deshalb auf die Ausübung seiner Rechte...aber anderen vorzuwerfen, dass sie ihre Rechte nutzen finde ich seltsam.
    Aber okay, jeder wie er will.

    Unser Mietvertrag war das Papier nicht Wert auf dem er gedruckt war, weil er gegen einige rechtliche Vorgaben verstoßen hat - gerade deshalb konnte man ihn problemlos unterschreiben, er war in vielen Punkten rechtlich ja eh nicht wirksam. Und gegen die laut MV verbotene Hundehaltung hat der Vermieter in 14 Monaten in denen der Hund da war, auch nichts unternommen - was auch, dass er eine Kündigung aus diesem Grund nicht durch bekommen würde, wusste er wahrscheinlich selbst.

    Auch wenn das in deinem Falle gut ging @Jessica83 sollte man sowas nicht jemanden raten.


    Es kommt ja auf die Gesamtsituation an - bei der TE verstehe ich es jedenfalls so, dass sie nicht in einem geliebten Zuhause lebt, in dem sie die nächsten 20 Jahre verbringen will, sondern dass ein eventueller Umzug sowieso ansteht/anstehen könnte. Genau so war es ja auch bei uns der Fall. Ob der Vermieter, wenn man die Erlaubnis nicht einholt, dann kündigt, ist ja auch ne 50/50 Sache. Uns wäre das zB egal gewesen, da wir eh nicht vor hatten, in der Wohnung "alt zu werden". Einer Kündigung aufgrund der Anschaffung eines Hundes kann man dann einfach widersprechen. Dann müsste der Vermieter rechtliche Schritte einleiten - ob er das macht, ist -wenn keine Gründe wie zB Gefährdung des Hausfriedens, starker Allergiker im Haus...- wieder so eine Sache, in unserem Fall habe ich das als SEHR unwahrscheinlich eingeschätzt. Und Recht behalten.
    Ich glaube, man darf auch nicht aus dem Blick verlieren, dass einem auch als Mieter Rechte zustehen. Ein gutes Verhältnis zum Vermieter ist Gold wert - aber wenn dieses Verhältnis wegen der Anschaffung eines Hundes gestört wird und man aus der Wohnung doch eh auf kurz oder lang ausziehen will, ja mei, dann ist das halt so.
    Ne Räumungsklage wird man wegen der Anschaffung eines Hundes so schnell nicht haben :-)