Beiträge von Jessica83

    Ist aber ein Hund, der zuvor auffällig geworden ist und von dem der Halter weiß, dass er unverträglich ist, involviert, sieht für mich die Sache komplett anders aus.

    Dann wüsste ich gerne mal, wie die Sache dann für Dich aussieht.

    Was soll der Halter dieses Hundes denn tun? Nie wieder mit seinem Hund das Haus verlassen? Eine andere Möglichkeit bleibt eigentlich nicht um zu vermeiden, dass es zu solchen Unglücken kommen kann. Und selbst da würden mir Szenarien einfallen...

    Wie hältst Du es denn mit Autos und deren Fahrern? Müssen die jederzeit im Schritttempo fahren, weil es evtl Hunde gibt, die es noch nicht gelernt haben, dass man den Kürzeren zieht, wenn man versucht, ein Auto zu erlegen? Oder was sagst Du einer Wildschweinrotte, in die ein Hund unbedarft reingehüpft ist und die sich anschickt, den Gong zur ersten Runde einzuläuten?

    Jeder Mensch hat seinen Hund vor Gefahren zu sichern und jeder Mensch hat seinen Hund davor zu sichern, eine Gefahr zu sein. Trotzdem passieren Unfälle, weil das in einer Gemeinschaft nun mal so ist, und weil jeder mal einen Fehler macht und weil Umstände richtig blöde sein können.
    Da geht es dann nicht um Schuld sondern um Trauer und Beileid meiner Meinung nach.

    Die TE hat ihren Hund gesichert und es ist zu einem Unglück gekommen. Das ist schlimm genug. Warum sie hier so angegangen wird verstehe ich einfach nicht.


    Eigentlich habe ich gar keine Lust mehr, auf unqualifizierte Vergleiche zu antworten, weil ich aber so explizit angesprochen wurde, möchte ich da doch noch etwas zu schreiben (wenn auch spät weils vorher zeitlich nicht passte):

    Vor ein paar Seiten wurde der Begriff der Gefahrenquelle schon einmal genannt, den greife ich mal auf, auch wenn ich anfangs dachte, das ist zu spezifisch.
    Also, wir ALLE als Hundehalter, egal ob Tutnix- oder Aggro-Besitzer, haben Verkehrssicherungspflichten, da wir eine Gefahrenquelle (= Hund) unterhalten und somit dafür verantwortlich sind, dass Rechtsgüter anderer Menschen (zB Leben, Gesundheit oder hier das Eigentum am lebendigem Hund des Joggers) durch diese Gefahrenquelle NICHT beeinträchtigt werden. Niemand zwingt dich, so eine Gefahrenquelle, also unverträglichen Hund, zu halten, aber wenn du das tust und meinst, dass du solche Szenarien nur vermeiden kannst, indem du mit dem unverträglichen Hund nicht vor die Tür gehst, ja, dann hast du Recht, dann musst du aufgrund deiner Verkehrssicherungspflichten der Allgemeinheit ggü mit dem Hund Zuhause bleiben - du kannst den Hund ja zB in einem gesicherten Garten freilaufen lassen. dass du dir diesen evtl nicht leisten kannst, kann ja nicht zu Lasten anderer und deren Rechtsgüter gehen, die du mit dem Freilauf deines unverträglichen Hundes in potenzielle Gefahr bringst (und ja, das meine ich jetzt genauso übertrieben und polemisch wie du mit deiner Frage, ob du etwas Zuhause bleiben sollst). Kannst du dich drüber aufregen wie du willst, aber diese Verkehrssicherungspflichten treffen dich als HH genauso wie mich.
    Auch ich habe dafür zu sorgen, dass meine Gefahrenquelle keinen Schaden anrichtet - das ist beim Tutnix-düdelü-Junghund aber leichter als beim bekannt unverträglichem oder aggressivem Hund, daher ist es ein kompletter Unterschied, ob ich mit einem gut sozialisierten oder einem aggro Hund unterwegs bin, da hier einfach der Anspruch an die Verkehrssicherungspflichten ganz andere sind.

    Wenn also ICH MEINE Gefahrenquelle nicht genügend sichere, kann ich nicht sagen, dass der andere selber schuld ist, wenn es zu einem Schaden kommt. Im Falle der Tierhalterhaftung würde aber, und ich glaube das wurde auch schon erörtert, bei der Berechnung des Schadens eine Mitschuld des anderen HH angenommen werden und die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes somit gemindert werden.

    der Vergleich mit dem Auto ist für mich sowas von weit hergeholt, dass ich schon gar nciht weiß, was ich darauf antworten soll. Mitten im Hundefreilaufgebiet kann ich mir keine Kraftfahrtstraße vorstellen und auf einer Landstraße zB hat ein freilaufender Hund nichts zu suchen - wenn der mir ins Auto läuft, dabei stirbt und ich zB aufgrund der Kollision einen Sachschaden an meinem Auto habe, sind die HH mir noch zum Schadensersatz verpflichtet, da sie -wie oben schon ausgeführt- ihre Gefahrenquelle nicht ausreichend gesichert haben. Was das mit dem eigentlichen von der TE geschilderten Fall zu tun hat, verstehe ich aber nciht.

    Kommt es trotzdem zu so einem Zwischenfall, ist es nach meinem Dafürhalten keine Schuldfrage, sondern ein tragisches Unglück.

    Wenn dies bei zwei "normalverträglichen", bisher nicht auffälligen Hunden passiert, stimme ich Dir voll und ganz zu.

    Ist aber ein Hund, der zuvor auffällig geworden ist und von dem der Halter weiß, dass er unverträglich ist, involviert, sieht für mich die Sache komplett anders aus.

    Ihr findet es also okay, dass eure Hunde um Ecken laufen, die ihr nicht einsehen könnt, ohne dass euer Hund angeleint ist? Finde ich ehrlich gesagt schon ziemlich rücksichtslos.


    Nein, ich finde es nicht okay, wenn mein Hund unangeleint vorausläuft und ich nicht einsehen kann, ob ihn gleich Menschen/Hunde/Pferde/whatever kreuzen, weshalb ich auch versuche solche Situationen zu vermeiden. Ich hasse es auch, wenn mein Hund zu anderen Hunde läuft und ich ihn nicht schnell genug zurück gepfiffen bekomme und dann einsammeln muss - dann ist mein Hund ein Tutnix von dem in dem Moment vllt andere HH genervt sind, was mir jedes Mal unangenehm ist.
    Genauso oft passiert es aber auch, dass wir zB Leinenführigkeit üben und andere Tutnixe zu uns laufen und ich genervt bin von der Ablenkung z´nd davon, dass die HH ihre Hunde gar nicht oder nicht schnell genug abrufen.
    Der Punkt für mich ist aber hier die Verhältnismäßigkeit - es ist eine Sache, ob man (zu Recht!) genervt ist von Hunden, die nicht abgerufen werden und/oder wo der Halter nicht in Sichtweite ist, oder ob der eigene, eh schon unverträgliche Hund einen freilaufenden anderen Hund tödlich verletzt.

    Sobald man einen Fuß in einem Wald, der bekannt dafür ist, dass dort andere Hund angeleint oder auch frei unterwegs sind, setzt, weiß man, dass man sich der Konfrontation mit anderen Hunden und deren Haltern aussetzt. Ich bin selbst in diesen Gebieten oft mit einem angeleinten Junghund unterwegs, da ich ihn noch nicht 100%ig abgerufen bekomme und ich weiß, wie nervig es ist, wenn andere unangeleinte Hunde auf uns zu kommen, bei uns bleiben, nicht abgerufen werden, der Halter nicht zu sehen ist ect... ABER: das kann in meinen Augen einfach kein entschuldigendes Argument dafür sein (und das geht jetzt nicht an die TS, sondern an den doch allgemeinen Tenor hier), dass ein anderer Hund zu Tode kommt.

    Ich finde, jeder HH hat dafür zu sorgen, dass sein Hund keine anderen Hunde angreift, egal ob diese frei oder an der Leine sind, egal ob es tutnixe oder andere unverträgliche Hunde sind.
    Situationen können blöd und total aus dem Ruder laufen, aber dass hier tatsächlich eine "Tja, wäre der andere Hund an der Leine gewesen, würde er wohl noch leben - Pech halt"-Stimmung überwiegt, finde ich wirklich erschreckend.

    Eben habe ich noch ein Urteil gefunden:

    Kein Schmerzensgeld für totgebissenen Hund
    Stirbt bei einem Kampf zwischen zwei Hunden einer der beiden, hat dessen Halter kein Anrecht auf ein Schmerzensgeld. Ein Yorkshireterrier erlag den Verletzungen, die ihm ein Pitbull zugefügt hatte. Doch nach der herrschenden Rechtsprechung wird Schmerzensgeld nur bei psychischen Beeinträchtigungen zuerkannt, wie sie zum Beispiel beim Tod eines Verwandten ausgelöst wird. Schon bei entfernten Verwandten oder Freunden sprechen die Gerichte kein Schmerzensgeld zu – folglich auch nicht bei einem Hund. AG Frankfurt


    Ist hier absolut nicht einschlägig - hier würde nach deliktsrecht entschieden werden, zum einen ist das Eigentum Hund verletzt (weil tot) und zum anderen wird eine Tierarztrechnung entstanden sein.
    Allerdings greift hier die Tierhalterhaftung innehalb des deliktsR und ich vermute, man würde hier argumentieren, dass sich lediglich die "typische Toergefahr", also beissen, verwirklicht hat und weil der geschädigte Hund nicht gesichert war, wäre auch eine Mitschuld vorhanden, gegen die quasi aufgerechnet würde.
    Rechtlich glaube ich auch nicht, dass es da Konsequenzen gibt.
    Aber das macht es ja auch alles nicht besser.

    Du weist doch noch gar nicht was Sache ist. Vielleicht war der Hund wirklich krank und ist deswegen gestorben. Das Hunde mal raufen ist jetzt nicht unbedingt wünschenswert aber passiert und bleibt idr auch im Rahmen.

    Für dich steht schon fest das der totgebissen wurde, für mich ist da noch gar nix klar. Klang eher nach ner heftigeren Rangelei...kann man denn nicht mal wenigstens abwarten was jetzt da noch rauskommt.

    Manche leben wirklich in ner rosa Wattebauschwelt....
    SRy falscher Ausdruck...


    Mir ist klar, dass hier nur eine Seite geschildert wird, aber was ich schreibe ist meine Meinung zur beschrieben Situation bzw. Einschätzung der Situation durch die TE.

    Ich finde es ehrlich gesagt seltsam, dass der andere Hund fit genug ist um mit seinem Herrchen joggen zu gehen, aber jetzt hier so herzkank geredet werden soll, dass er bei einer Auseinandersetzung mit einem anderen Hund gleich umfällt - ist das wirklich wahrscheinlich?!

    dass der andere Hund "von hinten reingelaufen" ist, ist für mich auch nicht als Rechtfertigung dafür zu sehen. dass er tödlich verletzt wird.

    darf gerne jeder anders sehen.

    Da ist mein Hund auf ihn zugelaufen und hat ihn sehr angepöbelt, herumgeschubst und versucht nach unten zu drücken, der andere Hund total am Schreien, mein Hund am Motzen. Ich bin im schnellen Joggtempo weitergelaufen, damit mein Hund wieder zu mir kommt


    Auch wenn alle Mitgefühl mit dir haben, Halter wie du sind es, die mir richtig Angst machen. Wissen, dass der eigene Hund keine anderen Hunde mag (schreibst du selbst), dann eine Schleppleine benutzen, diese aber nciht in der Hand halten, und bei der Rauferei, die ja soooo harmlos gar nciht gewesen sein kann!!! "weiterlaufen", in der Hoffnung, dass der unverträgliche Hund hinterherkommt... ICH (aber da ist ja jeder anders...) erwarte von jedem Halter mit unverträglichem Hund, dass er diesen entsprechend sichert, wenn er sich in ein Gebiet mit anderen, auch freilaufenden Hunden, begibt- dies hast du ja nicht gemacht.

    Mir tut der Halter den totgebissenen Hundes unglaublich leid. Ich selbst habe einen Junghund und übe auch sehr sehr viel mit ihm im Wald, heute noch, und bekomme ihn manchmal nicht schnell genug von anderen Hunden weg und muss auch darauf vertrauen, dass keine so extrem unverträglichen Hunde im Freilaufgebiet unterwegs sind und so eine Story macht mir richtig Angst.
    Ich hoffe, dass sowas wenigstens Auflagen vom Ordnungsamt nach sich zieht.

    das Welpi von Seite 244!!!!! <3