Beiträge von Jessica83

    Deshalb dachte ich, es gäbe da strenge Regeln, laut denen sie vieles nicht dürfen (wie zum Beispiel "gefahrdrohend anspringen.")

    der Hund ist NIE Adressat von irgendwelchen Regelungen, sondern immer der HH. Und natürlich darf dein Hund niemanden "gefahrdrohend anspringen"- wenn das passiert, kannst du den HH beim OA anzeigen, und die werden sich um den Rest kümmern. Wenn du dich sehr gefährdet siehst, kannst du dem Hund auch mit dem Stahlrohr, das du grad in der Hand hälst eine verpassen und den Hund töten, das wäre dann nämlich durch 228 BGB, den Anna vorhin angesprochen hat, durchaus gerechtfertigt, dh wenn du kein milderes und vor allem gleich wirksames Mittel zur Wahl hattest um den Angriff des Hundes abzuwehren, dann bist du gerechtfertigt und zB dem HH ggü auch nciht schadensersatzpflichtig....nur: ein heranhüpfender Tutnix ist ja in dem Sinne keine Gefahr und das wirst du ja erkennen. "Ich fühle mich ernsthaft an Leib und Leben bedroht" ist etwas vollkommen anderes als "Ich fühle mich vom tutnix belästigt".

    Jetzt lasst doch mal die Beweislage weg. :D
    Mich interessiert doch bloß die Theorie. Es wird doch viel zu kompliziert, wenn es immer wieder auf Recht haben/Recht bekommen zurückkommt.

    Es gibt doch Bundesländer, in denen keine allgemeine Leinenpflicht herrscht. Kann man da weggehen?Und Hunde verfolgen einen ja naturgemäß wenn man weggeht. Was bedeutet dannn weggehen?

    Also ich bin noch nie von einem Hund (außer von meinem :D ) verfolgt worden, aber wenn du dich verfolgt/bedroht fühlst, dass du dich natürlich an die Polizei oder das OA wenden. dabei ist das OA grundsätzlich zuständig und die Polizei wenn es schnell gehen muss. Wirst du also jeden Tag an der gleichen Stelle von dem gleichen Hund verfolgt, würd ich das beim OA melden. Wirst du akut von einem Hund bedroht wende dich an die Polizei, bzw. dann ist auch Selbsthilfe erlaubt. Was das OA dann mit HH macht, die wiederholt angezeigt wurden weil sie ihren Hund nicht im Griff haben, weiß ich nciht - das wird wohl vom Grad der Gefährlichkeit der Situationen und des Hundes von Bußgeld und Auflagen bis hin zum Entzug des Hundes variieren, aber das regelt wahrscheinlich sogar jede Behörde anders.
    Gleichzeitig hast du wieder nur einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den HH, wenn du einen Schaden hast.
    Ich glaub, das ganze wird dir klarer, wenn du einfach mal zwischen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften (die je nach Bundesland variieren) und den zivilrechtlichen (die immer und in jedem Bundesland gelten), unterscheidest.

    @AnnaAimee danke :-) 228 seh ich hier auch nicht, da müssten wir sonst wieder was konstruieren :-)


    Da habe ich ja einiges gelernt heute. Aber ein bisschen Unklarheit herrscht immer noch. :ops:

    Also diese Belästigung müsste dann wie aussehen, damit es als Belästigung gilt? :hilfe:

    In unserem Freilaufpark ist zB mittendrin ein Kinderspielplatz, auf dem sind Hunde verboten. Er ist aber nicht eingezäunt sondern liegt einfach mitten drin. Ich vermute, wenn dort regelmäßig Leute ihre Hunde im Sand buddeln lassen würden, wäre das wieder ein Falls fürs OA. du als Mutter deren Kind nicht im Sandkasten buddeln will, weil der Hund dort gerade rumscharrt, hättest selbst aber wieder keinen Anspruch gegen den HH - nur, wenn dir ein Schaden entstünde.

    Wenn du dich nun auf die Hundewiese legst um dich zu sonnen und alle zwei Minuten springen nasse Labradore über dich drüber, die grad aus dem nahe gelegenen Tümpel gekrochen sind, dann denke ich, könntest du dich auch ans OA wenden, aber in wie weit die einschreiten können/würden, kann man schlecht sagen. Wenn das zB jeden Nachmittag die gleiche Gruppenasser Labradore samt Halter sind, wird sich das AO sowas vllt man selbst anschauen, Namen und Anschrift der Leute wird man ja selten haben. Aber auch hier hast du wieder keinen Privatrechtlichen (Unterlassungs)Anspruch gegen solche Personen.

    Und was ist mit wegrufen/wegholen?

    Ich lehne mich jetzt ganz weit aus dem Fenster und sage: so eine Norm gibt es nicht.
    Es gibt auch keinen Bedarf dafür, denn wenn dir durch das Verhalten, welches du kritisierst, ein Schaden entsteht, kannst du den geltend machen. Entsteht dir kein Schaden und verstößt der andere auch nicht gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, dass faltet er schlicht und einfach seine Persönlichkeit aus - und das hast du zu akzeptieren. Schließlich kannst du auch weggehen und dich solchen Begegnungen nicht aussetzen.

    Aber durch die allgemeinen Normen ist man eigentlich auch ausreichend geschützt.

    An welche dachtest du, 833 BGB? Mit persönlich fällt da nämlich sonst im zivilrechtlichen Bereich auch nix zu ein.
    Also, ich hab da grad beim Kochen mal drüber nachgedacht, und ich krieg da auch keinen Unterlassungsanspruch gebastelt, eben weil es an einer schützenden Norm fehlt.
    Besonders schwierig finde ich das auch, wenn man sich sowieso in einem Gebiet befindet, in dem der Leinenzwang aufgehoben ist, der Hundehalter, der seinen Hund frei laufen lässt also nichtmal gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstößt. Begebe ich mich selbst in dieses Gebiet, muss ich ja in Kauf nehmen, Hunden zu begegnen und wahrscheinlich auch irgendwie mit diesen in Kontakt zu kommen. Was nicht heisst, dass mich auf einer Hundewiese zB Hunde anspringen und meine Kleidung verschmutzen dürfen. Ist die Kleidung verschmutzt/kaputt, greift hier die Gefährdungshaftung des Tierhalters, wird man angesprungen und hat dabei aber keinen Schaden, fühlt sich nur belästigt, und das noch in einem Gebiet, von dem man weiß, dass es freilaufende Hunde gibt, seh ich da echt keine Grundlage für irgendeinen Anspruch.
    Ähnlich, wenn man zB in der Stadt (Leinenzwang) unterwegs ist und dort mit unangeleinten Hunden in Kontakt kommt weil sie einen vllt anspringen. dann ist der Hundehalter Verhaltensstörer, der eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dahingehend setzt, weil er geltende Rechtsormen (also hier zB den Leinenzwang) nicht einhält. Auf dieser Grundlage kann das OA einschreiten - aber ich als Person, die sich belästigt fühlt hab auch dann wieder nur einen zivilrechtlichen Anspruch, wenn ich einen Schaden geltend machen kann.
    Wenn man mit der ganz großen Kanone schießen will, dass man auch sagen, dass der Hundehalter ein Grundrecht auf Hundehaltung hat (Art. 2 I), soweit er nicht die Rechte anderer verletzt (zB dadurch, dass sein Hund die Klamotten fremder Leute beschmutzt).
    Wohingegen derjenige, er sich belästigt fühlt, keinen Anspruch darauf hat, NICHT mit Verhalten anderer Menschen in der Öffentlichkeit, das weder gegen die öffentiche Sicherheit noch gegen die öffentliche Ordnung verstößt, in Kontakt zu kommen. Und das schon gar nicht, wenn man sich in einem Gebiet bewegt, in dem man mit bestimmten Menschen (= Hundehalter) in Berührung kommt, was wiederum mit großer Wahrscheinlichkeit bestimmte Situationen mit sich bringt (= Kontakt mit fremden Hunden).

    Worüber man nachdenken könnte, wäre dass die Hundehalter, die ihre Hunde nicht ranpfeifen, dgegen die "öffentliche Ordnung" verstoßen. die wird definiert als Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen un ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung für in gedeihliches Zusammenleben innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird. Typische Beispiele sind nackt durch die Fußgängerzone zu laufen, aggressives Betteln oder Tötungsspiele. die Frage ist also, ob Sachen wie "Ich leine meinen Hund an wenn uns ein anderer angeleinter Hund entgegen kommt" oder "Ich lasse meinen unangeleinten Hund nicht einfach zu anderen Hunden" oder "ich lasse meinen Tutnix nicht andere Leute 'begrüßen'" oder "ein Hund der nicht abrufbar ist, kommt auch auf der Hundewiese an die Schlepp" wirklich eine unerlässliche Voraussetzung für ein gescheites Zusammenleben sind - und das wird man ablehnen müssen. Mein Alltag sieht zumindest so aus, dass die wenigsten Leute auf der Hundewiese diese Regeln befolgen und trotzdem hats dort noch keine permanenten (körperlichen) Auseinandersetzungen oder demonstrationen oder sonst was gegeben.


    In dem Zusammenhang habe ich mich letztens gefragt, ob es nicht auch ein Schaden ist, wenn der Hund danach Training beim Profi braucht... Klar wird es schwierig zu beweisen, dass der Hund wegen dieser Situation eine Störung entwickelt, aber grade wenn man selbst viel Geld für nen Trainer auf den Tisch legt, könnte man ausrasten, wenn ein fremder Hund einen im Training zurück wirft. Da entsteht ja durchaus ein wirtschaftlicher Schaden.

    Einen psychischen Knacks und die Kosten dieser Behandlung jemand anderem als Schaden aufgrund seines Verhaltens zu beweisen, ist schon bei Menschen sehr schwer. Wenn jetzt der Hund aufgrund einer Hundebegegnung keine körperlichen Blessuren (= Tierarztkosten als Schaden) hat, sondern vermutete psychische Schäden oder halt Trainerkosten, kann ich mir nicht vorstellen, dass man das einklagen kann. Zum einen sind Trainerkosten keine Notwendigkeit sondern letztlich ein Luxus, dann wirst du kaum beweisen können, dass es ausgerechnet diese Begegnung war, die deinen Hund zurück geworfen hat.
    Ich denke nicht, dass man da ne chance ist, irgendwie Ersatz zu bekommen.

    Ich lass mcih bei allen Sachen aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen, waren wie gesagt meine Gedanken zu dem Thema beim Kochen, obs da Rspr zu gibt, weiß ich nicht.
    @Chatterbox rufe ich noch hinzu, die könnte zu dem Thema auch noch etwas beizutragen haben.

    @bad_angel Ich lasse mir dekadenterweise :pfeif: für jedes Halsband eine passende Marke gravieren, mit Hundename und mindestens einer Telefonnummer drauf. Bei Tiermarken-shop. Ist nicht ganz günstig, aber ich finde es sinnvoll, da ich keine Lust habe die Marke jedesmal umzuklipsen.
    Ich weiß, ist schon etwas schräg :ugly:


    Ich schäme mich gerade, dass ICH nicht auf so eine Idee gekommen bin - bei mir klappern die Marken immer an der Leine rum weil ich kein Bock auf ständiges rumklipsen an den Geschirren habe und dann einfach immer dieselbe Leine nehme :ugly: ...morgen früh starte ich den Tag mit einer Bestellung gravierter Marken :pfeif: :D


    Jura ist erst 4 Monate alt, und da man noch nicht genau sagen kann wie groß sie wird, trau ich mir nicht jetzt schon zu bestellen (auch wenn ich sooo gern würd )

    ...ist jetzt total OT, aber bitte sag mir, dass du Juristin bist und daher deinen Hund Jura genannt hast - ich würde dich so abfeiern xD ;) ;)

    Ob Pro oder Air... ich glaube, ich würde mich immer für den Pro entscheiden, ausser ich nutze den Laptop ausschließlich unterwegs. Auch der Pro ist nicht so schwer, dass man ihn nicht mitnehmen könnte, den Air empfinde ich eher als zweit- Laptop, wenn man einen großen zuhause hat. Die haben ja auch kein Laufwerk.

    Seh ich ähnlich - meine "Lern-Freundin" aus der Uni hat das Air immer mit zum Lernen gebracht und klar ist es faszinierend, dass er so extrem leicht ist, gleichzeitig fand ich aber immer, dass er sich dadurch schon gar mich nicht wie ein Arbeitsgerät "anfühlte"...schlecht zu beschreiben. Der i7 Prozessor beim Air hätte mich halt nur interessiert.
    Was das Laufwerk betrifft: wäre mir egal, ich brauch seit Jahren kein Laufwerk, zur Not kann man sich ja auch für wenig Geld ein USB-Laufwerk besorgen...wenn man aufgrund der kleinen Arbeitsplatte sowieso ne externe Festplatte braucht, kann man auch gleich ein ganzes Equipment dabei haben ;-) ;-)

    Edit: wobei ich gerade auch gesehen habe, dass das von mir verlinkte Pro tatsächlich auch einen Retina Display und kein Laufwerk hat.... so, jetzt werde ich kribbelich :-D

    Unser einziger Laptop im Moment ist ein fast 9 Jahre altes MacBookPro 17 Zoll und das läuft noch wie ne Eins - allein was dieses alte Display unsere Augen verwöhnt, ist der Hammer.

    Genau sowas erwarte ich ja auch - ich sehe es ja auch nicht ein, öfter als alle 10 Jahre PC-Hardware zu kaufen :-D


    Was nicht-Äppeliges: meine Mutter hat so einen PC aus "Wiederaufbearbeitung", was hier auf ner anderen Seite schon mal erwähnt wurde. Die werden professionell gereinigt und kriegen teilweise neue Tastaturen und gehen dann in den normalen Verkauf - ich war da auch eher skeptisch, aber der von meiner Mutter sah aus wie neu, kein Kratzer, keine Schramme, kein Staub, nix. Ist ein 17 Zoll Lenovo mit Celeron Prozessor, eigentlich echt langsam, aber sie benutzt ihn nur zum Streamen, surfen und ab und zu für Word und dafür ist er echt super (und auch seeeeehr viel schneller beim Hoch- und Runterfahren als mein alter Vaio mit Centrino Prozessor). Gekostet hat er 250€.