Ist aber ein Hund, der zuvor auffällig geworden ist und von dem der Halter weiß, dass er unverträglich ist, involviert, sieht für mich die Sache komplett anders aus.
Dann wüsste ich gerne mal, wie die Sache dann für Dich aussieht.
Was soll der Halter dieses Hundes denn tun? Nie wieder mit seinem Hund das Haus verlassen? Eine andere Möglichkeit bleibt eigentlich nicht um zu vermeiden, dass es zu solchen Unglücken kommen kann. Und selbst da würden mir Szenarien einfallen...
Wie hältst Du es denn mit Autos und deren Fahrern? Müssen die jederzeit im Schritttempo fahren, weil es evtl Hunde gibt, die es noch nicht gelernt haben, dass man den Kürzeren zieht, wenn man versucht, ein Auto zu erlegen? Oder was sagst Du einer Wildschweinrotte, in die ein Hund unbedarft reingehüpft ist und die sich anschickt, den Gong zur ersten Runde einzuläuten?
Jeder Mensch hat seinen Hund vor Gefahren zu sichern und jeder Mensch hat seinen Hund davor zu sichern, eine Gefahr zu sein. Trotzdem passieren Unfälle, weil das in einer Gemeinschaft nun mal so ist, und weil jeder mal einen Fehler macht und weil Umstände richtig blöde sein können.
Da geht es dann nicht um Schuld sondern um Trauer und Beileid meiner Meinung nach.
Die TE hat ihren Hund gesichert und es ist zu einem Unglück gekommen. Das ist schlimm genug. Warum sie hier so angegangen wird verstehe ich einfach nicht.
Eigentlich habe ich gar keine Lust mehr, auf unqualifizierte Vergleiche zu antworten, weil ich aber so explizit angesprochen wurde, möchte ich da doch noch etwas zu schreiben (wenn auch spät weils vorher zeitlich nicht passte):
Vor ein paar Seiten wurde der Begriff der Gefahrenquelle schon einmal genannt, den greife ich mal auf, auch wenn ich anfangs dachte, das ist zu spezifisch.
Also, wir ALLE als Hundehalter, egal ob Tutnix- oder Aggro-Besitzer, haben Verkehrssicherungspflichten, da wir eine Gefahrenquelle (= Hund) unterhalten und somit dafür verantwortlich sind, dass Rechtsgüter anderer Menschen (zB Leben, Gesundheit oder hier das Eigentum am lebendigem Hund des Joggers) durch diese Gefahrenquelle NICHT beeinträchtigt werden. Niemand zwingt dich, so eine Gefahrenquelle, also unverträglichen Hund, zu halten, aber wenn du das tust und meinst, dass du solche Szenarien nur vermeiden kannst, indem du mit dem unverträglichen Hund nicht vor die Tür gehst, ja, dann hast du Recht, dann musst du aufgrund deiner Verkehrssicherungspflichten der Allgemeinheit ggü mit dem Hund Zuhause bleiben - du kannst den Hund ja zB in einem gesicherten Garten freilaufen lassen. dass du dir diesen evtl nicht leisten kannst, kann ja nicht zu Lasten anderer und deren Rechtsgüter gehen, die du mit dem Freilauf deines unverträglichen Hundes in potenzielle Gefahr bringst (und ja, das meine ich jetzt genauso übertrieben und polemisch wie du mit deiner Frage, ob du etwas Zuhause bleiben sollst). Kannst du dich drüber aufregen wie du willst, aber diese Verkehrssicherungspflichten treffen dich als HH genauso wie mich.
Auch ich habe dafür zu sorgen, dass meine Gefahrenquelle keinen Schaden anrichtet - das ist beim Tutnix-düdelü-Junghund aber leichter als beim bekannt unverträglichem oder aggressivem Hund, daher ist es ein kompletter Unterschied, ob ich mit einem gut sozialisierten oder einem aggro Hund unterwegs bin, da hier einfach der Anspruch an die Verkehrssicherungspflichten ganz andere sind.
Wenn also ICH MEINE Gefahrenquelle nicht genügend sichere, kann ich nicht sagen, dass der andere selber schuld ist, wenn es zu einem Schaden kommt. Im Falle der Tierhalterhaftung würde aber, und ich glaube das wurde auch schon erörtert, bei der Berechnung des Schadens eine Mitschuld des anderen HH angenommen werden und die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes somit gemindert werden.
der Vergleich mit dem Auto ist für mich sowas von weit hergeholt, dass ich schon gar nciht weiß, was ich darauf antworten soll. Mitten im Hundefreilaufgebiet kann ich mir keine Kraftfahrtstraße vorstellen und auf einer Landstraße zB hat ein freilaufender Hund nichts zu suchen - wenn der mir ins Auto läuft, dabei stirbt und ich zB aufgrund der Kollision einen Sachschaden an meinem Auto habe, sind die HH mir noch zum Schadensersatz verpflichtet, da sie -wie oben schon ausgeführt- ihre Gefahrenquelle nicht ausreichend gesichert haben. Was das mit dem eigentlichen von der TE geschilderten Fall zu tun hat, verstehe ich aber nciht.