Aber durch die allgemeinen Normen ist man eigentlich auch ausreichend geschützt.
An welche dachtest du, 833 BGB? Mit persönlich fällt da nämlich sonst im zivilrechtlichen Bereich auch nix zu ein.
Also, ich hab da grad beim Kochen mal drüber nachgedacht, und ich krieg da auch keinen Unterlassungsanspruch gebastelt, eben weil es an einer schützenden Norm fehlt.
Besonders schwierig finde ich das auch, wenn man sich sowieso in einem Gebiet befindet, in dem der Leinenzwang aufgehoben ist, der Hundehalter, der seinen Hund frei laufen lässt also nichtmal gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstößt. Begebe ich mich selbst in dieses Gebiet, muss ich ja in Kauf nehmen, Hunden zu begegnen und wahrscheinlich auch irgendwie mit diesen in Kontakt zu kommen. Was nicht heisst, dass mich auf einer Hundewiese zB Hunde anspringen und meine Kleidung verschmutzen dürfen. Ist die Kleidung verschmutzt/kaputt, greift hier die Gefährdungshaftung des Tierhalters, wird man angesprungen und hat dabei aber keinen Schaden, fühlt sich nur belästigt, und das noch in einem Gebiet, von dem man weiß, dass es freilaufende Hunde gibt, seh ich da echt keine Grundlage für irgendeinen Anspruch.
Ähnlich, wenn man zB in der Stadt (Leinenzwang) unterwegs ist und dort mit unangeleinten Hunden in Kontakt kommt weil sie einen vllt anspringen. dann ist der Hundehalter Verhaltensstörer, der eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dahingehend setzt, weil er geltende Rechtsormen (also hier zB den Leinenzwang) nicht einhält. Auf dieser Grundlage kann das OA einschreiten - aber ich als Person, die sich belästigt fühlt hab auch dann wieder nur einen zivilrechtlichen Anspruch, wenn ich einen Schaden geltend machen kann.
Wenn man mit der ganz großen Kanone schießen will, dass man auch sagen, dass der Hundehalter ein Grundrecht auf Hundehaltung hat (Art. 2 I), soweit er nicht die Rechte anderer verletzt (zB dadurch, dass sein Hund die Klamotten fremder Leute beschmutzt).
Wohingegen derjenige, er sich belästigt fühlt, keinen Anspruch darauf hat, NICHT mit Verhalten anderer Menschen in der Öffentlichkeit, das weder gegen die öffentiche Sicherheit noch gegen die öffentliche Ordnung verstößt, in Kontakt zu kommen. Und das schon gar nicht, wenn man sich in einem Gebiet bewegt, in dem man mit bestimmten Menschen (= Hundehalter) in Berührung kommt, was wiederum mit großer Wahrscheinlichkeit bestimmte Situationen mit sich bringt (= Kontakt mit fremden Hunden).
Worüber man nachdenken könnte, wäre dass die Hundehalter, die ihre Hunde nicht ranpfeifen, dgegen die "öffentliche Ordnung" verstoßen. die wird definiert als Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen un ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung für in gedeihliches Zusammenleben innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird. Typische Beispiele sind nackt durch die Fußgängerzone zu laufen, aggressives Betteln oder Tötungsspiele. die Frage ist also, ob Sachen wie "Ich leine meinen Hund an wenn uns ein anderer angeleinter Hund entgegen kommt" oder "Ich lasse meinen unangeleinten Hund nicht einfach zu anderen Hunden" oder "ich lasse meinen Tutnix nicht andere Leute 'begrüßen'" oder "ein Hund der nicht abrufbar ist, kommt auch auf der Hundewiese an die Schlepp" wirklich eine unerlässliche Voraussetzung für ein gescheites Zusammenleben sind - und das wird man ablehnen müssen. Mein Alltag sieht zumindest so aus, dass die wenigsten Leute auf der Hundewiese diese Regeln befolgen und trotzdem hats dort noch keine permanenten (körperlichen) Auseinandersetzungen oder demonstrationen oder sonst was gegeben.
In dem Zusammenhang habe ich mich letztens gefragt, ob es nicht auch ein Schaden ist, wenn der Hund danach Training beim Profi braucht... Klar wird es schwierig zu beweisen, dass der Hund wegen dieser Situation eine Störung entwickelt, aber grade wenn man selbst viel Geld für nen Trainer auf den Tisch legt, könnte man ausrasten, wenn ein fremder Hund einen im Training zurück wirft. Da entsteht ja durchaus ein wirtschaftlicher Schaden.
Einen psychischen Knacks und die Kosten dieser Behandlung jemand anderem als Schaden aufgrund seines Verhaltens zu beweisen, ist schon bei Menschen sehr schwer. Wenn jetzt der Hund aufgrund einer Hundebegegnung keine körperlichen Blessuren (= Tierarztkosten als Schaden) hat, sondern vermutete psychische Schäden oder halt Trainerkosten, kann ich mir nicht vorstellen, dass man das einklagen kann. Zum einen sind Trainerkosten keine Notwendigkeit sondern letztlich ein Luxus, dann wirst du kaum beweisen können, dass es ausgerechnet diese Begegnung war, die deinen Hund zurück geworfen hat.
Ich denke nicht, dass man da ne chance ist, irgendwie Ersatz zu bekommen.
Ich lass mcih bei allen Sachen aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen, waren wie gesagt meine Gedanken zu dem Thema beim Kochen, obs da Rspr zu gibt, weiß ich nicht.
@Chatterbox rufe ich noch hinzu, die könnte zu dem Thema auch noch etwas beizutragen haben.