auch sind Ruhezeiten
einzuhalten, wo keine Bellerei stattfinden sollte.
In der Regel 22 bis 6 Uhr und an Sonn-und Feiertagen 13-15Uhr.
Gemeinden regeln das nochmal extra, mit geringfügigen
Abweichungen.
wie witzig, genau das hat das -ich glaube es war das- OVG Hamm mal versucht, also Hundengebell nur in festen Zeiten zu erlauben. Leider gucken Hunde nicht vor dem Kläffen auf die Uhr. Diese Rspr ist längst wieder aufgehoben