Beiträge von Jessica83

    Nein, eine Eigentumsübertragung kann völlig unabhängig von einer vollständigen Kaufpreiszahlung statt finden. Damit das Eigentum nicht durch durch Einigsein und Übergabe der Sache auf den neuen Besitzer übergeht, vereinbart man eigentlich einen Eigentumsvorbehalt.

    Sachenrecht olé ;-)


    Die Ware bleibt immer, immer, immer bis zum vollständigen Erhalt des vollen Preises im Besitz des Verkäufers und ja, der darf dann auch 3 Sekunden vor Übergabe des Endpreises noch sagen "Sorry, ich machs doch nicht."

    Das ist leider komplett falsch.
    Besitz ist die Verfügungsgewalt über eine Sache, nicht die rechtliche. Besitzer bin ich sobald ich deine Hunde klaue, aber nicht Eigentümer ;)
    Und nein, kann ein Verkäufer nur bis er einen Kaufvertrag geschlossen hat, egal wann das Geld bezahlt wird. Im Alltag passiert das nur häufig zum gleichen Zeitpunkt, muss es aber nicht.
    Dat sieht unser Anwalt aber völlig anders. Wir warten nämlich trotz Übergabe der Ware und einer Teilzahlung immer noch auf den Rest des Geldes und laut ihm dürften wir sogar hinfahren und das Ding wieder abbauen, weils immer noch uns gehört.


    Eine Anzahlung ist doch nicht automatisch der Anfang eines Kaufvertrages?


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    Ich glaub du meinst nen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung.
    Und wenn Euer Anwalt Euch sowas rät wie fahrt zum Besitzer und baut es ab (ich weiß ja grad nicht worum es geht), dann würde ich den Anwalt ggf wechseln, denn dann bewegt ihr euch ganz schnell im Bereich der sog. verbotenen Eigenmacht.

    Witzig, dass ihr alle Spieleabende macht... bei uns gehts bei abendlichen Besuchen immernoch eher um Vorglühen mit anschließendem Ausgehen, da kommen dann die wenigen jungen Eltern aus dem Freundeskreis nicht im doppel und schon gar nicht mit Kind :D


    Nein, also Freundschaft entziehen nicht!

    Was den Ton und so angeht sind wir uns ja eh fast alle einig, das ging so garnicht.

    Naja, das mit der Freundschaft ist ja jetzt rational gedacht - ICH persönlich würde da eher emotional reagieren und für mich hätte sich das erstmal erledigt.

    Erstattungen für Ihre unmittelbar aus dem Kaufvertrag entstandenen Unkosten verlangen

    Wenn sich jetzt z.B. schon in der Hundeschule angemeldet wurde und eine Gebühr bezahlt wurde dürfte dies schon darunter fallen


    Hundeschulenkosten sind keine Kosten, die unmittelbar aus dem KV entstehen, sondern freiwillige Aufwendungen.
    Ebenso das Equipment, das schon für den Welpen angeschafft wurde.
    Und Fahrkosten nach Zustandekommen des KV gibts ja nicht.


    Ist er, ein Eigentümer, der sich rechtlich durch einen Vertrag verpflichtet hat (wenn er denn wirksam ist) das Eigentum bei Erhalt des Geldes zu übertragen.

    durchsetzbarkeit des Anspruchs ist wieder ne andere Sache. Es reicht wenn Unmöglichkeit eingetreten ist und der Eigentümer die Sache nicht mehr übertragen kann. dann scheidet der Primäranspruch aus, Sekundäranspruch in Form von SchaE scheidet aus, weils keinen Schaden gibt.

    du kannst also komplett im Recht sein, aber trotzdem steht dir kein Anspruch gegen eine andere Person zu. Ist für die TE jetzt egal, aber vllt für andere Interessant.

    @Laviollina: Find ich cool, dass du dir die Arbeit gemacht hast, das aufzuschreiben - hätt ich kein Bock zu gehabt.

    Ich habe ja bisher immer nur Rüden gehabt und kann zur "Taktik" aus Sicht von Hündinnenbesitzer hier nur wenig sagen, aber ich finde deine Reaktion:

    Meine Maus wiegt nur 12 Kilo, deswegen hab ich sie einfach auf den Arm genommen.

    eigentlich ganz gut - ich habe einen Kleinhund, und wenn "Gefahr" drohen würde, würde ich es wahrscheinlich auch so machen, einfach weils am Einfachsten ist und man sich nicht auf die Reaktionen von Anderen verlassen muss.
    Dass bei dir ewig lang niemand kam ist echt blöd - ich verstehe da aber auch die Halter nicht.
    Bei uns auf der Hundewiese/Freilauffläche bin ich oftmals die Einzige, die ihrem Hund hinterherläuft, da ist es auch etabliert, dass man den Hund einfach laufen lässt, nach dem Motto: Irgendwann kommt er schon. Dass andere dabei so sehr belästigt werden geht echt gar nicht :-/


    Ich fühle mich eigentlich nicht angesprochen beim Thema Halter, die ihre freilaufenden Hunde nicht im griff haben, aber das hier hat mich dann doch zum Grübeln gebracht:

    Extra einsam gelegen und überall gut zu überschauen, weil meine Maus eben läufig ist.

    Ich trainiere zB aktuell noch mit meinem Junghund den Rückruf und es klappt noch nicht zuverlässig, so dass ich garantiere könnte, dass ich ihn immer und in jeder Situation abgerufen bekomme - also wird der Freilauf nur auf unserer Freilaufwiese geübt (auf der eh Anarchie herrscht) bzw. im Gebieten wie du es oben beschrieben hast - relativ einsam und vor allem gut zu überschauen.
    Ich gehöre wie gesagt zu denen, die im Zweifel wenn der Rückruf nicht klappt, hinterm Hund herjumpen und in weniger Sekunden da sind, daher würde ich zB es absolut unangemessen finden, wenn jmd da zB irgendein Abwehrspray auf meinen Hund sprüht.
    Es kommt wahrscheinlich immer auf die jeweilige Situation an, aber so Dinge wie hier beschrieben, vonwegen anbinden und weggehen, Pfefferspray dabeihaben, finde ich wirklich beängstigend.

    Ich frage mich ja echt, warum die Ausbildung zum Volljuristen so lange dauert, wenn doch einfach Laien wie du Google befragen können und eine Lösung finden, die selbstverständlich 100%ig zum Sachverhalt passt.

    ...soll's da nicht demnächst so einen Google-Schnellstudiengang zum Volljuristen geben? Wir sind quasi schon old-school ;) ;)

    Ich find den Thread aber weiterhin spannend, zum einen weil er Anlass bietet auch an nem Feiertag diverse SchuldR-AT Übersichten im Geiste durchzugehen und zum anderen weil man hieran wunderbar sehen kann, dass sich der Beruf des niedergelassenen Einzelanwalts nach wie vor lohnen kann - schneller als in dem Fall hier hat man doch kein Geld verdient!!
    Für die Google-Fans: es gibt einen Unterschied zwischen Recht haben und einen Anspruch haben.
    Und jetzt bin ich wieder ruhig und erfreue mich des Threads ;)

    Okay, ich bin von einer Überweisung ausgegangen weil ich das Zwischenzeitlich meine gelesen zu haben.
    das macht es aber auch nicht wirklich besser - wenn der Grund der Nichtabgabe an die TE zB der Verkauf an jmd anderen ist und der sich weigert den Hund rauszugeben ist einfach mal Unmöglichkeit der Kaufvertragserfüllung aufseiten des Züchters/Vermehrers/Whatever eingetreten. da nützt es einem wieder nichts, wenn man im Recht ist, denn man bekommt die Gegenleistung nicht. Wenn der Welpe zB teurer als erst angenommen verkauft wurde, könnte man diesen höheren Kaufpreis bekommen (natürlich im Gegenzug zum eigenen, vereinbarten Kaufpreis), das nennt sich dann stellvertrendes Commudum.
    Aber ganz ehrlich, wer will sich diesen Stress anzutun? das alles nur aus verletzter Eitelkeit?!

    Außerdem würde ich ja in dem Fall nicht gegen einen Züchter vorgehen der wäre in so einer Hinsicht sicher fair gewesen sondern wie in vorherigen Beiträgen festgestellt gegen einen Möchtegernzüchter oder Vermehrer wie das so genannt wird.Ja ich bin an einen solchen geraten leider :( : Viele von Euch setzen sich für einen Züchter ein(ich jetzt durch diese Sache und aufgrund von Beiträgen hier im Forum auch ich habe gelernt).Aber einige sprechen voll dagegen wenn man sich gegen solche Leute und Machenschaften wehren möchte.Versteh ich nicht auf der einen Art spricht man gegen solche auf der anderen Art wieder dafür.....


    In deinem Fall hat die Aufklärungsabsicht des Forums alles erreicht, was es erreichen kann. ICH würde mich freuen über die Offenbarung und nach vorne blicken.

    Am besten "wehrt" man sich gegen solche Leute, in dem man nicht von ihnen kauft. Keine Nachfrage, kein Anreiz für Angebote.
    Ich habe selten jemanden so rumheulen gesehen, weil andere Menschen ihm von einem so offensichtlich aussichtlosen Rechtsstreit abraten. Informiere dich lieber über das Thema Beweislast und frag dich mal selbst, welchen Beweiswert eine einfache Überweisung ohne schriftlichen Kaufvertrag haben kann - ich kann dir auch Geld überweisen wenn ich deine daten kenne, haben wir deshalb über irgendwas ein Verpflichtungsgeschäft im Sinne eines Kaufvertrages geschlossen?

    BTW: zieh es durch wenn du willst, die volle Schiene, mit anwaltlichem Beratungsgspräch, anwaltlichem Schriftverkehr mit dem Vermehrer, gerne noch GT am Amtsgericht... wenn man das für sein Ego braucht gerne, und der Anwalt muss seinen Porsche ja auch irgendwie finanzieren ;)